Wenn man auf einer Firmenfeier verunfallt

(verpd) Inwieweit ein Beschäftigter einer Firma unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er bei einer Betriebsveranstaltung wie einer Weihnachtsfeier verunfallt, hängt von der Art des Events, aber auch von bestimmten Unfallgegebenheiten ab.

Zwar steht ein Arbeitnehmer während einer Betriebsfeier sowie auf dem Hin- und Rückweg von der Betriebsfeier zu seinem Wohnort in der Regel unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings gilt dies nicht für jedes Event in der Firma oder mit Arbeitskollegen.

Wann der gesetzliche Unfallschutz bei Firmenevents gilt …

Ein gesetzlicher Unfallschutz für eine Veranstaltung besteht laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) nur, wenn es sich um ein Event der Firma handelt, welches das Betriebsklima stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander fördern soll. Des Weiteren muss die Firmenleitung oder ein Beauftragter an der Veranstaltung teilnehmen und die Teilnahme allen Mitarbeitern des Unternehmens offenstehen.

Events von kleineren Organisationseinheiten eines Betriebes, wie eine Feier, die auf eine Abteilung der Firma begrenzt ist, fallen ebenfalls unter den gesetzlichen Unfallschutz, sofern die Veranstaltung in Übereinstimmung mit der Unternehmensleitung abgehalten wird. Außerdem muss eine solche Feier allen Beschäftigten der Organisationseinheit offenstehen. Zudem ist zwar nicht die Teilnahme der Unternehmensleitung, aber die der Leitung des jeweiligen Firmenbereichs wie zum Beispiel der Abteilungsleitung notwendig.

Bei einem Unfall auf einer Firmenfeier, die durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist, sind zwar die Arbeitnehmer des veranstaltenden Betriebes versichert. Dies gilt jedoch nicht für sonstige Gäste wie Firmenkunden, Eheleute der Beschäftigten sowie ehemalige oder pensionierte Arbeitnehmer. Keine Rolle spielt es, wie viele Personen tatsächlich am Firmenevent teilnehmen, ob es auf dem Firmengelände, in einem Restaurant oder auch im Freien abgehalten wird.

… und wann nicht

Nach den zugrunde liegenden Regelungen sind Veranstaltungen unter Kollegen ohne Zustimmung der Unternehmensleitung oder Feste, die von einzelnen Firmenmitarbeitern für einen bestimmten Kollegenkreis veranstaltet werden, nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Keinen gesetzlichen Unfallschutz gibt es zum Beispiel für Unglücke auf Feiern, zu denen Beschäftigte ihre Kollegen im Rahmen eines Geburtstags oder einer Beförderung eingeladen haben, selbst wenn diese mit Zustimmung des Arbeitgebers in den Firmenräumen stattfinden.

Auch Alkoholunfälle unterliegen nicht dem gesetzlichen Unfallschutz. Dazu zählen Unfälle auf einer Betriebsfeier oder auf dem Hin- und Rückweg dorthin, die der Verunfallte aufgrund eines übermäßigen Alkoholgenusses selbst verursacht hat.

Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen zudem Unfälle während Aktivitäten, die vom eigentlichen Veranstaltungsprogramm der Firma abweichen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn man, statt an einer im Firmenevent eingeplanten Schneeschuhwanderung teilzunehmen, sich mit einigen Kollegen von der Gruppe absetzt, um zum Skifahren zu gehen und dabei verunfallt.

Für eine ausreichende finanzielle Unfallabsicherung

Doch selbst wenn ein Unfall auf einer Betriebsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, kann es für den Betroffenen dennoch zu unfallbedingten finanziellen Einbußen kommen. Die gesetzlichen Unfallleistungen wie die Übernahme von Pflegekosten oder die Zahlung einer Unfall- oder Hinterbliebenenrente sind oftmals nicht so hoch wie die Einkommensausfälle und die möglichen Folgekosten, die durch den Unfall verursacht werden. Das trifft insbesondere bei einer unfallbedingten Berufs- oder Erwerbsminderung zu.

Um Absicherungslücken, die durch einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutz bestehen, zu vermeiden, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an. Eine private Unfallversicherung greift zum Beispiel im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Die Leistungen im Invaliditätsfall wie die vom Versicherer zu zahlende Kapitalsumme oder/und Rentenleistung können bei derartigen Policen nach den individuellen Wünschen passend vereinbart werden.

Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung verringert zudem das Risiko von möglichen Einkommenseinbußen, wenn Berufstätige nicht nur nach einem Unfall, sondern auch wegen einer Krankheit dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht ihren Beruf ausüben können.

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