Sicher mit dem Elterntaxi unterwegs

(verpd) Wer sein Kind mit dem Pkw in die Schule oder in den Kindergarten fährt, sollte bei der Wahl der Haltestelle zum Ein- und Aussteigen einiges beachten. Doch auch während der Fahrt und insbesondere bei der Sicherung des Kindes im Wagen gibt es Regeln, die einzuhalten sind, um das Unfall- oder Verletzungsrisiko möglichst klein zu halten. Auch auf die Wahl des richtigen Kindersitzes kommt es an.

Bei den unter sechsjährigen Kindern, die 2022 bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet wurden, verunglückten die meisten, nämlich 58 Prozent, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, als Autoinsassen.

Daher sollten Autofahrer, die Kinder im Wagen mitnehmen, darauf achten, dass sie die Unfall- und Verletzungsrisiken so weit wie möglich minimieren.

An der richtigen Stelle anhalten

Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) sollten beispielswese Eltern, die ihr Kind mit dem Pkw zur Schule oder in den Kindergarten bringen, unbedingt auf eine angemessene Geschwindigkeit achten und besonders aufmerksam sein. Zudem sollte man nur an Stellen anhalten, an denen es erlaubt ist.

Am besten ist es, ein Kind immer zur Gehwegseite aussteigen zu lassen. Zudem ist darauf zu achten, dass man einen Halteplatz auswählt, bei dem das Kind nach dem Aussteigen nicht noch eine Straße überqueren muss, um zur Schule oder in den Kindergarten zu kommen.

Das gleiche gilt auch beim Abholen: Auch hier sollte der Einstiegsplatz nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schule oder des Kindergartens liegen.

Kindersitz statt Sitzerhöhung

Da es keinen 100-prozentigen Schutz gegen einen Unfall gibt, ist zumindest alles Machbare zu unternehmen, damit die Insassen – insbesondere mitfahrende Kinder – im Fall der Fälle einem möglichst geringem Verletzungsrisiko ausgesetzt sind.

Neben den mittlerweile in den meisten Autos vorhandenen Airbags bietet ein angelegter Sicherheitsgurt und bei kleineren Kindern ein passender und vorschriftsmäßig installierter Kindersitz bei Unfällen den besten Schutz vor schweren Verletzungen.

Grundsätzlich vorgeschrieben sind laut Paragraf 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zum Sicherheitsgurt im Auto. Sind Kinder im Auto nicht oder nicht richtig gesichert, sind bis zu 70 Euro Bußgeld fällig – und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Besonders schlimm ist es aber, wenn das Kind bei einem Unfall schwer(er) verletzt wird, weil kein Sitz verwendet wurde oder dieser nicht tauglich war.

Eine einfache Sitzerhöhung ohne Rücken- oder Kopfabstützung genügt zwar bei Kindern ab circa vier Jahren häufig den rechtlichen Vorgaben, diese Sitzerhöher haben jedoch keine Schultergurtführung und bieten keinen Schutz beim Seitenaufprall. Experten empfehlen daher die Verwendung von in Deutschland zugelassenen Kindersitzen.

Nur zugelassene Kindersitze verwenden

Kindersitze müssen in Deutschland den Normen i-Size / ECE Reg. 129 beziehungsweise ECE Reg. 44/04 oder ECE Reg. 44/03 entsprechen. Die Prüfnummer ist zumeist auf einem weißen oder orangefarbenen Label am Sitz angebracht. Kinderrückhalte-Einrichtungen nach der UNECE-Regelung 129 („i-Size“) sollen langfristig die Modelle der ECE-R 44 ablösen.

Im Gegensatz zur Norm ECE-R 44 müssen Sitze nach der neuen Norm ECE-R 129 zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen. Allerdings können Sitze nach dem i-Size-Standard nur in Autos eingebaut werden, die eine Isofix-Halterung haben.

Details zu den unterschiedlichen Normen und Vorgaben fasst die Broschüre „Kindersicherheit im Auto“ der Bundesanstalt für Straßenwesen zusammen. Wichtig: Der Aufkleber mit der Norm darf nicht entfernt werden, ansonsten kann die Polizei bei einer Kontrolle nicht sehen, ob es sich um einen offiziell zugelassenen Kindersitz handelt oder nicht. Im Zweifelsfall wird man so behandelt, als ob das Kind ohne einen entsprechenden Kindersitz im Auto unterwegs wäre.

Die Kfz-Prüfinstitution Dekra hat eine Checkliste für den Kindersitzkauf erstellt und stellt diese ebenfalls online zur Verfügung. Downloadbare Broschüren mit hilfreichen Tipps und Informationen zum Thema Kindersitz gibt es von der UDV unter dem Titel „Der richtige Kindersitz“ und vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat unter „Geschnallt?! Kinder im Auto“ sowie von der Polizei Hamburg mit dem Flyer „Kinderrückhaltesysteme“.

Teils deutliche Qualitätsunterschiede

Doch selbst bei den zugelassenen Kindersitzen gibt es deutliche Qualitätsunterschiede, wie der jährliche Test, den der Automobilclub ADAC erstellt, belegt. Beim diesjährigen Vergleichstest mussten 20 Modelle zeigen, was sie können. Elf Kindersitze schnitten gut und nur ein Modell schlecht ab, die restlichen acht erhielten die Testnote befriedigend.

Insgesamt übertreffen laut ADAC insgesamt 19 der 20 aktuell getesteten Sitze, die mit gut oder befriedigend abschnitten, die gesetzlichen Vorschriften zum Teil deutlich. Der ADAC veröffentlicht online nicht nur die aktuellen Testergebnisse zu den Kindersitzen, sondern erlaubt auch den Zugriff auf die Testergebnisse seit dem Jahr 2015. Außerdem liefern die Experten Tipps zum Kauf und zu den gültigen Normen.

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