So oft kommt es mit Motorrädern zu Unfallschäden bei Dritten

(verpd) Eine Statistik, die auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) mit erstellt wurde, belegt, dass es in Deutschland in 2020 mehr als drei Millionen Krafträder wie Motorräder und Motorroller gab, die im Schnitt ein Jahr angemeldet waren. Insgesamt wurden damit im Berichtsjahr fast 21.000 Unfälle verursacht, bei denen andere einen Schaden erlitten haben. Die anteilige Schadenhäufigkeit zur Anzahl der angemeldeten Krafträder hat sich gegenüber dem Vorjahr damit wenig verändert. Allerdings zeigen die Daten auch, dass das Schadenrisiko bei sehr jungen Fahrern und bei leistungsstarken Motorrädern besonders hoch ist.

Jedes Jahr bringen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) eine Jahresgemeinschafts-Statistik heraus. Sie zeigt, wie viele Unfälle es gegeben hat, bei denen eine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen musste. Laut der neusten Statistik gab es 2020 rund 3,2 Millionen zugelassene Motorräder und Motorroller, die im Schnitt mindestens ein Jahr angemeldet waren. Für fast 21.000 Unfälle, die durch diese Krafträder verursacht wurden, musste die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung des Krades, das Schuld am Schaden hatte, Entschädigungen an die Geschädigten zahlen.

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für viele Fahrzeuge wie Pkws und Krafträder eine Pflichtversicherung, wenn man sie auf öffentlichen Straßen nutzen möchte. Sie prüft, inwieweit die Schadenforderungen, die andere an den Fahrer oder den Kfz-Halter stellen, gerechtfertigt sind. Sind sie gerechtfertigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtpolice die Schäden der Geschädigten bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen. Ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen werden dagegen von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgewehrt.

Sieben Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Krafträder

Die Höhe der Kfz-Haftpflichtschäden, die durch Krafträder bei Dritten verursacht wurden, betrug im Berichtsjahr über 122,9 Millionen Euro. Die Leistungen für die Schadenregulierung wie eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare sind hier noch gar nicht miteingerechnet.

Ebenfalls nicht berücksichtigt sind in den genannten Daten sind Schäden, die beispielsweise durch Leichtkrafträder und -roller, Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, Segways, Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen/-Plaketten oder auch durch Trikes und Quads verursacht wurden.

Die Schadenhäufigkeit in Relation zur Anzahl der ein Jahr zugelassenen Krafträder – zwei Krafträder die jeweils ein halbes Jahr angemeldet waren, werden in der Statistik als ein Krad gezählt –, betrug sieben Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassene Krafträder. Damit war das Schadenrisiko fast siebenmal niedriger als bei Pkws (ohne Taxen und Mietwagen); diese wiesen nämlich 48 Schäden je 1.000 angemeldete Pkws auf, für die die Kfz-Haftpflichtversicherungen zahlen mussten.

Hohe Schadenhäufigkeit bei PS-starken Motorrädern …

Doch auch innerhalb der Kraftradarten und der Kraftradfahrer, gab es teils hohe Unterschiede bei der Schadenhäufigkeit. So wiesen Motorräder oder -roller mit einer Motorleistung zwischen ein und 78 Kilowatt, das sind zwischen eins und 106 PS, eine Schadenhäufigkeit von drei bis sieben Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Kräder der jeweiligen Leistungsklasse auf.

Das niedrigste Schadenrisiko, nämlich drei Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Kräder, hatten die Motorräder und -roller mit acht bis 13 Kilowatt (knapp elf bis fast 18 PS).

Bei den ab 79 Kilowatt (ab 107 PS) starken Krafträdern lag die Schadenhäufigkeit dagegen bei neun Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Kräder der gleichen Leistungsklasse.

… und jungen Kraftradfahrern

Einen noch deutlicheren Unterschied hinsichtlich der Schadenhäufigkeit zeigt sich beim jeweiligen Alter der Kradfahrer. So lag die Schadenhäufigkeit bei den Kradunfällen, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Bikes leisten musste, bei den Kradfahrern im Alter bis 19 Jahren viermal so hoch als im gesamten Durchschnitt aller Kradfahrer. Die bis 19-jährigen Kradfahrer verursachten 32 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Krafträder, die von Bikern in dieser Altersgruppe gefahren wurden.

Von den 20- bis 21-jährigen Kradfahrern wurden 20, von den 22-jährigen Fahrern 15, von den 23- bis 26-jährigen Kradlenkern 13 und von den 27- bis 30-jährigen Bikern zehn Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Kräder mit Fahrern in der jeweiligen Altersklasse verursacht.

Unterdurchschnittlich war dagegen die Schadenhäufigkeit der Kradfahrer ab dem 31. Lebensjahr. Bei den 31- bis 43-jährigen Kraftradfahrer gab es anteilig sechs Schäden je 1.000 Bikes, die von Fahrern dieser Altersgruppe gefahren wurden. Biker im Alter ab 44 Jahren hatten mit fünf Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Krafträder, welche von Fahrern dieser Altersklasse genutzt wurden, die niedrigste Schadenhäufigkeit. Die Statistik wie auch andere Studien deuten darauf hin, dass mit steigender Fahrerfahrung die Unfallhäufigkeit sinkt.

Eigene Schäden am Bike

Übrigens: Bei einem selbst verursachten Unfall kommt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Für eigene Unfallschäden am Kraftrad müsste der Kraftrad-Halter selbst aufkommen – außer er hat eine Vollkasko-Versicherung für das Krad abgeschlossen.

Die Vollkasko übernimmt zum einen Schäden durch einen selbst verursachten Unfall und zum anderen auch durch die Beschädigung Dritter beispielsweise bei Vandalismus oder bei Unfallflucht des Schädigers abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Unfallschäden am eigenen Bike durch den Zusammenstoß mit Wildtieren werden von einer bestehenden Teilkaskoversicherung übernommen. Letztere zahlt auch bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular