(verpd) Vor Kurzem wurde eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom Bundesrat beschlossen, die Voraussichtlich im Laufe des Novembers in Kraft treten wird. Unter anderem gibt es dann deutlich höhere Strafen für Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeits-Überschreitungen, Parkverstöße oder sogenanntes Auto-Posing wie das nutzlose Hin- und Herfahren oder auch das unnötige Verursachen von Lärm.
Im Juni 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Referentenentwurf zur Änderungsverordnung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vorgelegt. Die dort geplanten Buß- und Verwarngelder sollten laut BMVI zur „Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr“ beitragen.
Jüngst hat der Bundesrat dieser sogenannten Bundesgeldnovelle zugestimmt. Die endgültige Fassung der BKatV wird spätestens drei Wochen, nachdem sie von der Bundesregierung im Bundegesetzblatt verkündet wurde, in Kraft treten. Das wird voraussichtlich Anfang November 2021 sein.
Prinzipiell wird bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit höchstens ein sogenanntes Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro fällig. Ein Bußgeld kann hingegen verlangt werden, wenn die begangenen Ordnungswidrigkeiten gravierender sind oder ein Verwarngeld nicht (rechtzeitig) bezahlt wird. Ein Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro kosten. Geregelt ist dies im Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG). Im Gegensatz zu einer Verwarnung – dies kann auch ein Knöllchen an der Scheibe sein – wird ein Bußgeldbescheid per Post zugestellt.
Mit der geänderten BKatV werden unter anderem die Strafen für falsches Parken wie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, in Feuerwehrzufahrten, an unübersichtlichen Straßenstellen sowie an Stellen mit Halteverboten erhöht.
Bußgeldtatbestand |
Verwarngeld/Bußgeld: neue Regelung (bisherige Regelung) |
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*Flensburger Fahreignungsregister, Datenquelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Kraftfahrt-Bundesamt |
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Parkverbotsschild missachtet |
25 bis 40 € (15 bis 25 €) |
Parken auf Geh- oder Radweg |
55 € bis zu 100 € – mit Behinderung oder Gefährdung zudem 1 Punkt FAER* (20 € bis zu 35 €) |
Parken in zweiter Reihe |
55 € bis zu 110 € – mit Behinderung oder Gefährdung zudem 1 Punkt FAER* (20 € bis zu 35 €) |
Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen |
55 € (35 €) |
Parken in Feuerwehrzufahrten |
55 € bis 100 € – mit Behinderung zudem 1 Punkt FAER* (35 € bis 65 € – mit Behinderung zudem 1 Punkt FAER*) |
Höchstparkdauer überschritten (bis zu 0,5 Stunden, 1 Stunde, 2 Stunden, 3 Stunden, mehr als 3 Stunden) |
20 €/25 €/30 €/35 €/40 € (10 €/15 €/20 €/25 €/30 €) |
Parken auf Parkplätze zum Laden für E-Autos oder Carsharingparkplätze |
55 € (-) |
Ebenfalls deutlich höhere Geldbußen werden für Geschwindigkeits-Überschreitungen verhängt. Bei den anderen Sanktionen für Geschwindigkeits-Übertretungen wie Fahrverbote oder Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) gab es keine Änderungen.
Geschwindigkeits-Übertretung in Höhe von |
Innerorts neue Regelung (bisherige Regelung) |
Außerorts neue Regelung (bisherige Regelung) |
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*Fahreignungsregister, ** bei zwei Geschwindigkeits-Übertretungen ab 26 Stundenkilometern innerhalb eines Jahres, Datenquelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Kraftfahrt-Bundesamt |
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bis 10 km/h |
30 € (15 €) |
20 € (10 €) |
11 – 15 km/h |
50 € (25 €) |
40 € (20 €) |
16 – 20 km/h |
70 € (35 €) |
60 € (30 €) |
21 – 25 km/h |
115 € (80 €) zuzüglich 1 Punkt im FAER* |
100 € (70 €) zuzüglich 1 Punkt im FAER* |
26 – 30 km/h |
180 € (100 €) zuzüglich 1 Punkt im FAER* und 1 Monat Fahrverbot** |
150 € (80 €) zuzüglich 1 Punkt im FAER* und 1 Monat Fahrverbot** |
31 – 40 km/h |
260 € (160 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 1 Monat Fahrverbot |
200 € (120 €) zuzüglich 1 Punkt im FAER* und 1 Monat Fahrverbot** |
41 – 50 km/h |
400 € (200 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 1 Monat Fahrverbot |
320 € (160 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 1 Monat Fahrverbot |
51 – 60 km/h |
560 € (280 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 2 Monate Fahrverbot |
480 € (240 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 1 Monate Fahrverbot |
61 – 70 km/h |
700 € (480 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 3 Monat Fahrverbot |
600 € (440 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 2 Monate Fahrverbot |
Über 70 km/h |
800 € (680 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* und 3 Monat Fahrverbot wie bisher |
700 € (600 €) zuzüglich 2 Punkte im FAER* (bisher 2 Punkte) und 3 Monate Fahrverbot |
Wer in Zukunft keine Rettungsgasse bildet oder unerlaubt durch eine gebildete Rettungsgasse fährt, muss mit Geldbußen zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot und der Eintragung von zwei Punkten im FAER rechnen. Bisher lag die Strafe dafür bei maximal 200 Euro und zwei Punkten im FAER, aber es drohte kein Fahrverbot.
Deutlich teurer wird auch das Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren. Eine solche Ordnungswidrigkeit wird nach In-Kraft-Treten des neuen BKatV statt bis zu 20 Euro dann bis zu 100 Euro Bußgeld kosten.
Auch Kfz-Fahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, müssen künftig mit 140 Euro statt bisher 70 Euro Strafe rechnen. Hinzu kommen noch ein Punkt im FAER und ein Monat Fahrverbot. Auch Radfahrern, die sich so verhalten, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ebenfalls ein Punkt im FAER.
Neben den Erhöhungen von Strafen gibt es auch einige Neuerungen: Neu eingeführt ist beispielsweise ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge.
Ebenfalls neu bestraft wird es, wenn man dem Schienenverkehr wie der Straßenbahn keinen Vorrang gewährt. Dieser Verstoß kann mit 80 Euro geahndet werden.
Lkw-Fahrer können, und das ist ebenfalls neu, mit einem Bußgeld von 70 Euro bestraft werden, wenn sie gegen die letztes Jahr eingeführte Pflicht für Lkws, beim Rechtsabbiegen innerhalb einer Ortschaft nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, verstoßen.