Weniger Blitzschäden, aber höhere Schadensummen

(verpd) Rund 200.000 versicherte Blitzschäden wurden letztes Jahr den Hausrat- und Wohngebäudeversicherern gemeldet. Das ist der bisher niedrigste Wert seit über 20 Jahren. Doch auch wenn die Schadenanzahl seit sechs Jahren rückläufig ist, stieg die jährliche Schadenhöhe tendenziell weiter an und erreichte in 2020 mit rund 260 Millionen Euro den bisher höchsten Wert.

Vor Kurzem veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorläufige Daten zu den letztes Jahr an die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer gemeldeten Blitzschäden. Insgesamt gab es 2020 rund 200.000 versicherte Schäden durch Blitzeinschläge an Wohngebäuden und Hausrat, das ist der bisher niedrigste Wert seit Einführung der GDV-Statistik im Jahr 1998.

Die Schadenhöhe dieser gemeldeten Blitz- und Überspannungsschäden, für die die Versicherer aufkamen, lag bei 260 Millionen Euro. Das ist der bisher höchste Schadenwert für diese Schadenart. Pro Schadenfall erstatteten die Versicherer durchschnittlich rund 1.300 Euro, auch dies ist ein neuer Rekordwert seit mehr als 20 Jahren.

Steigende Schadenhöhe je Blitzschaden

Die GDV-Statistik belegt auch, dass die Schadenanzahl schwankend ist. Während zum Beispiel in 2006 550.00, in 2007 480.000, in 2009 440.000 sowie in den Jahren 2011 und 2014 je 380.000 versicherte Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet wurden, waren es in 2010 und 2013 jeweils nur 290.000, in 2018 270.000, in 2019 210.000 und in 2020 200.000 Fälle.

Im Gegensatz dazu ist die durchschnittliche Schadenhöhe je versichertem Blitz- und Überspannungsschaden tendenziell gestiegen. 2007 lag die Höhe je Schadenfall im Schnitt bei 520 Euro, 2017 bei 840 Euro, 2018 bei 890 Euro, 2019 bei 970 Euro und 2020 nun bei 1.300 Euro. Zwar wurden für die Jahre 2007 und 2017 insgesamt jeweils 250 Millionen Euro als Schadenleistung ausbezahlt, allerdings gab es in 2007 noch 480.000 Schadenfälle und in 2017 erheblich weniger, nämlich 300.000 Schadenfälle.

Letztes Jahr gab es die niedrigste Schadenanzahl aber auch die höchste Schadensumme und damit die höchste durchschnittlichen Schadenhöhe je Schadenfall. Der GDV führt diese Steigerung der durchschnittlichen Schadenhöhe „auf die immer umfangreichere Gebäudetechnik zurück“. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont diesbezüglich: „Die Häuser und Haushalte sind technisch immer besser ausgestattet.“ Nach einem Blitzeinschlag müssten häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden, so Asmussen weiter.

Überspannungsschäden sollten mitversichert werden

Dies zeigt, wie wichtig eine passende Absicherung ist. Schäden durch direkte oder indirekte Blitzeinschläge am Gebäude selbst, also am Dach, dem Mauerwerk sowie an fest mit dem Gebäude verankerten Bauteilen übernimmt eine bestehende Wohngebäudeversicherung. Wenn vereinbart, werden zudem schadenbedingt notwendige Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten erstattet. Für Blitzschäden am Hausrat, also vom Mobiliar bis hin zu Kleidung und Vorräten ist die Hausratversicherung, sofern eine solche besteht, zuständig.

Nicht immer sind gerade in älteren Versicherungsverträgen jedoch Überspannungsschäden an Elektrogeräten, Telekommunikations- und Heizanlagen sowie Haussteuerungen mitversichert. Doch diese können oft optional in der Hausrat- und/oder Gebäudepolice mitversichert werden. Versichert sind dann in der Regel alle Überspannungsschäden, also egal, ob sie durch einen Blitzeinschlag oder durch sonstige Ereignisse verursacht werden.

Eine Mitversicherung von Überspannungsschäden in der Hausrat-Police deckt beispielsweise derartige Schäden an Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik ab. Über eine entsprechende Vereinbarung in der Gebäudeversicherung ist eine Absicherung von Überspannungsschäden an Telekommunikations-, Heizungs-, Photovoltaik- und sonstigen Hausanlagen-Steuerungen möglich.

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