Weniger Arbeits- und weniger Wegeunfälle

(verpd) Erfreulich ist, dass es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres laut der vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2,5 Prozent weniger Arbeits- und Wegeunfälle gegeben hat als im ersten Halbjahr 2018. Dennoch gab es bei den rund 524.240 von Januar bis Ende Juni gemeldeten Unfällen neben Personen mit zum Teil erheblichen Verletzungen auch wieder zahlreiche Unfalltote zu beklagen.

Im ersten Halbjahr 2019 ereigneten sich rund 524.240 meldepflichtige Arbeits- sowie Wegeunfälle und damit fast 13.660 Unfälle beziehungsweise 2,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres.

Meldepflichtig ist ein Arbeits- und Wegeunfall, wenn ein gesetzlich Unfallversicherter dabei so verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist. Dies geht aus der vor Kurzem veröffentlichten vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hervor.

Arbeits- und Wegeunfälle im Detail

Im Detail ereigneten sich von Januar bis Ende Juni 2019 über 432.680 Arbeitsunfälle und damit 2,0 Prozent oder rund 8.610 Unfälle weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Des Weiteren wurden im ersten Halbjahr knapp 91.560 Wegeunfälle gemeldet. Das waren fast 5.050 Unfälle beziehungsweise 5,2 Prozent weniger im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Vorjahres.

Zudem weist die Statistik für das erste Halbjahr 2019 insgesamt 382 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle – konkret 251 tödliche Arbeits- sowie 131 tödliche Wegeunfälle – aus und damit 13,7 Prozent oder 46 tödliche Unfälle mehr als in den ersten sechs Monaten 2018.

Destatis betont jedoch bezüglich der tödlichen Arbeitsunfälle: „Bei 82 der 251 Todesfälle handelt es sich um Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005. Die Fälle werden bedingt durch den Ablauf von strafprozessualen Verfahren erst jetzt in die Statistik aufgenommen.“ Rechnet man die 82 genannten tödlichen Unfälle nicht dazu, wären es noch 300 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2019 und damit 36 beziehungsweise 10,7 Prozent weniger tödliche Unfälle als im ersten Halbjahr 2018.

Gesetzlicher Unfallschutz mit Lücken

Arbeitsunfälle sind nur Unfälle, die gesetzlich unfallversicherte Personen, dazu zählen zum Beispiel Arbeitnehmer oder Auszubildende, während einer beruflichen Tätigkeit erleiden.

Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen jedoch Tätigkeiten, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie Unfälle während des Essens in der Kantine oder auch Unfälle, die sich auf der Toilette ereignen.

Gesetzlich unfallversicherte Wegeunfälle, sind Unfälle, welche gesetzlich Unfallversicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause erleiden. Auch hier sind Umwege für private Verrichtungen, zum Beispiel um während des Arbeitsweges einkaufen zu gehen, nicht gesetzlich unfallversichert.

Für mehr Sicherheit rund um die Uhr

Laut den gesetzlichen Regelungen gibt es Unfälle wie solche während einer privaten Verrichtung auch innerhalb der Arbeitszeit oder alle Freizeitunfälle, für die kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Doch selbst wer nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, muss zum Beispiel bei einer unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit dennoch mit Einkommenseinbußen gegenüber der Zeit vor dem Unfall rechnen.

Daher ist es wichtig, die möglichen finanziellen Folgen eines schweren Unfalles, die man aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutz als Verunfallter alleine zu tragen hätte, abzusichern. Die private Versicherungswirtschaft bietet hier diverse Lösungen an. So sichert eine private Unfallpolice berufliche und private Unfälle rund um die Uhr ab. In vielen privaten Unfallversicherungen kann eine Kapitalsumme und/oder eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall vereinbart werden.

Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen. Daneben können meist weitere Leistungen wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse für kosmetische Operationen eingeschlossen werden. Auch andere Policen wie eine private Krankentagegeld-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung können individuell sinnvoll sein, um gesetzliche Absicherungslücken zu schließen.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular