Wo die meisten Autos geklaut werden

(verpd) 2021 sind wieder deutlich mehr Pkws dauerhaft abhandengekommen als im Jahr zuvor. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fallzahlen und Diebstahlquoten allerdings weiterhin erheblich. Dies geht aus dem „Bundeslagebild 2021 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts hervor.

Die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Autos ist im vergangenen Jahr um rund ein Sechstel auf 16.486 gestiegen. Dies ist dem „Bundeslagebild 2021 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) zu entnehmen.

Die Auswertung beruht auf Zahlen der Polizeilichen Informationssysteme (Inpol-Sachfahndung), der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), den Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einiger großen Kfz-Vermietungsfirmen und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Statistische Unterschiede zwischen Bundeslagebild und PKS

Direkte Vergleiche mit den im PKS aufgeführten entwendeten Kraftwagen sind nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass in dem Statistikmaterial zur PKS alle polizeilich erfassten Diebstahlsdelikte von Kraftwagen (inklusive unerlaubter Ingebrauchnahme), zu denen nicht nur Pkws, sondern unter anderem auch Lkws, Zugmaschinen oder Omnibusse gehören, aufgelistet werden. Im Bundeslagebild geht es hingegen allein um Pkws, also eine Teilmenge der Kraftwagen.

Zudem werden hier nur solche Diebstähle („dauerhaft abhandengekommen“) erfasst, die „im Laufe des Berichtsjahres entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“, heißt es in dem Bundeslagebild. Letztgenannte Delikte werden in der PKS unter eigenen Straftatenschlüsseln statistisch erfasst.

Erster Anstieg nach drei Rückgängen

Zwischen 2013 und 2017 schwankte die Zahl der auf Dauer verschwundenen Fahrzeuge zwischen 18.500 und 19.400 nur geringfügig. 2018 ging es um etwa ein Achtel bergab, 2019 um ein Prozent und 2020 um etwa ein Siebtel.

Zwar lässt sich nach Einschätzung der Autoren des Lagebildes nicht abschließend beurteilen, in welchem Umfang die Corona-Pandemie die Entwendungszahlen im Jahr 2021 tatsächlich beeinflusst hat. „Der Fallanstieg im Berichtsjahr auf ein ähnliches Niveau wie in 2019 dürfte jedoch insbesondere auf temporäre Grenzschließungen beziehungsweise -kontrollen und damit einhergehenden Einschränkungen von Tatgelegenheiten in 2020 zurückzuführen sein.“

Bei den Kfz-Gesamtfahndungs-Notierungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Deren Zahl erhöhte sich 2021 ebenfalls deutlich – wenn auch mit einem Elftel (auf 30.952) nur in etwa halb so stark. Auf der anderen Seite ist der Gesamtzulassungsbestand nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zum 1. Januar 2022 um circa 0,6 Prozent auf 48,5 Millionen gestiegen.

Deutliche regionale Unterschiede

Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief der BKA-Publikation zufolge sehr uneinheitlich. Die absoluten Zahlen reduzierten sich nur in Hamburg (minus 6,0 Prozent auf 810 Fälle), Mecklenburg-Vorpommer (minus 2,8 Prozent auf 173), Brandenburg (minus 1,8 Prozent auf 872) und Berlin (minus 1,7 Prozent auf 3.229).

In allen anderen Ländern waren Zunahmen im zweistelligen Prozentbereich zu beobachten. Am stärksten fielen diesen in Hessen (plus über drei Viertel auf 1.045 Taten) und Niedersachsen (plus fast zwei Drittel auf 1.581 Delikte) aus.

Dauerhaft abhandengekommene Pkws

Bundesland

Fallzahlen* 2020

Fallzahlen* 2020

Veränderung in Prozent

Belastungszahlen** 2020

Belastungszahlen** 2021

Veränderung in Prozent

Baden-Württemberg

705

992

+40,7%

10

15

+50,0%

Bayern

716

872

+21,8%

9

11

+22,2%

Berlin

3.286

3.229

-1,7%

266

260

-2,3%

Brandenburg

888

872

-1,8%

61

59

-3,3%

Bremen

141

201

+42,6%

47

67

+42,6%

Hamburg

862

810

-6,0%

107

100

-6,5%

Hessen

585

1.045

+78,6%

16

27

+68,8%

Mecklenburg-Vorpommern

178

173

-2,8%

20

20

Niedersachsen

963

1.581

+64,2%

20

32

+60,0%

Nordrhein-Westfalen

3.937

4.624

+17,4%

38

44

+15,8%

Rheinland-Pfalz

272

359

+32,0%

11

14

+27,3%

Saarland

86

99

+15,1%

13

15

+15,4%

Sachsen

537

528

-1,7%

25

24

-4,0%

Sachsen-Anhalt

338

396

+17,2%

28

32

+14,3%

Schleswig-Holstein

391

530

+35,5%

23

31

+34,8%

Thüringen

135

170

+25,9%

11

14

+27,3%

Gesamt

14.025

16.486

+17,5%

29

34

+17,2%

Berlin mit der höchsten Belastungszahl

Ein Blick auf die Belastungszahl beziehungsweise Diebstahlquote, also die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkw gemäß Informationssystem der Polizei je 100.000 zugelassene Autos im jeweiligen Bundesland, offenbart ebenfalls große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Deutlich unter dem Bundesschnitt von 34 liegen die Werte in Bayern (elf), in Rheinland-Pfalz und Thüringen (jeweils 14) sowie in Baden-Württemberg und im Saarland (jeweils 15). Besonders hohe Belastungszahlen hatten die beiden Stadtstaaten Berlin (260) und Hamburg (100).

„Der Umstand, dass Berlin weiterhin die größte Belastungszahl aufweist, sowie die Belastungszahl weiterer östlicher Länder deutlich über dem Gesamtdurchschnitt liegt, begründet sich in der Nähe zu den osteuropäischen Absatzmärkten“, erläutern die Bundeslagebild-Autoren zum Hintergrund.

Finanzielle Absicherung gegen Autodiebe

Wird ein Wagen gestohlen, erhält der beklaute Autobesitzer den Schaden von seiner Kfz-Versicherung ersetzt, wenn für den Pkw eine Teilkasko-Versicherung bestanden hat. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist der Teilkaskoschutz automatisch miteingeschlossen. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Diebstahl erfolgt in der Vollkaskoversicherung im Übrigen keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts.

Der Kfz-Versicherer erstattet im Rahmen eines Kaskoschutzes nach einem erlittenen Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). Einige Versicherer bieten für neue Fahrzeuge eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel an.

Je nach Vereinbarung wird dann der Neuwert im Falle eines Diebstahls oder bei anderen versicherten Risiken auch nach einem Totalschaden erstattet, wenn sich der Versicherungsschaden bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs ereignet hat.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular