(verpd) Auch im letzten Jahr hatten Frauen im Durchschnitt einen um fast ein Fünftel niedrigeren Stundenlohn als Männer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist jedoch nur ein Teil der Ungleichheit auf feststellbare Faktoren zurückzuführen.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat jüngst die neuesten Ergebnisse der fortgeschriebenen Verdienststruktur-Erhebung (VSE) veröffentlicht. Die VSE zeigt unter anderem, dass zwar die Höhe des durchschnittlichen Brutto-Stundenverdienstes von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern angestiegen ist, es aber immer noch einen deutlichen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen gibt. Konkret hatten Männer in 2021 einen Durchschnitts-Stundenlohn von 23,20 Euro brutto. Das ist gegenüber 2020 ein Anstieg um 1,8 Prozent beziehungsweise 0,42 Euro.
Bei den Frauen stieg der Bruttostundenlohn im selben Vergleichszeitraum um 2,7 Prozent (0,50 Euro) auf 19,12 Euro an. Doch obwohl die Frauen einen etwas höheren Lohnanstieg hatten als die Männer, ist ihr Bruttostundenlohn im Schnitt immer noch 18 Prozent niedriger als bei den männlichen Arbeitnehmern. Damit hat sich der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied, der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, in 2021 gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändert.
Insgesamt nehmen die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nur langsam ab. 2006 lag der bundesweite unbereinigte Gender Pay Gap noch bei 23 Prozent, 2010 und 2014 dann bei 22 Prozent, 2018 bei 20 Prozent 2019 bei 19 Prozent und 2020 sowie 2021 bei nun 18 Prozent.
Die Daten zeigen auch, dass es beim unbereinigten Gender Pay Gap einen Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland gibt. In Ostdeutschland beträgt der Wert in 2021 wie bereits im Jahr zuvor sechs Prozent. Er lag auch schon 2006 bei sechs Prozent, ist bis 2014 auf neun Prozent angestiegen und 2018 und 2019 auf sieben Prozent abgefallen.
In Westdeutschland betrug der unbereinigte Gender Pay Gap letztes Jahr 19 Prozent, in den beiden Jahren zuvor waren es noch 20 Prozent – der höchste Wert wurde in 2006, 2010 und 2014 mit je 24 Prozent verzeichnet. Wie auch in der Vergangenheit ist die geschlechterspezifische Lohnungleichheit in Westdeutschland trotz einer leichten Reduzierung immer noch rund dreimal so hoch wie in Ostdeutschland.
Alle vier Jahre werden im Rahmen der VDE analysiert, welche Kriterien für den geschlechterspezifischen Verdienstunterschied verantwortlich sind. Die dazu vorliegenden Daten basieren auf einer Datenanalyse von 2018. Demnach sind 71 Prozent der Lohnungleichheit dadurch begründet, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Berufen sowie seltener in Führungspositionen arbeiten als Männer.
Frauen sind unter anderem häufiger als Männer in Teilzeit- und Minijobs tätig. Und in diesen Teilzeit- und Minijobs ist der Stundenlohn meist niedriger als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Rund 29 Prozent der geschlechterspezifischen Verdienstungleichheit sind laut der VSE-Analyse von 2018 nicht auf strukturelle Unterschiede wie Beschäftigungsumfang und Berufserfahrung zurückzuführen.
Bei Männern und Frauen mit einer vergleichbaren Berufstätigkeit – vom Berufsstatus bis hin zur Anzahl der geleisteten Stunden – und gleichwertigen Qualifikation wie Berufserfahrung und -ausbildung beträgt der geschlechterspezifische Lohnunterschied (bereinigte Gender Pay Gap) sechs Prozent.
Grundsätzlich bedeutet ein niedriger Verdienst auch weniger gesetzliche Rentenansprüche. Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit beispielsweise für die Kindererziehung und/oder für die Pflege der Eltern, wie sie häufiger bei Frauen als bei Männern im Lebenslauf zu finden sind, vermindern die Höhe der gesetzlichen Altersrente zusätzlich. Dies bestätigen auch die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über die durchschnittliche monatliche Rentenhöhe.
Im Schnitt erhielten die Rentnerinnen 2020 eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 800 Euro, bei den Rentnern lag die Durchschnittsrentenhöhe dagegen bei 1.227 Euro. Betrachtet man die einzelnen Rentenarten, war die häufigste mit Abstand die Regelaltersrente. Frauen erhielten hier im Schnitt 563 Euro, Männer dagegen 893 Euro Monatsrente. Auch Frauen, die 2020 erstmalig eine gesetzliche Altersrente bezogen, hatten mit einer Rentenhöhe von im Schnitt 827 Euro eine deutlich kleinere Rente als Männer – männliche Neurentner erhielten durchschnittlich 1.171 Euro Monatsrente.
Die Zahlen verdeutlichen, dass es für Männer, aber insbesondere auch für Frauen existenziell wichtig ist, sich frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter nicht mit finanziellen Problemen konfrontiert zu sein. Ein Versicherungsexperte analysiert auf Wunsch, mit welchem Alterseinkommen man unter Einbeziehung der gesetzlichen Rente rechnen kann und welche Altersvorsorge sinnvoll ist, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.