Umfassender Versicherungsschutz für die Firmen-IT

(verpd) Fallen die EDV- und Kommunikationsanlagen in einem Betrieb aus, kann hier oftmals nur noch sehr eingeschränkt oder auch gar nicht mehr gearbeitet werden. Nicht nur die Reparatur oder Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten IT-Anlagen kostet Geld, sondern auch die finanziellen Einbußen und Mehrkosten, die eine solche verursachte Betriebsstörung oder Betriebsstillstand mit sich bringen kann, können enorm sein. Daher sollte auch der Versicherungsschutz einer Firma solche Risiken mit abdecken.

Die Geschäfts- oder auch Inhaltsversicherung einer Firma reicht in der Regel nicht aus, um das finanzielle Kostenrisiko, das ein IT-Schaden mit sich bringen kann, ausreichend abzudecken. In einer solchen Geschäftsversicherung sind zwar das Betriebsinventar wie Büromöbel und auch die IT- Anlagen versichert, der Versicherungsschutz besteht jedoch nur für durch Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl/Raub, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Hagel verursachte Schäden.

Es gibt jedoch eine Vielzahl an Gefahren, die die elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte beschädigen oder zerstören können. Dazu gehören unter anderem Schäden durch eine Überspannung, durch Bedien- oder Materialfehler, aber auch durch Angriffe von außen, beispielsweise durch Cyberkriminelle. Um auch diese Risiken abzusichern, sollte ein Unternehmen zwei Policen haben, nämlich eine Elektronik- und eine Cyberversicherung.

Die Elektronikversicherung …

Mit einer Elektronikversicherung kann man die elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte eines Betriebes absichern. Versichern lässt sich die Beschädigung von Computer, Notebooks, Tablets, Drucker, Kopierer, Scanner, Router, Telefonanlagen, Faxgeräten, Zeiterfassungsgeräten, Türschließanlagen sowie Klima-, Alarm- und Videoanlagen. Wenn vorhanden, können unter anderem auch elektronische Diagnose-, Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik-Geräte, Kassen, Waagen, Medien- und Präsentationstechnik mitversichert werden.

Die Police übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für die notwendige Instandsetzung beziehungsweise Reparatur. Sollte dies nicht mehr möglich oder rentabel sein, werden auch die Kosten für eine Neuanschaffung der versicherten Elektronikgeräte und -anlagen im vereinbarten Umfang erstattet.

Die Elektronikversicherung ist eine sogenannte Allgefahren-Versicherung, das heißt, Versicherungsschutz besteht für elektronische sowie elektrotechnische Anlagen und Geräte bei fast allen Sachschäden. Damit besteht für alle Gefahren Versicherungsschutz, die nicht ausdrücklich in der Police und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen ausgenommen oder nicht vorhersehbar sind.

… bietet einen Allgefahrenschutz

Versichert sind neben den Risiken, die in einer Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgedeckt sind, auch Versicherungsschutz bei Überspannungs-, Induktions-, Schmor- und Sengschäden sowie Schäden durch Feuchtigkeit sowie durch Bedienungs- Konstruktions- und Materialfehler. Sogar Schäden durch Überschwemmung, Frost, einfachen Diebstahl, Vandalismus oder eine vorsätzliche Beschädigung der IT-Anlagen durch Dritte wie Sabotage sind hier mit abgedeckt.

Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei einer vorsätzlichen Beschädigung durch den Versicherungskunden oder seines Repräsentanten, durch Krieg, innere Unruhen und Terrorismus sowie durch Kernenergie und nukleare Strahlung. Häufig können optional in einer Elektronikpolice die Risiken, die bereits über eine bestehende Geschäfts- oder Inhaltsversicherung abgesichert sind, wie Brand, Sturm oder Einbruch-Diebstahl ausgeschlossen werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Das reduziert in der Regel auch die Prämie der Elektronikversicherung.

Eine sinnvolle Ergänzung sind die von einigen Versicherern als Einzelpolicen oder als Zusatz zur Elektronikversicherung angebotenen Mehrkosten-, Software- und/oder Elektronik-Ertragsausfall- oder -Betriebsunterbrechungs-Versicherungen. Eine der wichtigsten Policen in unserer Zeit ist für Unternehmen zudem die Cyberversicherung.

Sinnvolle Ergänzungen

Die Mehrkostenversicherung erstattet nach einem versicherten Schaden am IT-System die Kosten für Maßnahmen, die notwendig sind, damit eine durch die Beschädigung der EDV bedingte Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich ausfällt. Dazu zählen die Kosten, die anfallen, um zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleister hinzuzuziehen, damit der Schaden an der IT schnellstmöglich behoben wird.

Auch Ausgaben, die bei einer vorübergehenden Anmietung von EDV-Geräten oder einem externen Rechenzentrum entstehen, um eine Betriebsstörung durch die beschädigte EDV so gering wie möglich zu halten, können optional abgesichert werden. Da in einigen Elektronik-Versicherungen hauptsächlich die Hardware versichert ist, bieten viele Versicherer eine Softwareversicherung mit an. Sie übernimmt je nach Vertragsvereinbarung die Kosten für die Wiederherstellung von zerstörten, verloren gegangenen oder veränderten Daten und Programmen, die durch versicherte Sachschäden an der IT-Anlage oder an den Datenträgern verursacht wurden.

In einigen Softwareversicherungen können auch Schäden infolge vorsätzlicher Programm- oder Datenänderungen durch Dritte mitversichert werden. Eine Elektronik-Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bei einem Betriebsstillstand aufgrund eines versicherten Sachschadens der EDV-Anlage für die Zeit der Schadenbehebung den dabei entgangenen Gewinn und die anfallenden betrieblichen Fixkosten.

Absicherung bei Cyberattacken

Die Cyberversicherungen bieten Versicherungsschutz für Schäden infolge Cyberrisiken, zum Beispiel durch Hackerangriffe und Schadprogramme wie Viren, Würmer oder Trojaner. Erstattet werden mitunter die Kosten für die Wiederherstellung oder Systemkonstruktion bei beschädigten oder gelöschten Daten.

Je nach Policenvereinbarung werden zur Schadenanalyse, Beweissicherung und Schadenbegrenzung nach einer Cyberattacke auch IT-Forensiker, Krisenkommunikations-Spezialisten und Anwälte für IT- und Datenschutzrecht zur Verfügung gestellt oder die Kosten dafür gezahlt.

Wenn in der Cyberversicherung miteingeschlossen, werden auch die wirtschaftlichen Schäden einer Betriebsunterbrechung nach einer Cyberattacke übernommen. Grundsätzlich ist es für eine bedarfsgerechte Absicherung aufgrund der Vielzahl der Gefahren und der unterschiedlichsten Versicherungslösungen, die dazu auf dem Markt angeboten werden, sinnvoll, sich von einem Versicherungsvermittler beraten zu lassen.

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