Zum Schutz vor Taschendieben

(verpd) Jedes Jahr werden mehrere 10.000 Taschendiebstähle hierzulande polizeilich registriert. Zudem werden zahlreiche dieser Taten von den Opfern vermutlich gar nicht angezeigt. Es gibt laut Polizei jedoch einige Verhaltensweisen, die jeder beachten kann, um das Risiko zu minimieren, Opfer eines Langfingers zu werden.

Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 (PKS 2021) des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden letztes Jahr über 72.900 Taschendiebstähle bei der Polizei angezeigt. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich nach Polizeiangaben auf rund 21,4 Millionen Euro. Ein Blick in die PKS 2021 zeigt zudem, dass Täter besonders häufig in Großstädten unterwegs sind. Nur knapp zehn Prozent dieser Diebstähle wurden in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern und rund 19 Prozent in Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern verübt.

Dagegen ereigneten sich 21 Prozent der Fälle in Städten ab 100.000 und weniger als 500.000 Einwohnern. Sogar jeder zweite Taschendiebstahl wurde in Großstädten ab 500.000 Einwohner begangen. Wer Opfer eines solchen Verbrechens wird, hat nur wenige Chancen, dass der Dieb gefasst wird und er sein Hab und Gut zurückbekommt, denn die durchschnittliche Aufklärungsquote in Deutschland lag 2021 bei nur 6,3 Prozent. Sie weicht damit kaum von den Quoten der Vorjahre ab.

Diebe bevorzugen Hektik und Menschenansammlungen

Besonders häufig begehen die Langfinger ihre Taten an Orten, an denen viele Menschen auf engem Raum stehen oder gehen, wie bei Veranstaltungen, in Geschäften, in Fußgängerzonen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Personen, die in Eile sind, werden leichter Opfer von Taschendieben, da sie sich weniger um das Geschehen um sich herum konzentrieren.

Die Polizei betont: „Die Tatzeiten des Taschendiebstahls folgen den Tatgelegenheiten: So schlagen die Diebe in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln überwiegend in der abendlichen Rushhour zu, bei den Fernverkehrsmitteln zur Urlaubs- oder Hauptreisezeit. Entsprechende Brennpunktzeiten in den Einkaufszentren sind die Stunden vor Ladenschluss, während Aktionstagen (zum Beispiel Schlussverkäufe) und in der Vorweihnachtszeit.“

Diebe wenden in der Regel verschiedene Methoden an, um ihre Tat möglichst unbemerkt zu begehen. Wer die häufigsten dieser Tricks kennt, kann sich besser davor schützen. Eine Auflistung enthält das Webportal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Häufige Methoden von Langfingern

Beim Rempeltrick wird das Opfer beispielsweise durch den Täter oder einen Mittäter „versehentlich“ angerempelt, damit der Dieb dem dadurch abgelenkten Opfer unbemerkt die Geldbörse aus der Handtasche oder der Jacken- oder Hosentasche entwenden kann.

Eine weitere Variante ist der Drängeltrick. Hierbei geht der Verbrecher so dicht an das Opfer heran, dass es diesem zu unangenehm wird und ihm den Rücken zudreht. Dadurch kann der Dieb unbemerkt in die Jacken- oder Hosentaschen greifen. Eine gängige Methode ist darüber hinaus, dass der Täter die Kleidung seines Opfers beispielsweise mit einem Eis bekleckert und während er vorgibt, den Fleck zu beseitigen, die Geldbörse stiehlt.

Eine ebenfalls oft angewandte Klauvariante gibt es in Supermärkten: Der Dieb fragt hierzu das Opfer, wo eine bestimmte Ware steht. Während sich der Angesprochene hilfsbereit suchend nach der Ware umsieht, räumt der Täter die Tasche im Einkaufswagen leer.

Präventive Maßnahmen

Außerdem raten die Experten der ProPK im genannten Webauftritt zu folgenden Verhaltensmaßnahmen, um sich vor Taschendieben zu schützen:

  • „Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.“

Noch mehr Präventionstipps enthalten die herunterladbaren ProPK-Broschüren „Schlauer gegen Klauer!“ und „Langfinger machen niemals Urlaub“. Unter anderem raten die Experten hier, so wenig Geld, Zahlungskarten und Wertgegenstände wie notwendig mit sich zu führen, um das Schadenrisiko möglichst klein zu halten. Wer Opfer eines Diebes geworden ist, sollte umgehend die Polizei (Notrufnummer 110) informieren, um den Diebstahl anzuzeigen.

Entwedete Kreditgarte sperren lassen

Wurde die Geld- und/oder Kreditkarte gestohlen, sind diese unverzüglich zu sperren. Für die Sperrung der meisten Karten steht innerhalb Deutschlands die Sperrnotrufnummer 116 116 zur Verfügung.

Im Ausland ist dazu die jeweilige Vorwahl für Deutschland – meist die +49 – und anschließend die 116 116 oder die (0)30 4050 4050 anzurufen. Details zur Kartensperre über diese Sammelnummern enthält das Webportal www.kartensicherheit.de.

Manche Geldinstitute wie die Postbank sind jedoch nicht an die genannten Notrufnummern angeschlossen. Die Sperrung funktioniert hier nur über eine eigene Rufnummer, die bei der Bank zu erfragen ist.

Wenn Ausweispapiere oder Schlüssel gestohlen wurden

Wurden wichtige Dokumente wie der Führerschein, der Personalausweis und/oder die Firmenausweiskarte entwendet, müssen die entsprechenden Ämter und Firmen ebenfalls schnellstmöglich informiert werden, um das Risiko eines Missbrauchs damit zu minimieren.

Hat der Dieb den Zugangsschlüssel zur Mietwohnung, zur Arbeitsstelle und/oder zu anderen Gebäuden mitgehen lassen, muss dem Hausbesitzer und/oder der betreffenden Firma wie dem Arbeitgeber zeitnah Bescheid gegeben werden. Denn die jeweiligen Schlösser müssen zum Einbruchsschutz sofort ausgetauscht werden. Kann der Schlüsseldieb nicht gefasst, muss in der Regel der Bestohlene für die Schlossänderungskosten, die einige Hundert bis einige Tausend Euro kosten können, aufkommen.

Kostenschutz für einen Bestohlenen bietet diesbezüglich eine Privathaftpflicht-Versicherung, sofern die Kosten, die durch einen notwendigen Schlössertausch aufgrund eines Diebstahles von Schlüsseln zur Mietwohnung und/oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers entstehen, mitversichert sind. In einigen Privathaftpflicht-Policen ist dieser Versicherungsschutz bereits enthalten oder es ist ein optionaler Einschluss möglich.

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