Warum die Renteninformation für den Einzelnen wichtig ist

(verpd) Seit rund 20 Jahren versendet die Deutsche Rentenversicherung jährlich individuelle Renteninformationen an fast alle ab 27-jährigen gesetzlich Rentenversicherten. Enthalten ist hier ein Überblick über die bereits individuell erreichten gesetzlichen Rentenansprüche. Zudem werden die voraussichtlichen Ansprüche bezüglich einer normalen Altersrente nach Erreichen des entsprechenden Rentenalters gemäß einer Hochrechnung angegeben. Allerdings sind die Angaben nicht für jeden verständlich.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versendet jedes Jahr an alle gesetzlich Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweisen können, eine Renteninformation. Sie enthält Daten und Hochrechnungen rund um die eigene Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Konkret erhält der Einzelne eine Einschätzung, wie hoch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Falle einer eintretenden Erwerbsminderung und auch wie hoch die gesetzliche Altersrente im Alter sein wird.

Dies ist eine wichtige Grundlage bei der Ermittlung der passenden Altersvorsorge, um im Rentenalter ausreichend finanziell abgesichert zu sein, aber auch für die Planung einer bedarfsgerechten zusätzlichen Einkommensabsicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Denn die gesetzliche Rente reicht alleine in der Regel nicht aus, um seinen Lebensstandard im Alter oder bei einer Erwerbsminderung zu halten.

Infos zur gesetzlichen Alters- und Erwerbsminderungsrente

Die erste Seite der Renteninformation gibt Auskunft über die persönliche Regelaltersgrenze, also zu welchem Datum der Betroffene eine Regelaltersrente (reguläre Rente) frühestens in Anspruch nehmen kann.

Auf der gleichen Seite zeigt die erste in einem Kasten angegebene Zahl, wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente zum Zeitpunkt der Informationserstellung wäre, sofern man bereits die versicherungs-rechtlichen Kriterien dafür erfüllt.

Eine Voraussetzung ist mit wenigen Ausnahmen, dass man in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann. Das sind Zeiten, in denen man beispielsweise als Arbeitnehmer in der GRV pflichtversichert war und entsprechende Rentenversicherungs-Beiträge in die GRV eingezahlt wurden. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt zudem nur, wer aus gesundheitlichen Gründen langfristig keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Die Höhe der Regelaltersrente für zwei Szenarien

Die zweite Zahl im Kasten der ersten Seite gibt die Höhe der künftigen Regelaltersrente für den Fall an, dass der Betroffene ab Erstellung der Renteninformation keine weiteren Beitragszeiten sowie sonstigen rentenrechtlichen Zeiten mehr hätte. Bei der dritten Zahl im Kasten handelt es sich um die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente, die der Betroffene laut Hochrechnung erhalten würde, wenn bis zur Regelaltersgrenze die gleichen jährlichen Beiträge bei der GRV eingehen würden wie im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre.

Sie gibt also die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente an, wenn die bisherige Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente gleich bleiben würde. Unter der Zwischenüberschrift „Rentenanpassung“ auf der ersten Seite wird angegeben, wie sich eine jährliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die künftige Altersrente auswirken könnte.

Alle angegebenen Werte sind Bruttowerte, das heißt, von den genannten Rentenbeiträgen sind noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell eine Einkommensteuer zu zahlen. Zudem wird man in der Renteninformation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man noch den Kaufkraftverlust (Inflation) berücksichtigen muss, um die gesetzlichen Alterseinkünfte realistisch einschätzen zu können.

Übersicht über rentenrechtliche Zeiten ...

Die Rückseite der Renteninformation zeigt die Grundlagen der Rentenberechnung auf. Ein Faktor für die Ermittlung der Rentenhöhe sind zum Beispiel die sogenannten Entgeltpunkte, die der Versicherte im Laufe seines Erwerbslebens ansammelt. Die Entgeltpunkte werden für jedes Jahr, das für die gesetzliche Altersrente relevant ist, ermittelt. Dazu zählen Jahre, in denen man als Arbeitnehmer Rentenversicherungs-Beiträge vom Lohn abgezogen bekam, aber auch sonstige rentenrechtlich relevante Zeiten, die die Höhe der Altersrente beeinflussen, wie die Kindererziehungszeiten.

In der Renteninformation erfährt der GRV-Versicherte zudem, wie viele Beiträge auf sein GRV-Rentenkonto von ihm selbst, von seinem bisherigen Arbeitgeber und/oder auch von anderen Stellen wie der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse eingegangen sind. Außerdem werden die bis zur Informationserstellung angesammelten Entgeltpunkte aufgeführt.

Um überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, muss man je nach Altersrentenart eine Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) von wenigstens fünf bis 45 Jahren aufweisen und das jeweilige Renteneintrittsalter erreicht haben. Die Formel zur Rentenberechnung lautet: Höhe der gesetzlichen Altersrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert. Geht man bei Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente, beträgt der Zugangsfaktor 1. Der aktuelle Rentenwert wird für jedes Jahr neu berechnet.

... genau prüfen

Jeder gesetzlich Rentenversicherte erhält spätestens mit 43 Jahren von der DRV eine Übersicht zu allen rentenrechtlichen Zeiten und Beiträgen, die bis dato in seinem GRV-Rentenkonto berücksichtigt wurden, sowie einen Fragebogen zur sogenannten Kontenklärung. „Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen“, betont die DRV.

Jeder kann auch vor dem 43. Lebensjahr seinen Versicherungsverlauf, also eine Auflistung seiner im GRV-Rentenkonto vermerkten rentenrechtlichen Zeiten und Beiträge formlos beim zuständigen Träger der DRV anfordern. Ab dem 55. Lebensjahr bekommt man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese enthält neben der voraussichtlichen Höhe der Alters-, der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente zudem eine Auflistung aller auf dem Rentenkonto gespeicherten GRV-Beiträge und rentenrechtlichen Zeiten.

Wer feststellt, dass die Renteninformation, die Rentenauskunft oder der zugesandte Versicherungsverlauf Fehler enthalten, sollte eine Berichtigung beim Träger der DRV zu beantragen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Ausbildungs- oder sonstige für die gesetzliche Rente relevante Zeiten nicht berücksichtigt wurden oder falsche Werte eingetragen sind. Werden diese Fehler nicht behoben, kann dies zu einer fehlerhaften Berechnung der Rentenhöhen oder sogar zu einem unrechtmäßig abgelehnten Rentenanspruch führen.

Für eine ausreichende Einkommensabsicherung nicht nur im Alter

Ausführungen zur Renteninformation enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre des DRV „Die Renteninformation – mehr wissen“.

Wer wissen möchte, wie hoch die Einkommensabsicherung im Alter und bei einer Erwerbsminderung unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits bestehenden privaten Vorsorge ist, und inwieweit diese auch tatsächlich ausreicht, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Der Fachmann kann zum Beispiel mittels spezieller Software die Lücke im Rentenalter zwischen dem tatsächlich notwendigen Monatseinkommen und den bis dahin zustehenden Alterseinkünften ermitteln. Er berücksichtigt dabei nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Altersrente, sondern auch die sonstigen Alterseinkünfte wie eine bereits bestehende Lebens- oder Rentenversicherung, sonstige Kapitalanlagen oder auch voraussichtliche Einkünfte aus Vermietungen, aber auch die Inflation. Zudem kann der Experte auch die passenden Altersvorsorgevarianten vorschlagen.

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