Wenn das Erwerbseinkommen die Haupteinnahmequelle ist

(verpd) Laut einer repräsentativen Haushaltsbefragung bestreiten mehr als 60 Prozent der Privathaushalte ihren Lebensunterhalt aus dem eigenen Erwerbseinkommen. Insbesondere Hauptverdiener sollten darauf achten, dass das notwendige Haushaltseinkommen im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit gesichert ist. Die gesetzliche Einkommensabsicherung, sofern diese überhaupt besteht, bietet oftmals keinen ausreichenden Schutz.

Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse des Mikrozensus, einer „kleinen Bevölkerungszählung“. Basis ist eine repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland, die seit 1957 jährlich bei circa 810.000 Personen in rund 370.000 privaten Haushalten, das sind rund ein Prozent der Bevölkerung, durchgeführt wird. Ein Themenschwerpunkt sind dabei die Arbeits- und Lebensbedingungen.

Laut dem aktuellen Mikrozensus 2020 waren im Berichtsjahr 2020 knapp 41,6 Millionen Personen, das entspricht 50,6 Prozent aller 82,2 Millionen Einwohnern – gezählt vom Säugling bis zum Greis – erwerbstätig. Bei den 49,5 Millionen Bürgern, die zwischen 20 und unter 65 Jahre alt sind, liegt der Anteil der Erwerbstätigen sogar bei 79,3 Prozent, was rund 39,2 Millionen Menschen entspricht.

Arbeitseinkommen ist die Haupteinnahmequelle der meisten Haushalte

Von allen 40,5 Millionen Privathaushalten in Deutschland lebten 60,1 Prozent, das waren knapp 24,4 Millionen Haushalte, überwiegend vom Erwerbseinkommen der Person, die Hauptverdiener im Haushalt ist und als Arbeitnehmer oder Selbstständiger das Geld verdient. Bei weiteren 30,4 Prozent beziehungsweise 12,3 Millionen Haushalten erhielten die Personen mit dem Haupteinkommen Renten oder Pensionen. In rund 4,3 Prozent der Haushalte (1,7 Millionen Haushalte) hatte der Hauptverdiener hauptsächlich Einnahmen von Arbeitslosengeld-I- oder II-(Hartz IV)-Zahlungen.

Bei 1,6 Prozent der Haushalte (633.000 Haushalte) hatte die Person mit dem Haupteinkommen überwiegend Einkünfte von anderen Angehörigen, die nicht im Haushalt lebten, wie Unterhaltszahlungen. Etwa 2,7 Prozent der Haushalte (1,1 Millionen Haushalte) lebten von öffentlichen Transferleistungen wie Sozialhilfe und Elterngeld oder von sonstigen Unterstützungen wie BAföG, die die Haupteinkommensperson erhielt. Rund ein Prozent der Haushalte (403.000 Haushalte) finanzierten ihr Haushaltsbudget überwiegend vom eigenen Vermögen.

Die Haushaltsbefragung verdeutlicht, dass die Mehrheit der Bürger bis zum Rentenalter auf das eigene Erwerbseinkommen oder das eines Angehörigen angewiesen ist. Daher ist es gerade als Haupt- oder Alleinverdiener eines Haushaltes wichtig, gegen Einkommenseinbußen, die ihm im Falle einer dauerhaften unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit drohen, abgesichert zu sein. Die gesetzliche Absicherung reicht hierfür oftmals nicht. So gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr.

Unzureichender gesetzlicher Einkommensschutz

Auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, gleicht den Einkommensverlust bei einer dauerhaften Erwerbsminderung im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen bei Weitem nicht aus. Die 1,72 Millionen Personen, die Ende 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente erhielten, weil sie unfall- oder krankheitsbedingt keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnten, erhielten eine Nettorentenhöhe von im Schnitt 886 Euro.

Das reicht vielen nicht, um ihren Lebensstandard zu halten. Übrigens, auch wer nur einige Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss unter Umständen mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn auch wenn ein Anspruch auf ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung besteht – viele Selbstständige erhalten diese Leistung nicht –, ist je nach bisheriger Verdiensthöhe mit deutlichen Einkommenseinbußen zu rechnen.

Umso wichtiger ist es für Erwerbstätige, egal ob als Selbstständiger oder Angestellter, unfall- oder krankheitsbedingte Einkommenseinbußen oder gar -ausfälle zu vermeiden. Absichern lässt sich dies unter anderem mit einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Finanziell vorsorgen sollte man zudem für den Fall, dass der Hauptverdiener stirbt. Auch hierzu bietet die Versicherungswirtschaft beispielsweise mit einer Risikolebens-Versicherung die passenden Lösungen an.

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