Wieder hat mehr als jeder Fünfte mit Armut zu kämpfen

(verpd) Laut einer regelmäßig durchgeführten, repräsentativen Umfrage sind aktuell 17,3 Millionen Bundesbürger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Damit trifft dies seit drei Jahren in Folge auf über ein Fünftel der Bevölkerung zu.

Vor Kurzem hat das Statistische Bundesamt (Destatis) erste Ergebnisse einer regelmäßigen Erhebung bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bürger in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Diese EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, kurz EU-Silc (European Community Statistics on Income and Living Conditions), basiert auf einer jährlichen Umfrage.

Letztes Jahr wurden dazu allein in Deutschland über 63.000 Einwohner in über 36.700 Haushalten befragt. Eine Person gilt dann von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn ihr Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle liegt, sie wegen finanzieller Gründe erhebliche materielle Entbehrung hinnehmen muss oder es eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung im Haushalt, in dem sie lebt, gibt.

Laut den vorläufigen Umfrageergebnissen waren letztes Jahr hierzulande 20,9 Prozent der Gesamtbevölkerung und damit fast 17,34 Millionen Einwohner von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist die bisher höchste Anzahl an Betroffenen seit der Erhebung der EU-Silc in Deutschland.

Seit drei Jahren über ein Fünftel der Einwohner betroffen

2020 lag der Anteil der Betroffenen noch bei 20,4 Prozent, was 16,74 Millionen Bürgern entsprach, 2021 waren es mit rund 17,26 Millionen Einwohner 21,0 Prozent der Bevölkerung.

2022 waren zwar mehr Personen von Armut betroffen, da jedoch gegenüber 2021 die Anzahl der Einwohner zugenommen hat, fiel letztes Jahr der Anteil der Armutsgefährdeten zur Gesamtbevölkerung im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer aus.

Dennoch ist seit drei Jahren in Folge mehr als ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Die Haushaltseinkommens-Grenze für die Armutsgefährdung

Die Armutsgefährdungs-Schwelle unterschreitet, wer in seinem Haushalt mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens beziehungsweise des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss.

2022 lag dieser Schwellenwert (Armutsgefährdungsgrenze) für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.250 Euro im Monat netto (nach Steuern und Sozialabgaben). Die Armutsgefährdungsgrenze für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren betrug dagegen 2.625 Euro netto im Monat.

Letztes Jahr lebte jeder siebte Einwohner, in einem Haushalt mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze. Konkret waren damit 14,7 Prozent der Bevölkerung beziehungsweise 12,2 Millionen Personen armutsgefährdet.

So viele sind von materieller und sozialer Entbehrung betroffen

Zudem waren 2022 5,1 Millionen Einwohner beziehungsweise 6,1 Prozent der Bevölkerung von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen. Eine erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der Definition der EU-Silc vor, wenn ein Haushalt wegen seiner finanziellen Lage mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt: Man kann sich

  • keinen Pkw, keine Waschmaschine, keinen Farb-TV oder kein Telefon leisten,
  • die Wohnung nicht angemessen heizen,
  • die Miete, einen Kredit oder auch die Rechnung eines Versorgungsbetriebes (wie Strom- oder Gaslieferant) nicht rechtzeitig zahlen,
  • eine unerwartete Ausgabe in Höhe von 1.100 Euro nicht begleichen,
  • nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen und/oder
  • nicht einmal im Jahr eine Woche Urlaub woanders als zu Hause verbringen.

Haushalte mit einer niedrigen Erwerbsbeteiligung

Circa 6,1 Millionen Einwohner beziehungsweise 9,7 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren lebten 2022 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Diese liegt vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder gegenüber der maximal möglichen weniger als 20 Prozent beträgt.

Ein Paar würde in einem Jahr eine maximale Erwerbsbeteiligung erreichen, wenn beide je zwölf Monate, also insgesamt 24 Monate, erwerbstätig sind. Arbeitet nur einer für vier Monate im Jahr und der andere ist nicht erwerbstätig, beträgt die Erwerbsbeteiligung im Haushalt nur knapp 16,7 Prozent.

Einkommensabsicherung gegen Armut

Es gibt diverse Risiken, die zu einer Armut führen können. Dazu gehören unter anderem ein Jobverlust, stark steigende Lebenshaltungskosten, eine Scheidung, eine Krankheit oder ein Unfall aber auch eine zu geringe Rente im Ruhestand.

Die private Versicherungswirtschaft bietet für einige dieser Armutsrisiken Vorsorgelösungen, damit der Einzelne die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abfedern kann. So kann sich der Einzelne mithilfe einer Kapitallebens- und/oder einer Rentenversicherung ein finanzielles Polster für Notfälle und/oder für das Alter zulegen.

Hauptverdiener können ihre Familie mit einer Risikolebens-Versicherung gegen einen Einkommensausfall im Todesfall absichern. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit einem teilweisen oder gar kompletten Einkommensausfall rechnen. Dies lässt sich mit einer Berufsunfähigkeits-Police abfedern.

Wichtig ist insbesondere eine frühzeitige und ausreichende Absicherung. Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch analysieren, welche Lösungen für den Einzelnen sinnvoll sind und eventuell sogar noch vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.

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