Warum viele noch keine betriebliche Altersvorsorge haben

(verpd) Die betriebliche Altersvorsorge hat immer noch Nachholbedarf. Daran hat auch die Einführung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes Anfang 2018 nichts geändert, obwohl es seitdem noch mehr Vorteile für Arbeitnehmer im Rahmen einer bAV gibt. Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Betriebsrente ist nach wie vor das Engagement der Arbeitgeber, wie eine Studie zeigt.

Das 2018 in Kraft getretene Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) sollte der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) neuen Schwung geben und insbesondere die Akzeptanz in kleineren und mittleren Betrieben fördern. In der Praxis hat das neue Gesetz allerdings noch nicht den gewünschten Erfolg. Nur knapp die Hälfte, nämlich rund 46 Prozent der angestellten Arbeitnehmer, hat derzeit eine Altersvorsorge in Form einer bAV.

Fast drei Viertel der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Chefs zur bAV nur wenig begeistert. Das sind zentrale Ergebnisse der Studie „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ des Marktforschungs-Unternehmens Nordlight Research GmbH. Basis der Studie war eine Umfrage unter rund 1.000 erwachsenen Erwerbstätigen im August und September 2019.

Mitarbeiter von größeren Betrieben sind zufriedener

Insgesamt wird die vom Arbeitgeber angebotene bAV von den Befragten in der genannten Studie positiv beurteilt, nur ein Fünftel sieht das Angebot laut der Auswertung des Trendmonitors kritisch. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss.

Befragt nach den Abschlussgründen geben 79 Prozent den Zuschuss des Arbeitgebers an. Die Versorgungslücke im Ruhestand sehen 64 Prozent als entscheidend an. Steuervorteile und auch der mit einer bAV mögliche Schutz der Angehörigen im Todesfall finden 51 Prozent wichtig. „Die Abschlussgründe haben sich in den vergangenen Jahren kaum verändert“, stellt der Trendmonitor fest.

Fast ein Drittel der Teilnehmer, die keine bAV haben, nennen als Grund dafür die Passivität des Arbeitgebers. Allerdings beabsichtigt fast jeder zweite Mittelständler sein Betriebsrentenangebot mit den Möglichkeiten des BRSG auszubauen, wie eine aktuelle Umfrage eines Versicherers ergab. Ein weiterer Grund, warum nicht mehr Arbeitnehmer ihr Recht auf eine bAV in Anspruch nehmen, ist auch, dass laut Studienautoren „die Kenntnisse der Beschäftigten zur bAV im Durchschnitt gering ausgeprägt“ sind.

Gesetzliche Anreize für die betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer das Recht auf eine Altersvorsorge im Rahmen einer bAV. Welche der fünf Formen der bAV – ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direkt- oder Pensionszusage oder Unterstützungskasse – dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, entscheidet der Arbeitgeber.

Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, steht dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung zu, bei dem er einen bestimmten Anteil seines Gehaltes steuer- und sozialversicherungsfrei über den Arbeitgeber in eine Lebensversicherung oder auch in einen Riester-Rentenvertrag einzahlt. Konkret kann im Rahmen dieser Entgeltumwandlung ein Arbeitnehmer pro Kalenderjahr bis zu vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG) in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen.

Bei einer bAV in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds bleiben durch das BRSG seit Anfang 2018 sogar bAV-Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der BBMG steuerfrei. Die BBMG in 2019 beträgt 80.400 Euro. Damit sind in diesem Jahr bei einer bAV mit Entgeltumwandlung maximal 3.216 Euro lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind sogar bis maximal 6.432 Euro lohnsteuerfrei.

Der Arbeitgeberzuschuss

Bis Ende 2018 musste sich ein Arbeitgeber finanziell an der bAV nur beteiligen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies vorsah. Aufgrund des BRSG muss nun ein Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss für jeden ab 2019 neu abgeschlossenen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung entrichten. Die Zuschusshöhe beträgt 15 Prozent des in die bAV per Entgeltumwandlung eingezahlten Betrages, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart oder ein für ihn gültiger Tarifvertrag keinen höheren Zuschuss vorsieht.

Ab 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss laut BRSG für alle auch bestehenden bAV-Verträge mit vereinbarter Entgeltumwandlung. Seit 2018 werden Arbeitgeber, die eine bAV von Geringverdienern – also Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich – mit Zuschüssen unterstützen, steuerlich besonders gefördert. Zahlt der Arbeitgeber in die bAV eines Geringverdieners einen Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 480 Euro ein, erhält er 30 Prozent der Summe vom Staat zurück, also zwischen 72 und 144 Euro.

Arbeitgeber können im Übrigen die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen und ihre Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, die sich über die individuellen Vorteile einer bAV im Detail informieren möchten, können sich von ihrem Versicherungsvermittler beraten lassen.

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