Stagnierende Armut bei Erwerbsgeminderten

(verpd) Ende letzten Jahres waren rund 530.750 Einwohner auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen, da ihre sonstigen Einkünfte und ihr Vermögen nicht ausreichten, um den notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dabei bezogen 35 Prozent der Betroffenen auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Nach einer aktuellen Meldung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten im Dezember letzten Jahres fast 530.750 Personen eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das waren etwa 0,5 Prozent oder 2.850 Personen weniger als im Vergleichszeitraum 2021 und der zweite Rückgang in Folge.

Dennoch handelt es sich immer noch um den dritthöchsten Wert zum Ende eines Jahres seit 2003, als die Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialhilfeleistung eingeführt wurde. Die meisten Bezieher einer solchen Grundsicherung gab es 2020 mit 534.520 und 2021 mit 533.595 Betroffenen.

Anspruchsberechtigung

Anspruch auf eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung hat, wer als Erwachsener voll erwerbsgemindert ist, noch nicht das Alter für eine gesetzliche Regelaltersrente erreicht hat und den notwendigen Lebensunterhalt nicht mit den eigenen Einkünften und Vermögen bestreiten kann.

Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen wie einem psychischen oder physischen Leiden auf unabsehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Trotz gesetzlicher Rente auf Sozialhilfe angewiesen

Die Destatis-Daten belegen auch, dass circa 35 Prozent beziehungsweise rund 188.010 der Bezieher einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung auf diese staatliche Leistung angewiesen waren, obwohl sie bereits eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung erhielten.

Nach Angaben von Destatis zählen zu diesen Renten wegen einer Erwerbsminderung unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), aber auch die Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Verletztenrente wird infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit ausbezahlt, sofern eine volle Erwerbsminderung vorliegt und man zum Zeitpunkt des Unfalles gesetzlich unfallversichert war.

Eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass man voll erwerbsgemindert ist. Zudem muss man bis auf wenige Ausnahmen bis zur Erwerbsminderung mindestens eine fünfjährige Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass man binnen der letzten fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang GRV-Pflichtbeiträge, zum Beispiel im Rahmen einer rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigung, entrichtet hat.

Viele haben trotz Erwerbsminderung keinen Rentenanspruch

Seit 2017 ist der Anteil der Grundsicherungsbezieher, die trotz einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf diese Sozialhilfeart angewiesen waren, leicht gesunken – 2017 waren es noch 38 Prozent beziehungsweise 195.250 Personen.

Allerdings ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Erwerbsgeminderten, die gar keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten und auf die Grundsicherung angewiesen waren, jedes Jahr im Schnitt um 1,5 Prozent gestiegen.

Ende 2017hatten laut den Destatis-Daten rund 317.650 Grundsicherungsbezieher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente trotz einer vollen Erwerbsminderung, 2022 waren es bereits 342.740 Betroffene. Die Statistik verdeutlicht, dass viele bei einer vollen Erwerbsminderung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente zur Einkommenssicherung haben.

Sie zeigt zudem, dass, selbst wenn ein solcher Rentenanspruch besteht, dieser bei Weitem nicht immer ausreicht, um zu verhindern, dass der Betroffene für seinen Lebensunterhalt nicht doch auf Sozialhilfe angewiesen ist. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, wie die private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung, die einen finanziellen Schutz im Falle einer Erwerbsminderung bieten und damit den bisherigen Lebensstandard sichern können.

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