Was tun bei einem Verkehrsunfall?

(verpd) Wer zu einem Unfall hinzukommt, ist gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten. Wer also nichts tut oder sich als Beteiligter gar unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert empfindliche Strafen.

Kommt man als Erster zu einem Verkehrsunfall, ist man gesetzlich verpflichtet, sich um die Verletzten zu kümmern. Ansonsten kann man wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden. Rechtliche Folgen hat es auch, wenn man sich als Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies kann sogar eine Straftat sein. Es drohen drastische Geldstrafen, ein Fahrverbot, Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und der Entzug des Führerscheins.

Dabei sind es nur wenige einfache Schritte, die man befolgen muss, wenn man zu einem Unfall hinzukommt: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und/oder Rettungsdienst informieren, Beweise sichern, Unfall dokumentieren, Unfallstelle räumen und als Unfallverursacher oder auch als Geschädigter den Schaden der entsprechenden Versicherung melden. Hat man mit einem Kfz einen Unfall verursacht, ist dies die Kfz-Versicherung, ist man zu Fuß oder als Fahrradfahrer für einen Unfall verantwortlich, sollte man dies der Privathaftpflicht-Versicherung melden.

Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten

Bevor man sich um die Verletzten kümmern kann, muss die Unfallstelle abgesichert werden. So kann man verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer, man selbst oder die Unfallbeteiligten gefährdet werden. Deshalb: Warnweste anziehen und das Warndreieck so aufstellen, dass es gut gesehen werden kann, und zwar innerorts in rund 50 Meter, außerorts in rund 100 Meter und auf Autobahnen in rund 200 Meter Entfernung vom Unfallort. Die Warnblinkanlage und nachts die Fahrzeugbeleuchtung anzustellen, bringt zusätzliche Sicherheit.

Bei der Versorgung der Verletzten empfiehlt sich gerade in Zeiten von Corona nicht nur das Tragen von Handschuhen, sondern auch von einem Mund-Nasen-Schutz. Wer sich unsicher ist, was bei der Ersten Hilfe in welcher Reihenfolge zu tun ist, welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchzuführen sind und wie der Rettungsgriff oder die stabile Seitenlage funktioniert, der kann sein Wissen in speziellen Kursen, wie sie das Rote Kreuz, der Arbeiter Samariter Bund, die  Malteser oder andere Organisationen anbieten, auffrischen.

Zudem gibt es hilfreiche Apps, wie zum Beispiel Erste Hilfe – Rotes Kreuz oder die ASB App – Auf alles vorbereitet, die weiterhelfen. Diese sollte man, wenn man unsicher ist, rechtzeitig auf seinem Handy speichern. Wer es lieber klassisch will, findet in der Broschüre „Anleitung zur Ersten Hilfe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. passende Informationen.

Polizei und/oder Rettungsdienst informieren und Beweise sichern

Nach der Versorgung der Verletzten– oder auch zeitgleich, wenn mehrere Personen vor Ort sind – sollten die Polizei unter der Rufnummer 110 und/oder bei Personenschäden der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 informiert werden. Für eine fundierte Auskunft sollten folgende fünf W-Fragen in diesem Telefonat geklärt werden: Wer meldet? Was ist passiert? Wo geschah es? Wie viele Betroffene/Verletzte gibt es? Welche Arten von Verletzungen liegen vor?

Die Polizei sollte stets informiert werden, wenn es Verletzte gibt, aber auch, wenn ein hoher Sachschaden entstanden, ein ausländisches Fahrzeug oder ein Mietwagen am Unfall beteiligt oder die Sachlage unklar ist. Stehen Beteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sollte man ebenfalls die Polizei kontaktieren. „Von einem Anruf bei der Polizei können Sie absehen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. In diesem Fall sollten Sie jedoch daran denken, eigenständig Beweise zu sichern bzw. den Unfall zu dokumentieren, beispielsweise Fotos aufzunehmen“, mahnt die Polizei Sachsen.

Die Unfallspuren und die Fahrzeuge sollten erst entfernt werden, wenn die Beweise gesichert wurden. Fotos von den beschädigten Fahrzeugen (auch Detailfotos) sind hier hilfreich, ebenso wie Fotos der gesamten Unfallstelle aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Ist keine Kamera zur Hand (Handy), hilft eine Skizze. Auch die Verkehrsführung, die Sicht- und Witterungsverhältnisse, die Fahrbahnbeschaffenheit, der Straßenverlauf und die Beschilderung sollten festgehalten werden, ebenso wie Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten und von Zeugen.

Schaden dokumentieren, Unfallstelle räumen, der Versicherung melden

Eigentlich sollte in jedem Auto im Handschuhfach der Europäische Unfallbericht zu finden sein. Dieses Dokument, das beispielsweise beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestellt oder heruntergeladen werden kann, erleichtert nämlich die Dokumentation und sorgt dafür, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden. Ist alles dokumentiert, können die Unfallstelle geräumt, die Fahrzeuge gegebenenfalls abgeschleppt und die Straße gesäubert werden.

Tipp: Am Unfallort sollte man kein Schuldeingeständnis abgeben. Diese Frage klärt sich später. Auch dann, wenn man vermeintlich keine Schuld hat, sollte ein Unfall innerhalb einer Woche der eigenen Kfz-Versicherung gemeldet werden. Und natürlich sollte auch die Versicherung des Unfallgegners informiert werden. Ist unklar, welche dies ist, kann dies mithilfe des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer (in Deutschland Telefon 0800 2502600 oder im Ausland +49 40 300330300) geklärt werden.

Wer ins Ausland fährt, sollte sich den Ratgeber „Unfall im EU-Ausland“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (EVZ) sowie den europäischen Unfallbericht, den man beim GDV mit Übersetzungshilfe in unterschiedlichen Sprachversionen bestellen kann, besorgen. Diese erleichtern die Kommunikation und die Dokumentation. Die Broschüre „Versicherungen für Kraftfahrzeuge“ des GDV informiert nicht nur darüber, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist, sondern auch, welchen Versicherungsschutz eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung bieten.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular