(verpd) Im Schnitt sind hierzulande die Kinder 23,8 Jahre alt, wenn sie die elterliche Wohnung dauerhaft verlassen. Damit sind die Kinder beim Auszug hierzulande deutlich jünger als in den meisten Ländern der Europäischen Union. Zwar bleibt das Kind unter Umständen in einigen Versicherungspolicen der Eltern kostenlos mitversichert, allerdings nicht in allen.
Nach Schätzungen der EU-Statistikbehörde Eurostat zogen letztes Jahr die Kinder hierzulande durchschnittlich im Alter von 23,8 Jahren aus der elterlichen Wohnung aus. Grundlage der Schätzung ist der aktuelle Mikrozensus, einer jährliche Haushaltsbefragung von rund einem Prozent der Bevölkerung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Im Vergleich zu allen 27 EU-Ländern erfolgt der Auszug der Kinder in Deutschland relativ früh. EU-weit lag das Alter der Kinder am Auszugstag im Schnitt bei 26,4 Jahren.
Insgesamt zogen nur in sechs Ländern die Kinder früher aus als in Deutschland. Konkret verließen die Kinder im Durchschnitt die Wohnung der Eltern in Finnland mit 21,3 Jahren, in Schweden mit 21,4 Jahren, in Dänemark mit 21,7 Jahren, in Estland mit 22,7 Jahren, in den Niederlanden mit 23,0 Jahren und in Frankreich mit 23,4 Jahren.
Besonders lange blieben die Kinder dagegen in Kroatien bei ihren Eltern wohnen, nämlich durchschnittlich bis zum Alter von 33,4 Jahren. Auch in Italien, Malta, Spanien, Bulgarien, Griechenland und der Slowakei verließen die Kinder im Schnitt erst im Alter zwischen 30,0 und 30,8 Jahren den elterlichen Haushalt.
Auffällig ist, dass junge Frauen in allen Ländern deutlich früher von der elterlichen Wohnung ausziehen als junge Männer. Frauen waren letztes Jahr beim Auszug im EU-weiten Schnitt 25,4 Jahre alt, Männer dagegen bereits 27,3 Jahre. In Deutschland verließen die Töchter mit durchschnittlich 23,0 Jahren und die Söhne erst mit 24,5 Jahren den Haushalt der Eltern.
Je nach Lebens- und Berufssituation kann ein Kind übrigens trotz eines Auszuges aus der elterlichen Wohnung weiterhin über so manche bestehende Versicherungspolice der Eltern versichert blieben.
In einer Privathaftpflicht-Versicherung bleiben beispielweise auch die volljährigen, unverheirateten Kinder ohne Zusatzprämie mitversichert, sofern sie sich noch in einer Schulausbildung oder einer sich daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.
Ob der Nachwuchs noch zu Hause wohnt oder nicht, spielt auch bei der Mitversicherung eines volljährigen Kindes in der Privatrechtsschutz-Versicherung in der Regel keine Rolle. Haben die Eltern eine solche Police, sind die Kinder so lange mitversichert, bis sie eine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben, für die sie einen Arbeitsverdienst erhalten.
Eine Schul- oder Berufsausbildung zählt nicht zu einer auf Dauer angelegte Berufstätigkeit, das heißt, in dieser Zeit besteht der Versicherungsschutz weiter. In manchen Rechtsschutzpolicen gibt es jedoch eine festgelegte Altersgrenze, wie das 25. oder 27. Lebensjahr, bis zu der die Kinder höchstens mitversichert gelten, sofern die sonstigen Kriterien erfüllt sind.
Wenn ein Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht und einen eigenen Hausstand gründet, benötigt es für sein Hab und Gut in der neuen Wohnung eine eigene Hausratpolice. Nur dann sind die Sachen gegen Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.
Denn normalerweise endet der Schutz durch die Hausratpolice der Eltern für die Sachen eines volljährigen Kindes, die es beim Auszug aus der elterlichen Wohnung mitnimmt.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wohnt beispielsweise das Kind im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim, werden diese Räumlichkeiten je nach Policenvereinbarung nicht als eigener Hausstand gewertet. Wenn in den Versicherungs-Bedingungen vereinbart, besteht in diesen Fällen weiterhin eine Absicherung über die Hausratpolice der Eltern.
Grundsätzlich sollten junge Leute sich spätestens vor Studiums- oder Ausbildungsbeginn von einem Versicherungsexperten beraten lassen, inwieweit sie noch über die Policen der Eltern mitversichert sind oder für welche Risiken sie eigene Versicherungsverträge benötigen.
Denn auch sie unterliegen existenziellen Gefahren beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall, die abgesichert werden sollten – egal ob sie noch zu Hause bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung wohnen.
Wer beispielsweise krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft erwerbsunfähig wird, kann ohne eine private Absicherung finanzielle Probleme bekommen, da die Sozialversicherungen nicht ausreichen für einen behindertengerechten Pkw und/oder Wohnungsumbau. Auch die Einkommenseinbußen, die der Betroffene nach einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zu einer gesunden Person erleidet, werden durch die Sozialversicherungen nicht ausgeglichen.