Verbindliche Regeln für Skifahrer

(verpd) Skifahren ist wie Autofahren, wer rücksichtslos und unvernünftig fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Daher hat der Internationale Ski-Verband FIS klare Regeln aufgestellt, die jeder, der mit Skiern oder einem Snowboard unterwegs ist, einzuhalten hat. Anderenfalls kann das auch haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Alle, die sich bereits auf das Skifahren freuen, sollten, bevor sie auf die Piste gehen, einige Vorbereitungen treffen. Denn wer fit und gut ausgerüstet ist, hat ein erheblich niedrigeres Verletzungsrisiko als jemand, der übermüdet, untrainiert und mit schlecht gewarteten Skiern einen Hang herunterfahren will.

Doch auch auf der Skipiste selbst gibt es einiges zu beachten, um das Unfallrisiko für sich, aber auch für die anderen zu minimieren.

Fit und gut ausgerüstet auf die Skipiste

Wer sich beispielsweise mit Sport und spezieller Skigymnastik bereits Wochen vor der Wintersaison vorbereitet, verbessert damit seine Kraft, Kondition, Reaktion, Dehnfähigkeit, Körperbeherrschung und sein Gleichgewicht. Das sorgt unter anderem dafür, dass die Muskeln und Gelenke auf die ungewohnten Belastungen, die beim Skifahren entstehen, vorbereitet sind, und beugt so Bänderdehnungen und Muskelzerrungen vor.

Der Deutsche Skiverband e.V. (DSV) bietet hierzu eine kostenlos im Apple- oder Google-Play-Store herunterladbare „Last Minute SkiGym“-App an, die passende Last-Minute-Übungen speziell für Hobbyskifahrer zeigt, die in zwei bis vier Wochen zum Skifahren gehen wollen. Zudem sollte man nur nüchtern auf die Skipiste gehen, da anderenfalls das eigene Urteils- und Reaktionsvermögen gemindert sind und damit das Unfallrisiko steigt.

Des Weiteren sollten die Skibindung funktionieren sowie auf den Nutzer eingestellt und die Skier gut gewachst sein. Wer einen Skihelm verwendet, reduziert das Kopfverletzungsrisiko bei Stürzen. Auch spezielle Protektoren für Skifahrer minimieren das Verletzungsrisiko.

Diese Regeln gelten für alle auf der Skipiste

Auch auf der Skipiste gilt es einiges zu beachten, um eine Gefährdung für sich und für andere zu minimieren. Der Internationale Ski-Verband FIS hat hierzu folgende zehn Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt, die jeder Wintersportler kennen sollte:

  • Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wiederanfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Zwar handelt es sich bei den FIS-Regeln nicht um Gesetze, das heißt, deren Nichtbeachtung kann nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, dennoch sind sie rechtlich bindend, wie diverse Gerichtsurteile belegen. Hält sich ein Wintersportler auf der Skipiste nicht an die FIS-Regeln, verstößt er damit gegen die üblichen Sorgfaltspflichten. Kommt es deswegen zu einem Unfall, muss er für den dabei angerichteten Schaden haften und einen entsprechenden Schadenersatz und eventuell ein gefordertes Schmerzensgeld zahlen.

Kostenschutz für Unglücksraben

Hat man einen Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Als Unfallverursacher muss man unter anderem für die beschädigte Skiausrüstung, die unfallbedingten Behandlungskosten und Verdienstausfälle, aber auch für mögliche Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten aufkommen.

Eine wichtige Absicherung nicht nur, aber eben auch für Wintersportler bietet diesbezüglich eine private Haftpflichtversicherung.

Eine solche Police kommt nämlich dafür auf, wenn ein Versicherter als Fußgänger, Radfahrer oder auch als Freizeitsportler wie Ski- oder Snowboardfahrer einen Unfall fahrlässig verursacht hat. Sie wehrt aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

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