Weniger Arbeits-, aber mehr Wegeunfälle

(verpd) Hierzulande ereigneten sich seit 1991 bis 2019 jedes Jahr zwischen einer Million und zwei Millionen Arbeits- sowie Wegeunfälle, bei denen Personen so schwer verletzt wurden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig waren oder sogar verstarben. Seit drei Jahren ist die Zahl auf knapp unter einer Million solcher Unfälle gesunken – 2022 waren es insgesamt 960.700. Während jedoch die Anzahl der Arbeitsunfälle im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, wurden wieder deutlich mehr Wegeunfälle verzeichnet.

Letztes Jahr ereigneten sich laut der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) über 960.700 meldepflichtige Arbeits- sowie Wegeunfälle.

Das ist seit der Wiedervereinigung der zweitniedrigste Wert nach dem Jahr 2020, damals gab es rund 913.300 solcher Vorfälle. In 2022 ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr – 2021 waren es knapp 977.100 Unfälle – um fast 1,7 Prozent gesunken.

Damit liegen nun drei Jahre in Folge die Zahlen der Arbeits- sowie Wegeunfälle unter einer Million. Von 1991 bis 2018 waren es pro Jahr noch zwischen 1,044 Millionen (2014) und 2,13 Millionen (1992) derartiger Unglücke.

Arbeits- und Wegeunfälle im Detail

Im Detail gab es laut DGUV 2022 über 787.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle und damit 2,3 Prozent oder 18.800 Unfälle weniger als im Vorjahr. Des Weiteren wurden letztes Jahr fast 173.300 Wegeunfälle gemeldet. Das waren über 2.400 Unfälle beziehungsweise 1,4 Prozent mehr als noch im Jahr davor.

Grundsätzlich ist ein Arbeits- und Wegeunfall meldepflichtig, wenn ein in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherter Auszubildender, Arbeitnehmer oder Selbstständiger dabei so schwer verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist.

Laut Statistik gab es im Jahr 2022 insgesamt 671 gemeldete tödliche Arbeits- und Wegeunfällen. Das waren fast 9,0 Prozent weniger als im Vorjahr und zugleich der niedrigste Wert seit 1991.

Konkret ereigneten sich letztes Jahr 423 Arbeits- sowie 248 Wegeunfälle mit tödlichem Ausgang. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um knapp 17,1 Prozent bei den tödlichen Arbeitsunfällen sowie einer Zunahme um 9,3 Prozent bei den Wegeunfällen mit Todesfolge.

Wann kein gesetzlicher Unfallschutz besteht

Arbeitsunfälle sind in der Regel nur Unfälle, die gesetzlich unfallversicherte Personen wie zum Beispiel Arbeitnehmer oder Auszubildende während einer beruflichen Tätigkeit erleiden. Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen jedoch Tätigkeiten, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie Unfälle während des Essens in der Kantine oder auch Unfälle, die sich auf der Toilette ereignen.

Bei gesetzlich unfallversicherten Wegeunfällen handelt es sich um Unfälle, welche gesetzlich Unfallversicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause erleiden. Umwege für private Verrichtungen, beispielsweise um privat einkaufen zu gehen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Die meisten Unfälle, nämlich die Freizeitunfälle, wie Unfälle beim Einkaufen, beim Sport, auf dem Weg zu Freunden oder auch Haushaltsunfälle, fallen somit in der Regel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Finanzielle Lücken trotz gesetzlichem Unfallschutz

Aber selbst wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, muss zum Beispiel bei einer unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit dennoch mit Einkommenseinbußen gegenüber der Zeit vor dem Unfall rechnen.

Umso wichtiger ist es daher, die möglichen finanziellen Folgen eines schweren Unfalles, die man aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes als Verunfallter allein zu tragen hätte, abzusichern. Die private Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen an.

So sichert eine private Unfallpolice berufliche und private Unfälle rund um die Uhr ab. In vielen privaten Unfallversicherungen kann unter anderem eine Kapitalsumme und/oder eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall vereinbart werden, beispielsweise um mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung auszugleichen.

Auch andere Policen wie eine private Krankentagegeld-, eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- oder Grundfähigkeits-Versicherung können individuell sinnvoll sein, um gesetzliche Absicherungslücken zu schließen.

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