Telemedizin in der Psychotherapie für privat Krankenversicherte

(verpd) Die privaten Krankenversicherer haben die Grundlage für die psychotherapeutische Behandlung von Privatversicherten mittels Videoübertragung geschaffen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) sieht sich „als Türöffner für Innovationen“.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat mit der Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern Abrechnungsempfehlungen für Telemedizin in der Psychotherapie vereinbart. Es geht dabei um Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende-verschlüsselter E-Mails, die nun auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten wie eine vor Ort Behandlung ohne Abschläge abgerechnet werden können.

„Mit diesen Empfehlungen etablieren wir die Telemedizin in der Psychotherapie für Privatversicherte und treiben die Entwicklung der Digitalisierung weiter voran. Die Möglichkeiten der Telemedizin, die jetzt immer stärker gefragt sind, belegen einmal mehr die Rolle der PKV als Türöffner für Innovationen“, wird Verbandschef Dr. Florian Reuther zitiert.

Seit Ausbruch der Pandemie gibt es Sonderregelungen

Der PKV-Verband kann nach eigenen Angaben in Abrechnungsfragen aus kartellrechtlichen Gründen lediglich Empfehlungen an die Mitgliedsunternehmen, also die privaten Krankenversicherer aussprechen. Doch schon seit 2020 habe es in der Corona-Pandemie entsprechende, allerdings befristete Empfehlungen gegeben. In dieser Zeit sei kein Fall bekannt geworden, bei dem private Krankenversicherer die Kosten einer solchen Behandlung nicht getragen hätten.

„Die Privatversicherten können daher davon ausgehen, dass sie telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie erstattet bekommen“, so der PKV-Verband. Das gelte auch für privat Krankenversicherte, die noch über eine ältere Krankenversicherungs-Police abgesichert sind.

Wer sichergehen will, dass seine private Krankenvollversicherung, also über die er im ambulanten und stationären Bereich abgesichert ist, auch die Kosten für die Telemedizin in der Psychotherapie übernimmt, sollte beim privaten Krankenversicherer nachfragen.

Fast jedem Dritten ist eine Online-/Video-Sprechstunde wichtig

Dem PKV-Verband liegen nach eigenen Angaben zwar keine Daten zum Anteil telemedizinischer Behandlungen vor. Die Bundespsychotherapeuten-Kammer spreche jedoch von „deutlich“ mehr Behandlungen per Videotelefonat während der Corona-Pandemie. Auch Daten zu unterschiedlichen Wartezeiten bei persönlicher und telemedizinscher Behandlung seien nicht bekannt.

Inwieweit privat Krankenversicherte eine Telemedizin wünschen, zeigt eine Umfrage im letzten Jahr des Analyse- und Beratungsunternehmens Assekurata Solutions GmbH unter knapp 520 privat Krankenvollversicherten. Ein Ziel der Befragung war es herauszufinden, welche Services den privat Krankenversicherten und damit welche Leistungen der privaten Krankenversicherer wichtig sind.

Die Leistung „Telemedizin beziehungsweise Online-/Video-Sprechstunde“ landete mit 29,8 Prozent auf Rang elf von 14 Auswahlmöglichkeiten – Mehrfachnennungen waren bei der Umfrage möglich. Am häufigsten gaben die Kunden das elektronische Rezept an (53,1 Prozent), gefolgt von der Unterstützung bei der Suche nach Fachärzten oder medizinischen Spezialisten (knapp 49,8 Prozent).

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