Sorge vor einer Erwerbsunfähigkeit hat deutlich zugenommen

(verpd) Die Einwohner hierzulande sorgen sich immer mehr um den Verlust ihrer Arbeitskraft. Mehr als jeder Zweite hat Angst davor, aus körperlichen Gründen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen zu können. Ähnlich hoch ist die Sorge wegen psychischen Erkrankungen dauerhaft erwerbsunfähig zu werden. Dies zeigt eine Studie.

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Arbeitskraftabsicherung wächst seit der Corona-Pandemie signifikant. Dies zeigt eine Studie eines Branchen-Versorgungswerks für die betriebliche Altersversorgung.

Für die Untersuchung wurden 2.013 Personen im Alter von 14 bis 45 Jahren von der Kantar GmbH befragt. Die Erhebung ist nach eigenen Angaben repräsentativ ausgesteuert und wurde nach 2020 in einer zweiten Welle fortgesetzt.

Zweistellige Zunahmen

Das Ergebnis: Aktuell sind sich 86 Prozent der Bundesbürger bewusst, dass sie privat vorsorgen müssen, um bei einem möglichen Verlust ihrer Arbeitskraft durch einen Unfall oder eine Krankheit finanziell abgesichert zu sein. Vor drei Jahren waren es noch 73 Prozent – ein Zuwachs von 13 Prozentpunkten.

Gleichzeitig hat die Sorge der Beschäftigten um elf Prozentpunkte zugenommen, aus körperlichen Gründen, etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall, berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Dies sagen derzeit 55 Prozent.

Noch stärker ist die Angst gestiegen, durch psychische Ursachen nicht mehr seiner Arbeit nachgehen zu können. Hier stellt die Studie einen Zuwachs um 16 Prozentpunkte auf 53 Prozent fest.

Lückenhafte gesetzliche Absicherung

Um einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, muss man zum einen versicherungs-rechtliche Kriterien und zum anderen gesundheitliche Vorgaben erfüllen. So muss der Betroffene vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen eine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen und für wenigstens drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge, zum Beispiel als Arbeitnehmer, entrichtet haben.

Zahlreiche Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder, Studenten und Auszubildende im ersten Lehrjahr, haben daher bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine solche Rente.

Des Weiteren erhält eine solche Rente ausschließlich, wer krankheits- oder unfallbedingt nicht oder nur eingeschränkt – weniger als sechs Stunden am Tag – irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Wer nur seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber in einem anderen Job einsetzbar ist, gilt nicht als erwerbsgemindert und erhält daher auch keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 für alle gesetzlich Rentenversicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, nicht mehr.

Einkommensschutz für den Ernstfall

Doch auch, wenn man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, muss man im Vergleich zum bisherigen Einkommen mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Denn selbst wer gar keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann, erhält als gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern er einen Anspruch darauf hat, in der Regel weit weniger als die Hälfte des bisherigen Arbeitseinkommens.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu entsprechende Lösungen wie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an, um sowohl einen fehlenden als auch einen unzureichenden gesetzlichen Schutz auszugleichen.

Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch bei einem Beratungsgespräch klären, inwieweit einem im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende gesetzliche Erwerbsminderungsrente zustehen würde und wie hoch diese wäre. Der Experte kann auch entsprechend der individuellen Absicherungslücke bedarfsgerechte Vorsorgelösungen aufzeigen.

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