Über 15 Millionen Bürger von Ausgrenzung und Armut bedroht

(verpd) Letztes Jahr hatten über 15 Millionen Menschen hierzulande ein so geringes Einkommen, dass sie als armutsgefährdet galten oder sogar von erheblichen materiellen Entbehrungen betroffen waren. Damit ist zwar der Anteil der Betroffenen an der Gesamtbevölkerung vom 19,0 auf 18,7 Prozent zurückgegangen. Allerdings sind weiterhin anteilig mehr Frauen als Männer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis einer jährlichen Erhebung bei mehreren Tausend Bürgern.

Jährlich werden hierzulande rund 14.000 Privathaushalte unter anderem nach ihrem Einkommen und ihren Lebensbedingungen befragt. Die Befragung ist Teil einer regelmäßigen Erhebung bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bürger in der Europäischen Union (EU), der EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions). Eine Person gilt laut der EU-SILC von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn deren Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle liegt oder sie hohe materielle Entbehrungen hat.

Ein weiteres Kriterium ist, wenn eine Person in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung lebt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat vor Kurzem die Ergebnisse der letztjährigen Befragung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 2018 15,3 Millionen Menschen hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren und damit 18,7 Prozent der Gesamtbevölkerung – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Vergleich zu 2017, damals waren noch 19,0 Prozent betroffen, gab es in 2018 einen Rückgang um 200.000 betroffene Personen.

Fast jeder Sechste gilt als armutsgefährdet

Im Detail zeigt die Umfrage, dass 2018 hierzulande 13,0 Millionen Menschen und damit 16,0 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet sind. Die Betroffenen leben demnach in einem Haushalt, dessen Gesamteinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (Median) der Bevölkerung hierzulande entspricht. Für 2018 lag diese sogenannte Armutsgefährdungs-Schwelle für einen Ein-Personen-Haushalt bei 13.632 Euro im Jahr (1.136 Euro im Monat) und für ein Ehepaar mit zwei unter 14-jährigen Kindern bei 28.620 Euro im Jahr (2.385 Euro im Monat).

2017 galten nach den Daten der EU-SILC hierzulande 16,1 Prozent der Bürger, das waren rund 13,1 Millionen Menschen, in Deutschland als armutsgefährdet. In 2018 war diese Armutsgefährdungsquote damit niedriger als noch von 2012 bis 2017 mit damals 16,1 bis 16,7 Prozent, aber höher als von 2008 bis 2011 mit 15,2 und 15,8 Prozent.

Über drei Prozent leiden an sozialer Ausgrenzung

Von erheblichen materiellen Entbehrungen aufgrund ihres geringen Einkommens waren 2018 rund 3,1 Prozent der Bevölkerung betroffen und damit 0,3 Prozentpunkte weniger als noch im Vorjahr. Nach der Definition der EU-SILC liegt eine materielle Entbehrung vor, wenn aufgrund fehlender finanzieller Mittel mindestens vier der folgenden neun Kriterien zutreffen: Man kann sich aus finanziellen Gründen im Haushalt keinen Pkw, keine Waschmaschine, keinen Farb-TV oder kein (Mobil-)Telefon leisten.

Wegen des geringen Einkommens kann man die Miete oder den Strom nicht pünktlich zahlen, die Wohnung nicht angemessen heizen oder unerwartete Ausgaben nicht begleichen. Oder man ist finanziell nicht in der Lage, mindestens jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einzunehmen oder einmal jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

Sehr geringe Erwerbsbeteiligung

Laut Destatis ist eine Person von einer sehr geringen Erwerbsbeteiligung betroffen, „wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder weniger als 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung beträgt“. Arbeiten beispielsweise beide Elternteile das ganze Jahr bei einem Haushalt, bestehend aus den Eltern und zwei minderjährigen Kindern, liegt die Erwerbsbeteiligung laut Definition bei 100 Prozent.

Arbeitet jedoch im gleichen Haushalt nur ein Elternteil und zwar nur vier Monate im Jahr, liegt die anteilige Erwerbsbeteiligung bei 16,6 Prozent und gilt als sehr gering, da die 20 Prozent nicht erreicht werden. Die Umfrage ergab, dass 8,1 Prozent der Personen von 0 bis 59 Jahren letztes Jahr in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung lebten. In 2017 waren es sogar noch 9,3 Prozent.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern beim Armutsrisiko

Insgesamt belegt die Erhebung auch, dass es hinsichtlich der Armut wie bereits in den Jahren davor deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. 2018 waren 17,6 Prozent aller Männer und 19,8 Prozent aller Frauen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Armutsgefährdet galten 15,2 Prozent der Männer, aber 16,8 Prozent der Frauen. Auch in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung lebten deutlich mehr Frauen, nämlich 8,5 Prozent, als Männer (7,7 Prozent). Besonders gravierend ist der Unterschied, wenn man zudem das Alter berücksichtigt.

Von allen ab 18-Jährigen waren 19,0 Prozent von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, bei den 18- bis 64-jährigen Frauen waren es 20,1 Prozent und bei den gleichaltrigen Männern 17,8 Prozent. Bei den Frauen ab 65 Jahren waren es sogar 20,8 Prozent, bei den Männern dieses Alters 17,1 Prozent. 16,4 Prozent der erwachsenen Frauen bis 64 Jahren hatten ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-Schwelle, bei den Männern gleichen Alters waren es 14,8 Prozent. Bei allen ab 65-jährigen Frauen betrug der Anteil 19,8 Prozent, bei den gleichaltrigen Männern „nur“ 16,5 Prozent.

Finanzielle Vorsorge ist wichtig

Wie die Umfrageergebnisse zeigen, ist es nicht nur, aber insbesondere für Frauen wichtig, frühzeitig eine private Altersvorsorge sowie eine Vermögens- und Einkommensabsicherung aufzubauen, um nicht durch diverse Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter in die Armut zu rutschen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich eine Vielzahl von Vorsorgelösungen an, damit der Einzelne die Folgen dieser und weiterer Risiken, die schnell in die Armutsfalle führen können, finanziell abfedern kann. Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch auf Wunsch ermitteln, welche Vorsorgemaßnahmen für den Einzelnen wichtig sind, aber auch inwieweit diese eventuell sogar vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.

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