So hoch ist die kommende Rentenanpassung

(verpd) Wie jüngst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, steigt zum 1. Juli 2024 die gesetzliche Rente in Deutschland um 4,57 Prozent. Die Rentenerhöhung gilt für alle, die eine gesetzliche Alters-, Hinterbliebenen- und/oder Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Allerdings erfolgte die Rentenanpassung nicht nur aufgrund der gestiegenen Löhne, sondern auch, damit ab Juli 2024 das gesetzlich festgelegte Rentenniveau von mindestens 48 Prozent nicht unterschritten wird.

Aktuell erhalten über 21 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder auch Hinterbliebenenrente von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Sie alle können sich zum 1. Juli 2024 über eine Erhöhung ihre Rentenbezüge um 4,57 Prozent freuen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziale (BMAS) jüngst mitteilte.

Damit werden erstmals seit der Widervereinigung die Renten in Ost- und Westdeutschland in einheitlicher Höhe angepasst. Zudem ist das die dritte Rentenanpassung in Folge in einer Höhe von über vier Prozent.

2023 lag die Rentenerhöhung noch bei 4,39 Prozent in den alten und 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern und 2022 bei 5,35 Prozent in West- und 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Die niedrigste Rentenanpassung nach dem Jahr 2010, also dem Jahr, in dem es zum letzten Mal keine Rentenerhöhung gab, verzeichnete das Jahr 2021. Damals gab es in Westdeutschland keine und in Ostdeutschland nur eine leichte Erhöhung um 0,72 Prozent.

Rentenerhöhung erfolgt nicht nur wegen der Lohnsteigerung …

Die jährliche Rentenanpassung berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel. Ein wichtiger Faktor ist dabei unter anderem die Lohnentwicklung des vorherigen Jahres. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2023 betrug nach Angaben des BMAS 4,72 Prozent.

Allerdings spielt auch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern bei der Ermittlung der Rentenanpassungshöhe eine Rolle. Ist die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner kleiner geworden, fällt die Rentenanpassung kleiner aus; ist die Zahl jedoch gestiegen, ergibt sich eine zusätzliche Steigerung.

Da das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahler zu Rentenbezieher gesunken ist, wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit minus 0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, „weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde“, wie das BMAS betont.

… sondern auch zur Einhaltung des Mindestrentenniveaus

Seit 2019 gilt nämlich gemäß § 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch) eine doppelte Haltelinie, die festgelegt, dass bis 2025 der Rentenbeitragssatz höchstens 20,0 Prozent beträgt und das Sicherungsniveau vor Steuern (Rentenniveau) nicht unter 48,0 Prozent sinkt.

„Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird“, wie das BMAS erklärt.

„Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern“, so das BMAS weiter.

Durchschnittsrente unter 1.100 Euro

Die Bruttorente eines Standard- oder auch Eckrentners steigt durch die Rentenanpassung um 77,40 Euro von 1.692,00 Euro (45 x 37,60 Euro) auf 1.769,40 Euro (45 x 39,32 Euro). Allerdings ist ein Eckrentner nur eine fiktive Person, die 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor sie in Rente geht und eine gesetzliche Altersrente bezieht.

Damit erhält auch nach der Rentenerhöhung ein Eckrentner nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente. Konkret liegt das Rentenniveau dann bei 48 Prozent, statt bisher knapp 48,2 Prozent. Dabei erfüllt nur rund jeder fünfte Rentenbezieher aktuell die Kriterien, die bei einem Eckrentner angenommen werden.

Das heißt, im Durchschnitt ist die gesetzliche Altersrente eines Rentenbeziehers deutlich niedriger. Laut den neusten Daten des BMAS lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der gesetzlichen Altersrente zum 1. Juli 2023, also die Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, bei knapp 1.099 Euro im Monat je Rentenbezieher. Durch die Rentenanpassung im Juli 2024 erhöht sich diese Rente nur um rund 50 Euro.

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