Worauf beim Versicherungswechsel zu achten ist

(verpd) Ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer finanziell auszahlt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Auch wenn die Prämie für den neuen Versicherungsvertrag auf den ersten Blick günstiger erscheint, heißt das noch lange nicht, dass der Versicherungsumfang und auch die Kundenbetreuung im Vergleich zur bisherigen Police mindestens gleich gut sind. Ist dies nicht der Fall, kann dies bei einem Schaden zum Problem werden.

Um einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen und das bestehende Risiko mit einer neuen Police bei einem anderen Versicherer abzusichern, muss der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) bestimmte Kündigungsfristen beachten. Die übliche Kündigungsfrist für eine Unfall- oder eine Sachversicherung wie eine Hausrat-, Gebäude-, Rechtsschutz- oder Haftpflicht-Police beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf).

Ist beispielsweise als Vertragsablauf der 1. Januar eines Jahres vereinbart, muss spätestens am 30. September des Vorjahres die schriftliche Kündigung des Versicherungsnehmers beim Versicherer eingegangen sein.

Bei Kfz-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise nur einen Monat. Wer zum Vertragsablauf, das ist üblicherweise der 1. Januar des nächsten Jahres, seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen ist.

Auf die Details kommt es an

Damit sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer oder auch nur in einen anderen Tarif finanziell auch tatsächlich auszahlt, darf der Versicherungsumfang der neuen Police nicht schlechter sein als beim bisherigen Vertrag.

Anderenfalls kann es sein, dass ein eingetretener Schaden, den die bisherige Police übernommen hätte, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht abgesichert ist und man deswegen die Kosten selbst tragen muss. Dies ist umso ärgerlicher, wenn der Schaden höher ist als die Prämienersparnis, die man durch den Versichererwechsel in den nächsten fünf bis zehn Jahren erzielt.

Auch eine in der neuen Police vereinbarte Selbstbeteiligung, die im bisherigen Vertrag nicht galt, kann im Schadenfall dazu führen, dass die Prämienersparnis in den nächsten zwei, drei oder fünf Jahren bereits durch den Selbstbehalt, den man für einen Schaden zu zahlen hat, „aufgefressen“ wird.

Bei fast allen Versicherungsarten unterscheidet sich der Versicherungsumfang zwischen den angebotenen Policen der Versicherer, aber auch bereits zwischen den auswählbaren Tarifen innerhalb eines Anbieters, deutlich.

Unterschiede zwischen Policen der gleichen Versicherungsart

Beispielsweise sind nicht in jeder Hausrat-Police automatisch Überspannungsschäden und Schäden, die grob fahrlässig verursacht werden, mitversichert.

Ein grob fahrlässig verursachter Schaden wäre es beispielsweise, wenn man den Trockner anstellt und danach das Haus für mehrere Stunden verlässt, es aber durch einen Defekt des Trockners im Laufe des Tages zu einem Feuerschaden am Hausrat kommt.

Auch Privathaftpflicht-Policen unterscheiden sich zum Teil deutlich im Leistungsumfang. Manche Versicherungsverträge leisten beispielsweise, wenn man einen Schaden im Rahmen einer Gefälligkeit oder bei einem geliehenen Gegenstand verursacht hat, andere nicht.

Den Vermittler fragen kann Geld sparen

Doch nicht nur der Versicherungsumfang auch die Kundenbetreuung kann sich je nach Versicherer unterscheiden. Während einige Versicherungs-Gesellschaften Versicherungsvermittler haben, die einen Vor-Ort-Service anbieten, müssen Kunden von Versicherern ohne Vermittler wie bei Direktversicherern in die jeweilige Filiale fahren oder sich online oder telefonisch durchfragen.

Jeder, der einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, um Geld zu sparen, sollte sich sinnvollerweise, bevor er eine Kündigung ausspricht, nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung setzen. In einigen Fällen lässt sich durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer eine Prämienminderung erzielen.

Einsparungen sind zum Teil auch möglich, wenn man die Zahlweise von monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich auf jährlich umstellt, da dadurch der Ratenzahlungszuschlag in Höhe von einigen Prozent entfällt. Übrigens: Versicherer müssen – außer bei Pflichtversicherungen – nicht jeden Antrag annehmen. Wählerisch werden die Anbieter insbesondere dann, wenn zur bisherigen Police bereits Schäden gemeldet wurden.

Wechselwillige sollten einen bestehenden Vertrag daher immer erst kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular