Umfassender Schutzschirm für das Elektrofahrrad

(verpd) Wer ein Elektrorad hat, erhält nur, wenn er eine passende Versicherungspolice hat, nach einem Diebstahl des E-Rades auch einen entsprechenden Schadenersatz. Besonders wichtig ist zudem der richtige Versicherungsschutz für den Fall, dass man mit dem Pedelec einen Unfall verursacht hat. Denn anderenfalls muss man für die angerichteten Sach-, Vermögens- und/oder Personenschäden selbst aufkommen. Gerade, wenn andere verletzt wurden, kann der dann geforderte Schadenersatz für den Unfallverursacher zum finanziellen Problem werden.

Allein letztes Jahr wurden nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V. (ZIV) in Deutschland rund zwei Millionen Elektrofahrräder verkauft. Das sind 43 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt haben die Einwohner in Deutschland laut ZIV mittlerweile rund 79,1 Millionen Fahrräder, davon 7,1 Millionen E-Bikes. Rechtlich gilt ein Elektrofahrrad mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, das den Fahrer beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern unterstützt und/oder eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis sechs Stundenkilometer bietet, als Fahrrad.

Demzufolge benötigt man für diese Elektroräder, auch Pedelecs genannt, keinen Kfz-Führerschein und auch keine Kfz-Haftpflichtversicherung, die normalerweise für Unfallschäden aufkommt, welche man mit dem Kfz bei anderen verursacht hat. Dennoch sollte man sich für den Fall absichern, dass man mit dem E-Rad andere schädigt. Denn wenn man einen Unfall verschuldet, egal ob als Fußgänger oder Radfahrer, haftet man für die angerichteten Schäden gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen.

Wenn man andere bei einem Unfall schädigt …

Unfallschäden, die man mit einem normalen Fahrrad bei anderen verursacht, sind üblicherweise über eine Privathaftpflicht-Versicherung – sofern der Radfahrer eine solche hat – abgedeckt. Es gibt mittlerweile auch diverse Privathaftpflicht-Policen, die nicht nur für Unfälle, die man mit einem normalen Rad, sondern auch mit einem Elektrorad verschuldet hat, aufkommen.

Grundsätzlich ist es daher für Pedelec-Fahrer wichtig, eine Privathaftpflicht-Police zu haben, die auch bei Unfällen, welche man mit einem Elektrorad verursacht hat, die möglichen Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen der Geschädigten übernimmt.

Besteht bereits eine Privathaftpflicht-Versicherung, sollte man sich beim Versicherungsvermittler erkundigen, inwieweit Unfallschäden, die man mit einem Elektrorad anrichtet, mitabgedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, kann dieses Risiko meist entweder beitragsfrei oder gegen einen kleinen Zuschlag mitversichert werden. Übrigens eine Privathaftpflicht-Police kommt nicht nur für die angerichteten Unfallschäden bei anderen auf, sondern sie wehrt auch unberechtigte oder zu hohe Forderungen ab, die von Dritten an den Versicherten gestellt werden.

… oder das eigene Elektrorad gestohlen oder beschädigt wird

Auch die finanzielle Absicherung des eigenen Elektrorades, zum Beispiel im Falle eines Diebstahles oder auch, wenn es bei einem Sturz beschädigt wird, kann sinnvoll sein, da der Preis für ein solches Rad mittlerweile in einem vierstelligen Bereich liegt. So können in vielen Hausratversicherungs-Policen Fahrräder und auch Pedelecs teils optional gegen Diebstahl versichert werden. Die Versicherungssumme und auch der Versicherungsumfang variieren je nachdem, was in der Police vereinbart wurde oder welche Versicherungs-Bedingungen dem Vertrag zugrunde liegen.

In älteren Hausratpolicen ist der Versicherungsschutz gegen Diebstahl jedoch zum Teil noch auf eine bestimmte Uhrzeit beispielsweise zwischen 6 und 22 Uhr und/oder auf die Wohnung, die Garage und den Keller eingeschränkt. In neueren Hausratversicherungs-Verträgen lässt sich dagegen oftmals ein besserer Versicherungsschutz für das (E-)Fahrrad vereinbaren.

Eine umfassende Absicherung im Schadenfall ist alternativ auch mit einer eigenständigen Fahrrad-Versicherung möglich. Je nach Vertragsvereinbarung zahlt eine solche Police dem E-Radbesitzer nicht nur eine Entschädigung im Falle eines Diebstahls, sondern auch wenn sein Pedelec durch Vandalismus, bei einem Sturz oder einem sonstigen Unfall beschädigt wurde.

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