So schadenträchtig sind Mofas, Mopeds und Co.

(verpd) Die Schadenhäufigkeit der Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen nahm 2020 nur halb so stark ab, wie der Schadendurchschnitt angestiegen ist. Dies zeigt die gemeinschaftliche Kraftfahrt-Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin).

Am 1. März beginnt die neue Versicherungssaison für die nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge – sie benötigen dann ein grünes Versicherungs-Kennzeichen; bisher war es blau. Im Kalenderjahr 2020 waren hierzulande rund 2,05 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen erfasst. Diese haben etwa 17.700 Schäden verursacht, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung leisten musste.

Der Schadenaufwand lag bei rund 57 Millionen Euro. Das entspricht einer Häufigkeit von neun Unfällen je 1.000 versicherte Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen. Im Schnitt kostete ein Schaden damit knapp 3.220 Euro. Die Daten gehen aus der aktuellen „Jahresgemeinschafts-Statistik 2020“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hervor.

Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungs-Kennzeichen

Versicherungs-Kennzeichen benötigen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die bis 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und maximal 45 Stundenkilometer fahren, sowie E-Roller, die höchstens 45 Stundenkilometer schnell sind. Auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer wie S-Pedelecs und E-Bikes mit Motorunterstützung ab sechs bis maximal 45 Stundenkilometer müssen ein solches Kennzeichen haben.

Die fahrbaren Untersätze mit Versicherungs-Kennzeichen werden in der Statistik in verschiedenen sogenannten Wagniskennziffern (kurz: WKZ) aufgeteilt. Die zahlenmäßig größte Gruppe mit 1,9 Millionen Fahrzeuge sind die Kleinkrafträder (WKZ 005), ihr Anteil liegt bei rund 94 Prozent aller Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen. Hierunter fallen neben Segways und Elektro-Kleinstfahrzeugen auch Kleinkrafträder.

Bei Letzteren handelt es sich hauptsächlich um Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern. Ein Versicherungs-Kennzeichen benötigen darüber hinaus auch motorisierte Krankenfahrstühle (WKZ 006, Anzahl rund 63.000), Leicht-Kfz mit geschlossener Karosserie (WKZ 008, Anzahl rund 18.500), S-Pedelecs (WKZ 009, Anzahl knapp 33.000) und Leicht-Quads (WKZ 011, Anzahl fast 10.000).

Große Unterschiede je Wagnisart

Den Daten zufolge verunfallten Leicht-Kfz im Berichtsjahr am häufigsten, nämlich 45-mal je 1.000 dieser Fahrzeuge. S-Pedelecs hatten die geringsten Schadenhäufigkeit mit drei Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 S-Pedelecs. Letztgenannte Gefährte verursachten im Schnitt auch am wenigsten Kosten, nämlich rund 2.550 Euro pro Kfz-Haftpflichtschaden. Etwas höher war der Durchschnittsschaden, den motorisierte Krankenfahrstühle anrichteten, nämlich rund 2.700 Euro pro Schadenfall. Mehr als doppelt so teuer war ein Unfall von Leicht-Quads (rund 5.900 Euro).

E-Scooter werden in der Statistik nicht mit einer eigenen WKZ aufgelistet. Wie der GDV kürzlich auf Basis einer Teilerhebung unter seinen Mitgliedsunternehmen mitteilte, wurden 2020 „mit rund 18.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen“. Der durchschnittliche Schaden wird mit circa 3.850 Euro angegeben.

Diese GDV-Zahlen enthalten anders als die Jahresgemeinschafts-Statistik auch Schadenregulierungs-Aufwendungen wie Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten. Deshalb sind sie mit den Daten aus der Jahresgemeinschafts-Statistik nicht vergleichbar.

Immer weniger Unfälle durch Kleinkrafträder

Betrachtet man das Schadengeschehen der Kleinkrafträder (WKZ 005) im zeitlichen Verlauf, so hat sich bei den durchschnittlichen Kosten der aufsteigende Trend fortgesetzt. Diese haben nach den jeweiligen Jahresgemeinschafts-Statistiken zwischen 2013 und 2020 kontinuierlich zugenommen – auf zuletzt über 3.200 Euro –; 2013 waren es noch 2.290 Euro. Auf Achtjahressicht betrachtet entspricht dies einem Zuwachs von über 40 Prozent.

Umgekehrt verhält es sich bei der Unfallhäufigkeit, die fast kontinuierlich abgenommen hat. Zuletzt wurden über ein Drittel weniger Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Kleinkrafträder verzeichnet als 2013. 2020 waren es noch 8 Schäden pro 1.000 Kleinkrafträder.

Die deutliche Abnahme 2020 dürfte auch auf das coronabedingt niedrigere Verkehrsaufkommen zurückzuführen sein. Insgesamt gab es 2020 rund 15.800 Kfz-Haftpflichtschäden mit Kleinkrafträdern.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zum Eigenschutz

Grundsätzlich verdeutlicht die Statistik auch, warum es wichtig ist, dass unter anderem auch für Klein- und Leichtkrafträder sowie S-Pedelecs eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn bei einem Kfz-Haftpflichtschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Unfall verursacht wurde, unter anderem die Kosten für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden der Unfallgegner bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen.

Anderenfalls müsste der Kfz-Fahrer, der den Unfall verursacht hat, den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen, was insbesondere bei Personenschäden zum Ruin führen könnte. Zudem wehrt eine Kfz-Haftpflichtpolice auch ungerechtfertigte oder überhöhte Schadenersatz- oder Schmerzensgeld-Forderungen, die ein anderer an den Kfz-Fahrer oder den Halter des Kraftrades nach einem Kfz-Unfall stellt, ab.

Übrigens, eine bestehende Teilkaskoversicherung übernimmt unter anderem den Schaden am eigenen Fahrzeug abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn es beispielsweise geklaut oder durch einen Brand oder ein Naturereignis wie einen Sturm beschädigt wurde.

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