So lässt sich ein Christbaum sicher transportieren

(verpd) Jeder, der einen Christbaum mit dem Auto transportieren möchte, sollte auf eine fachgerechte Ladungssicherung achten. Wer sich nicht daran hält, erhöht damit das Unfallrisiko und auch die Gefahr, dass der Baum beschädigt wird. Zudem drohen ein Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Die sicherste Lösung, wie man einen echten Christbaum nach Hause bekommt, ist es, sich diesen von einem Händler liefern zu lassen. Ist der Händler nur wenige Meter von der eigenen Wohnung entfernt, kann man einen kleinen Baum eventuell auch von Hand heimtragen. Ist dies nicht möglich oder nicht gewollt und möchte man seinen Christbaum mit dem Auto nach Hause bringen, muss man dafür sorgen, dass der Transport möglichst sicher ist, um sich und den Baum, aber auch andere nicht zu gefährden.

Der Weihnachtsbaum ist dabei wie jede andere Ladung, die man mit dem Auto transportiert, gemäß Paragraf 22 StVO so zu sichern, dass er selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin und her rollt oder herabfällt.

Baumtransport im Wageninneren …

Relativ sicher ist ein Transport eines im Netz verpackten Christbaumes im Kofferraum. Auch auf den Rücksitzen oder auf der Ladefläche eines Kombis, wenn nötig mit umgelegter Rückbank, lässt sich ein Baum gefahrlos befördern. Voraussetzung ist jedoch, dass der Baum fest verzurrt ist, sodass er nicht verrutschen oder gar in den Fahrgastraum geschleudert werden kann. Dabei sollte der Baum so klein sein, dass er, ohne die Baumspitze zu biegen oder zu knicken, auf die Ladefläche des Pkws passt.

Ist der Baum zu lang, kann man ihn auch mit geöffnetem Kofferraum transportieren und einen Teil des Baumes nach hinten aus dem Auto ragen lassen. Eine während des Transports geöffnete Heckklappe sollte man so fixieren, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnen kann.

Zur Sicherheit der Insassen sollte man während der Fahrt die Seitenfenster einen Spalt öffnen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass bei einer geöffneten Heckklappe Abgase in das Wageninnere gelangen und dadurch eine Kohlenmonoxidvergiftung droht.

… oder auf dem Autodach

Häufig werden Christbäume auch auf einem Anhänger oder auf dem Autodach transportiert. In dem Fall sollte ein für das Auto zugelassener Gepäckträger verwendet werden. Zudem ist der Baum so zu befestigen, dass er auch bei einer Vollbremsung sicher oben liegen bleibt und nicht auf die Straße oder auf andere Verkehrsteilnehmer fällt. Der Baum sollte am besten in einem Transportnetz oder einer Transportfolie sein und so befestigt werden, dass die Baumspitze in Richtung Kofferraum zeigt, denn dann ist das Risiko, dass Äste durch den Fahrtwind abgerissen werden, relativ klein.

Zudem dürfen die Zweige den Blick des Fahrers nicht nach vorne, zur Seite und auf die Seitenspiegel verdecken. Für die Fixierung sinnvoll sind reißfeste Spanngurte. Spanngurte aus Gummi, sogenannte Expander, halten oft den Belastungen nicht stand, und können beim Auf- oder Abladen eine Gefahr für umherstehende Personen werden, wenn sie beispielsweise aus der Verankerungen rutschen.

Wird der Weihnachtsbaum auf dem Autodach befördert, darf gemäß Paragraf 22 StVO das Fahrzeug mit dem Baum zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4,00 Meter sein. Ist die Höhe zwischen dem Baum auf dem Autodach und der Fahrbahn maximal 2,50 Meter, darf er nicht nach vorn über den Pkw hinausragen. Liegt der Baum höher als 2,50 Meter, kann er bis zu 50 Zentimeter über das Fahrzeug überstehen.

Wenn der Baum über die Rückleuchte des Pkws hinausragt

Egal, ob der Baum im geöffneten Kofferraum, auf dem Autodach oder auf einem Anhänger befördert wird, er darf höchstens bis zu 1,50 Meter und bei Wegstrecken bis 100 Kilometer maximal 3,00 Meter über die Rückstrahler des Pkws oder des verwendeten Anhängers nach hinten hinausragen. Sobald der Baum ein Meter über die jeweiligen Rückstrahler des Autos oder des Anhängers hinten übersteht, ist eine hellrote, 30 mal 30 Zentimeter große, durch eine Stange ausgebreitete Fahne oder ein gleich großes, hellrotes Schild am Baumende Pflicht.

Das jeweilige Sicherungsmittel darf maximal 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen sind am Ladungsende eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler, der maximal in einer Höhe von 90 Zentimetern zur Fahrbahn am hinteren Baumende angebracht ist, vorgeschrieben. Grundsätzlich darf die Ladung, also beispielsweise die Baumzweige, weder die Rückleuchten noch das Kennzeichen verdecken.

Wer die gesetzlichen Vorgaben gemäß Paragraf 22 StVO beim Baumtransport nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) rechnen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

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