So werden die Betriebsferien nicht zum Sicherheitsrisiko

(verpd) Während der Betriebsferien oder eines saisonalen Betriebsstillstands gibt es für ein Unternehmen zwar weniger produktionsspezifische und geschäftsbezogene Risiken. Im Vergleich zum Normalbetrieb bleiben allerdings einige Gefahren unverändert bestehen oder erhöhen sich sogar, wie das Risiko, durch Vandalismus, Einbruch-Diebstahl und Brandstiftung einen Schaden zu erleiden.

In manchen Firmen sind aufgrund von Betriebsferien, einer saisonalen Stilllegung, umfassenden Wartungsarbeiten oder einer Produktionsumstellung tage- oder sogar wochenlang keine oder nur wenige Mitarbeiter in den Betriebsräumen oder Produktionshallen. Zwar ist in dieser Zeit die Gefahr von Arbeitsunfällen und betrieblichen Schäden wie beispielsweise einem Maschinenbrand infolge unvorsichtiger Mitarbeiter oder technischen Fehlern bei Produktionsanlagen geringer.

Andere Risiken bleiben aber weiter bestehen. So können eine Überschwemmung durch Starkregen oder einen Rohrbruch, ein Sturmschaden und ein Brand durch Blitzschlag oder eine defekte Stromleitung zu hohen Schäden führen, wenn sie erst spät erkannt werden und sich ungehindert ausbreiten können.

Zudem besteht bei einem (fast) leer stehenden Betrieb die erhöhte Gefahr von Vandalismus, Brandstiftung und Einbruch-Diebstahl, da Kriminelle mehr Zeit haben, um unerkannt in ein Betriebsgelände oder Firmengebäude einzudringen.

Sicherheitsanlagen prüfen

Es gibt jedoch Präventivmaßnahmen. Sind Sicherheits-Einrichtungen wie Feuermelder, Überwachungs-Alarmanlagen und Wassermelder installiert, können sie frühzeitig auf den Eintritt einer entsprechenden Gefahr hinweisen und damit unter Umständen größere Schäden verhindern.

Zudem ist es bei einer Betriebsstilllegung ratsam, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. Damit kann ein hoher Schutz vor dem Zutritt Unbefugter erreicht werden und es lassen sich mögliche Brandquellen vermeiden. Außerdem können Gebäude, Maschinen und Anlagen, aber auch sonstiges Equipment vor Schäden durch weitere Gefahren wie Sturm oder Überschwemmung abgesichert werden.

So ist es wichtig, die Funktionsbereitschaft der vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen und -anlagen zu überprüfen und notfalls instand zu setzen. Dazu gehört es auch, dass alle beschädigten Schlösser, Türen und Fenster unverzüglich repariert werden.

Sauberkeit hilft, Brandherde zu vermeiden

Des Weiteren gilt es, vor einem Herunterfahren der Betriebstätigkeiten die Betriebsräume gründlich zu reinigen und Abfälle aus den Räumen zu entfernen. Außerdem ist es ratsam, stillgelegte Maschinen und sämtliche Zubehörteile gründlich zu säubern, zu konservieren und nötigenfalls mit Schutzhüllen zu versehen, um sie in funktionsbereitem Zustand zu halten. Sauberkeit hilft letztendlich auch, Brandlasten und damit das Feuerrisiko zu minimieren.

Damit eine mögliche Gefährdung durch Vandalen, Einbrecher, Unwetter oder Feuer zeitnah erkannt und beseitigt werden kann, empfiehlt es sich, stillgelegte Betriebsstätten regelmäßig zu begehen und zu bewachen.

Unternehmer können die Zeit des „Stillstandes“ auch für eine gründliche Wartung und Überprüfung der Maschinen und Anlagen nutzen. Das hat neben der Optimierung der Anlagen auch den Vorteil, dass einige Mitarbeiter vor Ort sind, was die genannten Risiken eines leerstehenden Betriebes mindert.

Diese Versicherer sind vorab zu informieren

Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für den Betrieb besteht, über eine geplante Betriebsstilllegung oder Herabsetzung der betrieblichen Tätigkeiten rechtzeitig informiert werden.

Dies gilt insbesondere für Versicherer, bei denen eine Gebäudeversicherung für das Firmengebäude, eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, eine Betriebsunterbrechungs-Police, eine Elektronik-, Maschinen- und/oder Cyberversicherung bestehen.

Nur dann können die Versicherer die bestehende Gefährdungseinschätzung überprüfen und gegebenenfalls modifizieren sowie den Versicherungsschutz an die geänderten Risiken anpassen. Dadurch bleibt gewährleistet, dass das Unternehmen auch während der Zeit des Stillstandes oder der eingeschränkten Betriebstätigkeit ausreichend abgesichert bleibt.

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