Wenn es das Schicksal nicht gut meint

(verpd) Nicht nur ein schwerer Unfall, auch zahlreiche physische und psychische Krankheiten können dazu führen, dass man dauerhaft berufs- oder erwerbsunfähig wird. Für den Betroffenen bedeutet dies in der Regel eine deutliche Verringerung seines Einkommens. Insbesondere für Alleinstehende oder für Hauptverdiener kann dies ohne eine passende private Vorsorge schnell zum finanziellen Ruin führen, denn die gesetzlichen Absicherungen reichen meist nicht.

Statistisch gesehen wird laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jeder vierte Erwerbstätige beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles für längere Zeit oder auch für immer berufs- oder sogar erwerbsunfähig. Im Schnitt tritt dies bei den Betroffenen rund 20 Jahre vor dem Rentenalter ein. Grund dafür sind körperliche und immer häufiger auch psychische Erkrankungen.

Es drohen erhebliche Einkommenseinbußen …

Kommt es zu einer Berufs- oder Erwerbsminderung, muss ein Erwerbstätiger mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen, denn die gesetzliche Absicherung reicht nicht, um die finanziellen Verluste auszugleichen.

Wer beispielsweise nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber in einem anderen Job arbeiten könnte, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Und auch bei einer Erwerbsminderung, also wenn man aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur noch zeitlich eingeschränkt irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, reicht die entsprechende gesetzliche Rente nicht, um das bisherige Einkommen auszugleichen. Sofern überhaupt ein Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung besteht.

… bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Kann ein Betroffener aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft weniger als drei Stunden irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben – selbst wenn diese niedriger bezahlt ist als der bisherige Beruf –, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dies gilt jedoch nur, wenn er vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens eine fünfjährige Mindestversicherungs-Zeit in der GRV hatte.

Zudem muss der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen in der Regel in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge an die GRV, also zum Beispiel Sozialabgaben für die GRV als Arbeitnehmer entrichtet haben. Die volle Erwerbsminderungsrente ist deutlich niedriger als eine gesetzliche abschlagsfreie Rente, die man erhalten hätte, wenn man bis zum Rentenalter auf Basis des letzten Einkommensniveaus weitergearbeitet hätte.

In der Regel ist die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht einmal halb so hoch wie das bisherige Einkommen. Wer aufgrund seines Leidens dauerhaft mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat, sofern er die genannten versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt, Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rentenhöhe ist hier nur halb so hoch wie die der vollen Erwerbsminderungsrente.

Wie man sich dagegen absichert

Erfüllt der Betroffene die Kriterien für eine solche gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht, wie dies bei vielen Selbstständigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, der Fall ist, betragen die Einkommenseinbußen unter Umständen bis zu 100 Prozent. In vielen Fällen bleibt dann nur der Gang zum Sozialamt, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Um dauerhaften Einkommenseinbußen vorzubeugen, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an. So können mit einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung Berufsanfänger, Arbeitnehmer und Selbstständige das Risiko von erheblichen oder sogar kompletten unfall- oder krankheitsbedingten Einkommenseinbußen abfedern.

Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch analysieren, ob und in welcher Höhe eine Absicherung finanzieller Risiken notwendig ist und welche Lösungen es dazu gibt.

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