Täglich wurden 2021 fast 60 Autos und Kraftwagen gestohlen

(verpd) Die Kraftwagendiebstähle sind letztes Jahr um ein Elftel gesunken und erreichten damit einen neuen Tiefststand. Dies zeigt die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2021. Dennoch sind 2021 immer noch knapp 60 Kraftwagen am Tag durch Diebe oder durch Unterschlagung abhandengekommen. Ohne eine passende Kfz-Kaskoversicherung bleibt der bestohlene Wagenhalter auf seinem Schaden sitzen.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der polizeilich registrierten Kraftwagendiebstähle inklusive der unbefugten Ingebrauchnahme von Autos und anderen Kraftwagen wie Omnibussen, Lkws und Zugmaschinen um knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Konkret wurden in 2021 laut der kürzlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2021) 21.584 Kraftwagen gestohlen – der bisher niedrigste Wert in diesem Jahrtausend.

Drei Jahre zuvor lag die Zahl der polizeilich erfassten Taten noch bei über 30.000, 2011 sogar bei über 40.000. 2005 wurden noch über 50.000, 2002 gar noch über 70.000 Autos geklaut. Im Vergleich zu 2000, damals wurden über 83.000 Kraftwagen gestohlen, beläuft sich das Minus auf fast drei Viertel. Weniger erfreulich ist jedoch, dass 2021 nur 31,2 Prozent der Kraftwagendiebstähle aufgeklärt werden konnten. Im Vorjahr waren es noch 33,8 Prozent.

Kaskoschutz bei Diebstahlschaden

Besteht für ein Auto neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teilkaskoversicherung, bekommt der Kfz-Halter nach einem Diebstahl des versicherten Fahrzeugs den Schaden ersetzt.

Auch eine Vollkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, da hier automatisch der Teilkaskoschutz miteingeschlossen ist. Ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung einen Diebstahlschaden, erfolgt keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts – auch nicht in der Vollkasko-Versicherung.

In der Regel erstattet eine Kaskoversicherung bei Diebstahl den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). In einigen Policen lässt sich aber auch eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel mit abschließen. Diese bewirkt, dass je nach Vereinbarung der Neuwert des Fahrzeugs erstattet wird, wenn sich der Diebstahl bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach dem Kauf eines Neuwagens beziehungsweise der Erstzulassung des Fahrzeugs ereignet hat.

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