Was Mieter wissen sollten

(verpd) Es gibt zahlreiche Gründe, die zum Streit zwischen Mieter und Vermieter führen können – von nicht reparierten Wohnungsmängeln über eine nicht nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung bis hin zu einer Mietvertragskündigung seitens des Vermieters. Einen Überblick über die Rechte eines Mieters gibt ein aktualisierter Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz.

In keinem Land der Europäischen Union leben so viele Einwohner zur Miete wie in Deutschland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) trifft dies hierzulande auf 50,5 Prozent der Bevölkerung zu. Leider kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Dies belegt auch eine Destatis-Statistik: Jedes Jahr werden zwischen 175.000 und 237.000 Wohnungsmiet-Angelegenheiten von den Amtsgerichten in Zivilgerichtsprozess-Verfahren entschieden. Es ist davon auszugehen, dass zudem ein Vielfaches an Mietstreitigkeiten außergerichtlich geregelt wird.

Die häufigsten Gründe für Mietstreitigkeiten sind laut dem Deutschen Mieterbund e.V. unter anderem die Betriebskosten und deren Abrechnung, Wohnungskündigung, Mieterhöhung, die Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Modernisierungs-Maßnahmen sowie sonstige Vertragsangelegenheiten. Zu Letzterem zählen beispielsweise die Forderung nach Mietminderung wegen Wohnungsmängeln oder auch der Streit um eine Tierhaltung in der Wohnung.

Die Rechte der Mieter und Vermieter

Die §§ 535 bis 577 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthalten zahlreiche gesetzliche Regelungen, die den Mietvertrag und das Wohnmietverhältnis betreffen. Zudem gibt noch diverse andere Gesetze und Vorschriften, aber auch getroffene Vereinbarungen im Mietvertrag selbst, die bei einem Mietverhältnis zum Tragen kommen.

Einen Überblick über die Grundregeln des Mietrechts sowie die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter gibt der vor Kurzem aktualisierte und kostenlos herunterladbare Ratgeber „Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht“ des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Entsprechende Informationen enthält auch das BMJ-Webportal.

Dem Ratgeber ist unter anderem zu entnehmen, an welche Grenzen und Vorgaben sich der Vermieter bei der Festsetzung der Miethöhe und der Mieterhöhung halten muss. Zudem wird erklärt, warum eine Klausel, die die Haltung aller Haustiere inklusive von Kleintieren in der Mietwohnung untersagt, normalerweise ungültig ist. Die Haltung von Kleintieren wie Ziervögeln, Fischen, Hamstern und Zwergkaninchen in einer üblichen Anzahl kann nämlich in der Regel nicht verboten werden.

Kostenschutz für den Mieter bei Mietstreitigkeiten

Kostenschutz bei Streitigkeiten mit dem Vermieter bietet für Mieter übrigens eine Mietrechtsschutz-Versicherung. Diese kann meist vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police mit eingeschlossen werden. Üblicherweise besteht der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss für danach eingetretene Konflikte zwischen Mieter und Vermieter.

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt, wenn er vorab eine Leistungszusage erteilt hat, die Prozess- und/oder Anwaltskosten für den Mieter. Einige Versicherer geben darüber hinaus auch Kostenschutz für eine außergerichtliche Streitschlichtung, das sogenannte Mediationsverfahren, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Das Hauptziel der Mediation ist es, eine für alle Konfliktpartner einvernehmliche Regelung zu finden. Dadurch besteht eine hohe Chance, dass das persönliche Verhältnis der Konfliktpartner auch nach dem Streit nicht nachhaltig gestört ist. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn man beispielsweise als Mieter in einer Wohnung bleiben möchte und somit auch künftig immer wieder auf den Vermieter treffen würde.

Wird bei einer Mediation keine Einigung erzielt, können die Streitpartner immer noch den Rechtsweg wählen und ein Gerichtsverfahren anstrengen.

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