Wo die meisten Pkw geklaut werden

(verpd) Letztes Jahr sind deutlich weniger Pkws dauerhaft abhandengekommen als 2019. Je nach Bundesland gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Dies hängt vor allem mit den Verschieberouten der geklauten Fahrzeuge zusammen, wie aus dem „Bundeslagebild 2020 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts hervorgeht.

Die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws ist 2020 im Vergleich zu 2019 um rund ein Siebtel auf 14.025 Fälle zurückgegangen. Dies ist dem „Bundeslagebild 2020 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) zu entnehmen.

Die Auswertung beruht auf Daten des Informationssystems der Polizei (Inpol-Sachfahndung), der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 (PKS), des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einiger großer Kfz-Vermietungsfirmen sowie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Statistische Unterschiede zwischen Bundeslagebild und PKS

Ein direkter Vergleich der Zahlen mit den im PKS aufgeführten entwendeten Kraftwagen ist nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass in dem Statistikmaterial zur PKS alle polizeilich erfassten Diebstahlsdelikte von Kraftwagen (inklusive unerlaubter Ingebrauchnahme), zu denen nicht nur Pkws, sondern auch Lkws, Zugmaschinen oder Omnibusse gehören, aufgelistet werden. Im „Bundeslagebild 2020 Kfz-Kriminalität“ geht es hingegen um Pkws, eine Teilmenge der Kraftwagen.

Zudem werden hier nur solche Diebstähle („dauerhaft abhandengekommen“) erfasst, die „im Laufe des Berichtsjahres entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“, heißt es in dem Bundeslagebild. Letztgenannte Delikte werden in der PKS unter eigenen Straftatenschlüsseln statistisch erfasst.

Dritter Rückgang in Folge

Zwischen 2013 und 2017 schwankte die Zahl der auf Dauer verschwundenen Fahrzeuge zwischen 18.500 und 19.400 nur geringfügig. 2018 ging es um etwa ein Achtel bergab, 2019 um lediglich ein Prozent. Zwar lässt sich nach Einschätzung der Autoren des Lagebildes nicht abschließend beurteilen, in welchem Umfang die Corona-Pandemie die Entwendungszahlen beeinflusst hat. „Temporäre Grenzschließungen beziehungsweise -kontrollen dürften allerdings zu einer Einschränkung der Tatgelegenheiten […] beigetragen haben.“

Bei den Kfz-Gesamtfahndungs-Notierungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Deren Zahl verminderte sich 2020 ebenfalls um etwa ein Siebtel auf unter 28.400. Auf der anderen Seite ist der Gesamtzulassungsbestand nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zum 1. Januar 2021 um circa 1,1 Prozent auf 48,2 Millionen gestiegen.

Dauerhaft abhandengekommene Pkws

Bundesland

Fallzahlen* 2019

Fallzahlen* 2020

Veränderung in Prozent

Belastungszahlen** 2019

Belastungszahlen** 2020

Veränderung in Prozent

Baden-Württemberg

780

705

-9,6 %

12

10

-16,7 %

Bayern

820

716

-12,7 %

10

9

-10,0 %

Berlin

4.270

3.286

-23,0 %

350

266

-24,0 %

Brandenburg

1.156

888

-23,2 %

80

61

-23,8 %

Bremen

118

141

19,5 %

40

47

17,5 %

Hamburg

1.026

862

-16,0 %

128

107

-16,4 %

Hessen

827

585

-29,3 %

22

16

-27,3 %

Mecklenburg-Vorpommern

229

178

-22,3 %

26

20

-23,1 %

Niedersachsen

1.142

963

-15,7 %

24

20

-16,7 %

Nordrhein-Westfalen

3.840

3.937

2,5 %

38

38

0 %

Rheinland-Pfalz

306

272

-11,1 %

12

11

-8,3 %

Saarland

93

86

-7,5 %

14

13

-7,1%

Sachsen

758

537

-29,2 %

35

25

-28,6 %

Sachsen-Anhalt

474

338

-28,7 %

39

28

-28,2 %

Schleswig-Holstein

440

391

-11,1 %

26

23

-11,5 %

Thüringen

151

135

-10,6 %

13

11

-15,4 %

Gesamt

16.431

14.025

-14,6 %

34

29

-14,7 %

Deutliche regionale Unterschiede

Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief der BKA-Publikation zufolge sehr uneinheitlich. Die absoluten Zahlen stiegen nur in Nordrhein-Westfalen leicht (plus 2,5 Prozent auf 3.937 Fälle) und in Bremen deutlich (plus ein Fünftel auf 141 Delikte). Besonders stark schrumpfte die Zahl der dauerhaft entwendeten Autos mit jeweils fast einem Drittel in Hessen (auf 585 Taten), in Sachsen (auf 537 Fälle) sowie in Sachsen-Anhalt (auf 338 Delikte).

Ein Blick auf die sogenannte Belastungszahl gemäß Informationssystem der Polizei, nämlich die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws je 100.000 zugelassene Fahrzeuge im jeweiligen Bundesland offenbart ebenfalls große Unterschiede zwischen den Ländern.

Deutlich unter dem Bundesschnitt von 29 liegen die Werte in Bayern (neun), in Baden-Württemberg (zehn) sowie in Rheinland-Pfalz und in Thüringen (jeweils elf). Besonders hohe Werte standen in den beiden Stadtstaaten Berlin (266) und Hamburg (107) zu Buche.

Wichtige Transportrouten

Dies steht laut BKA vor allem im Zusammenhang mit den Transportrouten der Autodiebe, die immer stärker in professionellen Banden organisiert sind. „Die Bedeutung Osteuropas als Ziel- und Transitregion bei der internationalen Kfz-Verschiebung ist ungebrochen“, konstatieren die Autoren in der Gesamtbewertung. Für den Transport von in Deutschland gestohlenen Fahrzeugen in den Nahen Osten würden polnische Häfen genutzt. Im Nahen und Mittleren Osten hätten sich auch die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem Absatzmarkt entwickelt.

Die hierzulande entwendeten Pkws würden meist über die Türkei dorthin transportiert. Übrigens: Wer für sein Auto eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Diebstahl des Fahrzeugs den Schaden ersetzt. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist der Teilkaskoschutz automatisch miteingeschlossen. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Diebstahl erfolgt in der Vollkaskoversicherung im Übrigen keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts.

Der Kfz-Versicherer erstattet im Rahmen eines Kaskoschutzes bei Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). Einige Versicherer bieten für neue Fahrzeuge eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel an. Je nach Vereinbarung wird dann der Neuwert im Falle eines Diebstahls oder bei anderen versicherten Risiken auch nach einem Totalschaden erstattet, wenn sich der Versicherungsschaden bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs ereignet hat.

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