Stationäre Pflege: Geänderte Pflegeversicherungs-Leistungen

(verpd) Schon Mitte letzten Jahres hat die damalige Regierung eine Pflegereform beschlossen, die in Teilen seit 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Unter anderem gibt es eine finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige, die eine stationäre Pflege benötigen. Doch ein Berechnungsbeispiel belegt, dass das Kostenrisiko des Einzelnen im Falle einer stationären Pflege weiterhin enorm ist.

Grundsätzlich bietet die gesetzliche Pflegeversicherung keinen Rundum-Kostenschutz, das heißt, es wird nur ein Teil der Kosten, die für eine Pflege notwendig sind, bezahlt. Für die übrigen Kosten muss der Pflegebedürftige mit seinem Einkommen und Vermögen selbst aufkommen. Unter bestimmten Umständen können auch sein Ehepartner und sogar seine Kinder zur Begleichung der Restkosten mit herangezogen werden. Bereits im Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen.

Mit dieser neuen Pflegereform, die in Teilen zum 1. Januar 2022 in Kraft trat und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbessert, sollen die Pflegebedürftigen insbesondere in der stationären Pflege entlastet werden. Dazu wird je nach Aufenthaltsdauer in der stationären Pflege der Eigenanteil, den ein gesetzlich Pflegeversicherter für die Pflegekosten aufbringen muss – es handelt sich hier um den sogenannten einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE) – anteilig gekürzt.

Finanzielle Erleichterung seit 2022

Konkret wird seit Anfang 2022 der EEE, den ein Pflegebedürftiger für die stationäre Pflegeleistungen zu zahlen hat, in den ersten zwölf Monaten um fünf Prozent gekürzt. Nach dem ersten Jahr beträgt die Entlastung 25 Prozent, nach dem zweiten Jahr 45 Prozent und dem dritten Jahr 70 Prozent.

Doch trotz dieser Entlastung muss ein Pflegebedürftiger neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung immer noch einen hohen Kostenanteil selbst tragen. Denn ein Pflegebedürftiger muss bei einer stationären Pflege nicht nur den EEE tragen, sondern auch andere Kosten wie für Unterkunft und Verpflegung.

Wie hoch das Kostenrisiko einer stationären Pflege sein kann, verdeutlicht eine Berechnung auf Basis einer Studie des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Konkret wurden in dieser Studie die durchschnittlichen Monatskosten, die ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege Mitte 2021 selbst tragen musste, ausgewertet. Grundlage waren die tatsächlich angefallenen Kosten in rund 11.000 der etwa 13.000 vollstationären Pflegeheime in Deutschland.

Hohe Kostenbelastung für Pflegebedürftige …

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für eine vollstationäre Pflege je nach Pflegegrad eine monatliche Pauschale für die Pflegeaufwendungen. Wie bereits letztes Jahr beträgt diese Monatspauschale auch in 2022 bei Pflegegrad 1 125 Euro, bei Pflegegrad 2 770 Euro, bei Pflegegrad 3 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro. Allerdings reicht diese bei Weitem nicht, um die Pflege- und Unterbringungskosten abzudecken.

Ein Pflegebedürftiger muss nämlich bei einer stationären Pflege bestimmte Kosten anteilig oder komplett selbst tragen. Der Eigenanteil setzt sich aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten, Investitionskosten des Pflegeheims wie anteiliger Gebäudemiete und eben dem Kostenanteil für die Pflege, also dem EEE zusammen.

Laut der Auswertung des PKV-Verbandes musste ein Pflegebedürftiger Mitte letzten Jahres für die stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt 2.149 Euro im Monat zusätzlich zu der Leistungspauschale der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst zahlen. Dieser Kostenanteil setzte sich aus 446 Euro anteiligen Investitionskosten, 468 Euro Unterkunfts- und 316 Euro Verpflegungskosten sowie 919 Euro EEE zusammen. Grundsätzlich kann der gesamte Eigenanteil je nach Einrichtung etwas niedriger, aber auch deutlich höher liegen.

… trotz aktueller Pflegereform

Durch die neue Pflegereform erhält ein Pflegebedürftiger seit Januar 2022, bezogen auf die Daten der PKV-Studie, eine monatliche Entlastung von im Schnitt knapp 46 Euro für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege.

Nach dem zwölften bis zum 24. Monat sind es monatlich knapp 230 Euro, nach dem 24. Monat bis zum 36. Monat wären es nicht ganz 414 Euro und nach dem 36. Monat beträgt die monatliche Entlastung 643 Euro. Die Entlastung gilt nämlich nur für den EEE, der laut PKV Mitte letzten Jahres im Schnitt bei monatlich 919 Euro lag.

Für die restlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen – laut PKV-Auswertung sind das im bundesweiten Durchschnitt 1.230 Euro – gibt es keine Entlastung. Damit müsste ein Pflegebedürftiger trotz der Entlastung seit 2022 auf Grundlage der Ergebnissen der PKV-Auswertung in den ersten zwölf Monaten der stationären Pflege im Schnitt immer noch 2.103 Euro monatlich selbst tragen. Im zweiten Jahr wären es durchschnittlich pro Monat noch rund 1.919 Euro, im dritten Jahr 1.735 Euro und danach immer noch fast 1.506 Euro.

Zusatzabsicherung weiterhin notwendig

Die Daten des PKV-Verbandes zeigen deutlich, dass in der stationären Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung trotz der seit 2022 geltenden zusätzlichen finanziellen Erleichterung nicht ausreichen, um die kompletten Kosten seiner Pflege abzudecken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet weiterhin nur eine Teilabsicherung, wie auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verdeutlicht: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“

Mit der passenden Vorsorge in Form einer privaten Pflegezusatz-Versicherung kann jeder selbst dafür sorgen, dass er im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert ist und nicht seinen Angehörigen finanziell zur Last fällt oder selbst zum Sozialhilfefall wird. Dazu bietet die Versicherungswirtschaft private Pflegezusatz-Versicherungen an, die je nach Vertragsumfang teils auch staatlich mit Geldzulagen von 60 Euro im Jahr gefördert werden. Informationen dazu erhält man auf Wunsch vom Versicherungsfachmann.

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