(verpd) Insgesamt ereigneten sich 2022 fast 1,08 Millionen Unfälle im Rahmen eines Kindergartenaufenthalts, der Schulbildung oder des Studiums, bei dem sich mindestens ein Kindergartenkind, Schüler oder Student verletzt hat. Das sind fast 50 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Zudem gibt es deutliche Unterschiede bei der Unfallhäufigkeit von Kindergartenkindern, Schülern und Studenten.
Nach den neusten Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) ereigneten sich letztes Jahr fast 1,08 Millionen meldepflichtige Schul- und Schulwegunfälle – und damit 49,9 Prozent mehr als noch im Vorjahr. 2021 waren es noch knapp 717.920 derartige Unglücke.
Damit hat sich zum ersten Mal seit dem ersten Jahr der Coronapandemie 2020 die Anzahl dieser Unfälle wieder erhöht, nachdem sie zwei Jahre hintereinander rückläufig war. 2019, dem Jahr vor der Coronakrise, gab es noch fast 1,29 Millionen derartige Unglücke.
Ein Unfall, bei dem sich ein Kindergartenkind, Schüler oder Student im Kindergarten oder in der Schule oder (Fach-)Hochschule oder auf dem Hin- und Rückweg dorthin verletzt und deswegen ärztlich behandelt werden muss, ist ein meldepflichtiger Schul- und Schulwegunfall. Im Detail gab es letztes Jahr 987.391 Schul- sowie 88.718 Schulwegunfälle beziehungsweise knapp 56 Schul- und fünf Schulwegunfälle je 1.000 gesetzlich unfallversicherter Kinder, Schüler oder Studenten.
Die häufigsten Schulunfälle ereigneten sich letztes Jahr in der Realschule. Pro 1.000 Schüler waren es hier fast 130 Unfälle im Rahmen des Schulbesuches. Dahinter folgt mit je 86 Unglücke je 1.000 Schüler, Unfälle in Förder- und Grundschulen, gefolgt von 83 Unfällen pro 1.000 Schüler bei den Hauptschulen.
Ein niedrigeres Unfallgeschehen gab es bei den Gymnasien mit 63 Unfällen je 1.000 Schüler sowie bei den Kindergärten, Krippen und anderen Tagesstätten – hier waren es 58 Unglücke pro 1.000 Kinder. Am niedrigsten war die Unfallgefahr in den Berufsschulen mit 14 Unfällen je 1.000 Schüler sowie in den (Fach-)Hochschulen mit etwa zwei Unglücken pro 1.000 Studenten.
Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei den Schulwegunfällen, also den Unfällen auf dem Hin- oder Rückweg von zu Hause zur Tageseinrichtung oder zum Unterrichtsort. Hier gab es bei den Gymnasiasten und den Grundschulen das höchste Unfallgeschehen mit jeweils fast 21 Unfällen je 1.000 Schüler, gefolgt von den Berufsschulen mit zwölf Unglücken pro 1.000 Schüler und den Realschulen mit knapp elf Wegunfällen je 1.000 Schüler.
Deutlich weniger Wegunfälle mit sieben Unglücken pro 1.000 Kinder gab es bei den Sprösslingen, die einen Kindergarten oder eine andere Tageseinrichtung besuchten. Die niedrigste Unfallquote, nämlich unter vier Wegunfälle je 1.000 Studenten, hatten die (Fach-)Hochschulen.
Die Statistik zeigt, dass es für Kinder von der Grundschule bis zum Gymnasium besonders wichtig ist, die Verkehrsregeln sowie den Weg zum Kindergarten oder zur Schule und die dabei lauernden Unfallgefahren genau zu kennen.
Der Weg dorthin sollte zudem so wenig Gefahrenstellen wie möglich aufweisen, auch wenn er dadurch länger wird. Solche Gefahrenstellen sind unter anderem Straßen, die ohne Ampel oder Zebrastreifen zu überqueren sind, sowie unübersichtliche Kreuzungen, Bahnübergänge oder Baustellen. Tipps, damit Kinder zum Beispiel unfallfrei zur Schule und wieder nach Hause kommen, enthalten die Webportale der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und der Deutschen Verkehrswacht.
Insgesamt kamen letztes Jahr 25 Kinder und Heranwachsende bei Schul- und Schulwegunfällen ums Leben. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 8,7 Prozent. Zudem wurden 501 Kinder und Studenten bei einem solchen Unglück so schwer verletzt, dass Ihnen eine Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen wurde –13,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Diese Rente erhält, wer aufgrund eines Unfalles 26 Wochen nach dem Unglück immer noch gesundheitlich so schwer eingeschränkt ist, dass seine Erwerbsfähigkeit mindestens zu 20 Prozent gemindert ist, sofern der gesetzliche Unfallschutz für den Vorfall greift.
Ein Kindergartenkind steht übrigens nur unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, während es eine staatlich anerkannten Tageseinrichtung wie einen Kindergarten besucht sowie auch auf dem direkten Hin- und Rückweg von zu Hause dorthin. Das Gleiche gilt für Schüler und Studenten während des Unterrichts und den Pausen an einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule oder einer (Fach-)Hochschule sowie auf dem entsprechenden direkten Hin- und Rückweg.
Weicht jedoch das Kind vom Schulweg ab, um beispielsweise etwas zu Essen zu kaufen, ist es in dieser Zeit nicht gesetzlich unfallversichert. Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht auch für alle sonstigen Freizeitunfälle, wie auf dem Weg zu einem Freund, beim Spielen zu Hause oder bei sportlichen Aktivitäten in einem Verein. Umso wichtiger ist daher eine private Unfallversicherung, die einen Versicherungsschutz rund um die Uhr bietet, egal ob in der Freizeit, in der Schule oder im Beruf.