Weniger Krankschreibungen, längere Fehlzeiten

(verpd) Mehr als jeder zweite gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer war letztes Jahr mindestens einmal krankgeschrieben. Während sich jedoch die Anzahl der Krankschreibungen reduziert hat, dauerte es länger, bis betroffene Arbeitnehmer wieder in die Arbeit gehen konnten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Datenauswertung von über 14 Millionen gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten, die bei der Krankenkasse AOK versichert waren.

Laut der aktuellen Studie „Fehlzeiten-Report 2021“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) betrug der Krankenstand letztes Jahr 5,4 Prozent und war damit genauso hoch wie 2019. Der Krankenstand gibt den prozentualen Anteil der angefallenen Arbeitsunfähigkeitstage im Vergleich zur Anzahl aller Kalendertage eines Jahres wieder. Datengrundlage der Statistik waren die Daten der rund 14,1 Millionen gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten, die bei der Krankenkasse AOK Mitglieder sind.

Im Jahr 2000 betrug der Krankenstand ebenfalls 5,4 Prozent und ist bis 2006 auf den seit der Jahrtausendwende niedrigsten Wert von 4,2 Prozent gesunken. Danach ist der Krankenstand fast jedes Jahr gestiegen, bis 2018 der Höchststand mit 5,5 Prozent verzeichnet wurde. Seitdem hat sich der Krankenstand mit 5,4 Prozent in 2019 und 2020 nur wenig verändert.

Mehr als jeder zweite Arbeitnehmer war krankgeschrieben

Den höchsten Krankenstand gab es letztes Jahr im März mit 7,8 Prozent. Dies ist deutlich höher als der Höchststand im Vorjahr, dieser lag im Februar 2019 bei 6,7 Prozent. Der niedrigste letztjährige Krankenstand mit 4,4 Prozent im Mai 2020, war dagegen sogar noch niedriger als der niedrigste in 2019, dieser wurde im August mit 4,7 Prozent erreicht.

„Der Krankenstand lag insbesondere in den beiden Monaten Mai und Juni des Jahres 2020 deutlich unter dem Wert des Vorjahres. Diese Entwicklung ist auch ein Effekt der Covid-19-Pandemie, die im März mit der ersten Welle ihren Anfang nahm“, so die Studienautoren des aktuellen Fehlzeitenreports.

Mehr als jeder zweite in der AOK gesetzlich Krankenversicherte Beschäftigte, nämlich 50,7 Prozent, war letztes Jahr mindestens einmal krankgeschrieben. 2019 lag der Wert mit 52,8 Prozent sogar noch etwas höher. Von den bei der genannten Krankenkasse versicherten Arbeitnehmern waren in 2020 im Detail insgesamt 23,0 Prozent einmal, 12,6 Prozent zweimal und 15,1 Prozent dreimal oder noch öfter krankgeschrieben.

Fast die Hälfte aller Krankheitstage entfällt auf Langzeitkranke

Im Schnitt dauerte eine Krankschreibung im letzten Jahr mit 13,8 Tagen deutlich länger als noch in 2019 – damals waren es durchschnittlich 12,0 Tage. In 30,7 Prozent aller Krankschreibungen war die Krankheitsdauer maximal drei Tage und in weiteren 30,2 Prozent waren es zwischen vier und sieben Tagen. In 33,9 Prozent aller Arbeitsunfähigkeits-Fälle lag die Krankendauer zwischen acht und maximal 42 Tagen. Bei jeder 20. Krankschreibung (5,1 Prozent) kam es zu mehr als 42 Ausfalltagen. Diese Langzeit-Krankschreibungen verursachten 45,5 Prozent aller angefallenen Krankheitstage.

Gut verdienende Arbeitnehmer müssen übrigens bei so langen Krankheitszeiten, konkret nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, mit erheblichen Einkommensausfällen rechnen. Denn das als Lohnersatzleistung von der Krankenkasse gezahlte gesetzliche Krankengeld ist geringer als das bisherige Nettogehalt. Arbeitnehmer haben bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen Anspruch auf 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Für die Höhe des Krankengeldes wird jedoch maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV berücksichtigt – in 2021 sind das monatlich 4.837,50 Euro. Das heißt, wer mehr verdient, bekommt höchstens 3.386,25 Euro und damit 70 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze der GKV – das sind 112,88 Euro pro Krankheitstag – als Krankengeld ausbezahlt. Für Arbeitnehmer und auch für Selbstständige ist jedoch eine Absicherung der Einkommenseinbußen im Krankheitsfall mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung möglich.

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