Warum bereits bei Kleinkindern ein Sehtest sinnvoll ist

(verpd) Eine nicht behandelte Sehstörung kann bei Kindern zu Problemen bei der geistigen und motorischen Entwicklung führen. Zudem kann sich die Sehschwäche bis ins Erwachsenenalter manifestieren. Daher ist es nach Angaben von Gesundheitsexperten wichtig, das Sehvermögen spätestens im Alter von rund drei Jahren von einem Fachmann testen zu lassen. Bei Auffälligkeiten oder einem erhöhten Risiko ist eine augenärztliche Untersuchung bereits im Babyalter notwendig.

Nach Angabe des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschland e.V. (BAV) weist rund jedes zehnte Kind eine Sehschwäche auf. Durch eine frühzeitige Behandlung könnten in vielen Fällen eine lebenslange Sehstörung und dadurch bedingte sonstige Schwierigkeiten wie Entwicklungs- und Schulprobleme vermieden werden.

Bei 60 Prozent der Kinder werden eine vorliegende Fehlsichtigkeit oder sonstige Augenprobleme jedoch zu spät erkannt.

Früherkennungs-Untersuchungen prüfen auch die Sehfähigkeit

Daher ist es wichtig, dass bereits ab der Geburt auf die richtige Entwicklung der Sehfähigkeit geachtet wird. Ein Kriterium dazu ist, die kostenlosen Früherkennungs-Untersuchungen – die sogenannten U-Untersuchungen – entsprechend der Vorgaben durchführen zu lassen. Es handelt sich dabei um insgesamt zehn Untersuchungen zwischen der Geburt und dem 64. Lebensmonat.

Bei fast allen Kontrollen wird auch die Entwicklung der Sehfähigkeit überprüft. Beispielsweise werden im Rahmen der U2, die zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag durchzuführen ist, die Augen des Kindes untersucht.

Inspiziert werden dabei der Augapfel, die Augenlider und die Pupillen auf Auffälligkeiten wie Augenzittern oder Grauer Star. Unter anderem wird geprüft, ob das Baby zum Schielen neigt. Auch in der letzten Untersuchung, der U9, die vom 60. bis 64. Lebensmonat durchgeführt werden sollte, wird ebenfalls das Sehvermögen überprüft.

Bei Auffälligkeiten sofort handeln

Bemerken Eltern bestimmte Auffälligkeiten, sollten sie ihr Kind unabhängig von seinem Alter sofort von einem Augenarzt untersuchen lassen.

Solche alarmierenden Merkmale sind beispielsweise Augenzittern, eine Hornhauttrübung, grau-weißliche Pupillen oder auch große lichtscheue Augen. Das gleiche gilt bei einer festgestellten Lidveränderungen in Form eines Hängelides, das die Pupille verdeckt oder einer auffälligen Tollpatschigkeit, beispielsweise, wenn das Kind einen Gegenstand in die Hand nehmen will und dabei häufig danebengreift.

Sehschwäche kann Entwicklungsstörungen verursachen

Es gibt noch weitere Symptome für mögliche Sehprobleme, die bei kleinen und auch bei größeren Kindern eine zeitnahe Untersuchung beim Augenarzt erfordern. Dazu gehört, wenn ein Kind häufig zwinkert, blinzelt oder schielt, sich immer wieder die Augen reibt, sie oft zusammenkneift oder ständig den Kopf schief hält.

Auch wenn ein Kind beim Lesen und Schreiben schnell ermüdet, oft in der Zeile verrutscht, ein Buch sehr nahe hält oder auffällig dicht am Computermonitor oder Fernseher sitzt, kann dies ein Hinweis für eine behandlungsbedürftige Sehschwäche sein.

Das gleiche gilt bei häufig auftretenden Konzentrationsproblemen oder Kopfschmerzen, einer Lese- und Rechtschreibschwäche, einer übermäßigen Ängstlichkeit oder wenn eine ständige Unlust zum Lesen, Malen oder Basteln besteht.

Wenn ein erhöhtes Risiko für Augenerkrankungen besteht

Besteht für ein Baby ein erhöhtes Risiko für Augenerkrankungen oder sonstige Sehprobleme, sollte es nach Angaben des BAV spätestens zwischen dem sechsten und zwölften Monat speziell von einem Augenarzt untersucht werden.

Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn das Kind zu früh geboren oder einen Entwicklungsrückstand hat, aber auch wenn innerhalb der Familie wie den Geschwistern oder Eltern Augenleiden wie Fehlsichtigkeit, Schielen oder Augenerkrankungen bekannt sind.

Jedes Vorschulkind sollte einmal beim Augenarzt gewesen sein

Bei allen Jungen und Mädchen, auch wenn sie kein Augenleiden aufweisen und kein erhöhtes Risiko für eine Augenerkrankung haben, sollte laut BVA die Sehfähigkeit spätestens im Alter von 30 bis 42 Monaten von einem Augenarzt kontrolliert werden.

Zahlreiche Sehfehler, die man nämlich bis zum vierten Lebensjahr erkennt, können mit einer entsprechenden Behandlung noch vollständig behoben werden. Anderenfalls droht eine lebenslange Sehschwäche.

Eine unbehandelte Sehschwäche und eine nicht mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen ausgeglichene Fehlsichtigkeit können zudem zu Schulschwierigkeiten führen.

Kostenschutz für Kinder, die eine Brillen benötigen

Die Krankenkassen übernehmen für Minderjährige die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen sowie für schulsporttaugliche Brillengläser nur in der im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgegebenen Qualität und höchstens bis zu einem festgelegten Betrag.

Dünne und entspiegelte Kunststoffgläser werden beispielsweise nicht vollständig übernommen, da sie keine vorgeschriebene GKV-Leistung sind. Die Kosten für ein Brillengestell zahlt die Krankenkasse in der Regel gar nicht.

Ein Kostenschutz ist jedoch über eine private Krankenzusatz-Versicherung möglich. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche Police die Kosten für Brillengestelle, aber auch für höherwertige Brillengläser oder Kontaktlinsen.

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