(verpd) Wer in dieser Wintersaison Ski fahren möchte, muss einige coronabedingte Regeln einhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, auch die offiziellen Regeln für Skifahrer des Internationalen Ski-Verbandes FIS einzuhalten. Anderenfalls erhöht man sein eigenes Unfallrisiko auf der Skipiste und muss, wenn man einen Skiunfall verursacht hat, bei dem andere geschädigt wurden, auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
In vielen Skigebieten besteht aufgrund der Coronapandemie mindestens eine Maskenpflicht. In einigen gilt zudem die 3G-Regel (geimpft, genesen oder auf Covid19 getestet), in anderen eine 2G- oder 2G-Plus-Regel, also geimpft und genesen ohne oder mit Covid19-Test.
Auch die Einreisevorschriften in manchen Ländern mit Skigebieten wie Österreich, Schweiz oder Frankreich unterscheiden sich je nach Coronalage deutlich. Da sich die Regeln in den Ländern und selbst in den einzelnen Skigebieten schnell ändern können, ist es sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, was aktuell gilt.
Grundsätzlich wichtig ist es wie in jeder Skisaison bevor es auf die Piste geht, sollte man gesundheitlich fit sein. Denn wer übermüdet, untrainiert und mit schlecht gewarteten Skiern einen Hang herunterfährt, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko als jemand, der sich mit Sport oder spezieller Skigymnastik Wochen vor der Wintersaison vorbereitet hat.
Denn wer speziell Kraft, Kondition, Reaktion, Dehnfähigkeit und sein Gleichgewicht trainiert, sorgt unter anderem dafür, dass die Muskeln und Gelenke auf die ungewohnten Belastungen, die beim Skifahren entstehen, vorbereitet sind, und beugt so Bänderdehnungen und Muskelzerrungen vor. Der Deutsche Skiverband e.V. (DSV) bietet kostenlos eine im Apple- oder Google-Play-Store herunterladbare „Last Minute SkiGym“-App an, die passende Last-Minute-Übungen speziell für Hobbyskifahrer zeigt, welche in zwei bis vier Wochen zum Skifahren gehen wollen.
Grundsätzlich sollte man zudem niemals alkoholisiert auf die Skipiste gehen, denn wer angetrunken fährt, hat ein gemindertes Urteils- und Reaktionsvermögen und damit ein erhöhtes Unfallrisiko. Wichtig ist auch eine gut gewartete und sinnvolle Skiausrüstung. So sollten die Skier gut gewachst sein. Die Skibindung muss funktionieren und auf den Skifahrer eingestellt sein. Wer einen Skihelm beim Skifahren trägt, reduziert sein Kopfverletzungsrisiko bei Stürzen deutlich. Skifahrer können zudem mittels spezieller Protektoren ihr Verletzungsrisiko minimieren.
Des Weiteren empfiehlt es sich, folgende zehn Verhaltensregeln, die der Internationale Ski-Verband FIS für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt hat, auf der Skipiste zu beachten:
Eine Nichtbeachtung der FIS-Regeln kann zwar nicht mit einem Bußgeld bestraft werden, allerdings sind sie rechtlich bindend, wie Gerichtsurteile belegen.
Konkret gilt: Hält sich ein Wintersportler auf der Skipiste nicht an die FIS-Regeln, verstößt er gegen die üblichen Sorgfaltspflichten. Kommt es deswegen zu einem Unfall, muss er nicht nur für den dabei angerichteten Schaden bei anderen haften und einen entsprechenden Schadenersatz und eventuell ein gefordertes Schmerzensgeld zahlen, sondern es können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Grundsätzlich gilt, wer auf einer Skipiste mindestens fahrlässig einen Unfall verursacht, muss für den entstandenen Schaden haften. Und das kann im Einzelfall recht teuer werden, denn zu den Behandlungskosten können beispielsweise auch Schmerzensgeldansprüche oder Forderungen für die Einkommensausfälle hinzukommen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt dafür auf – und zwar auch dann, wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde.
Wer ohne Verschulden eines anderen selbst stürzt und sich dabei schwer verletzt oder gar einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht unter Umständen ohne eine private Absicherung zum Beispiel durch eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.
Die gesetzliche Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung decken nämlich die durch den Unfall verursachten Folgekosten, zum Beispiel für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, aber auch mögliche Einkommensverluste, wenn überhaupt, nur teilweise ab.