Schutzschirm für das Familieneinkommen

(verpd) Hat man Kinder trägt man eine höhere Verantwortung als ohne sie. Das gilt unter anderem auch für die Einkommensabsicherung. Denn aufgrund eines schweren Unfalles oder einer Krankheit müsste man beispielsweise ohne eine passende private Versicherungspolice mit hohen Einkommenseinbußen rechnen. Das wiederum könnte dazu führen, dass man den bisherigen Lebensstandard nicht mehr halten kann.

Das Familieneinkommen wird in der Regel von einem oder beiden Elternteilen erwirtschaftet. Und in vielen Familien wird fast das komplette Haushaltseinkommen für die Begleichung der Fixkosten und des sonstigen Lebensunterhaltes wie Nahrungsmittel, Kleidung und Fahrtkosten aufgebraucht. Fallen ein oder gar beide Einkommen anteilig oder sogar ganz weg, wäre dies für die Familie oftmals eine finanzielle Katastrophe.

Daher ist es für Eltern, egal ob alleinerziehend oder als Paar, wichtig, dass die Familie auch bei Krisen und Notfällen finanziell abgesichert ist, denn die Sozialversicherung alleine reicht häufig nicht. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an.

Im Krankheitsfall

Ist der Hauptverdiener ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, steht ihm bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit zwar nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu. Dennoch müssen besonders Gutverdiener mit hohen Einkommenseinbußen rechnen.

Die GKV zahlt nämlich Arbeitnehmern maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.837,5 Euro in 2021).

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt. Wer beispielsweise 5.000 oder 6.000 Euro monatlich verdient, erhält dadurch die gleiche Krankengeldhöhe wie ein Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 4.837,50 Euro, nämlich maximal 3.386,25 Euro. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke ist für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

Bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung

Besonders hohe Einkommenseinbußen drohen, wenn ein berufstätiges Elternteil aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann. Denn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in der Regel selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung nicht einmal halb so hoch wie der bisherige Verdienst, als man noch voll erwerbsfähig war. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält man jedoch nur, wenn man wegen eines gesundheitlichen Leidens auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann.

Zudem müssen die versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt sein: Bis auf wenige Ausnahmen muss man dazu mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung gesetzlich rentenversichert gewesen sein. In den letzten fünf Jahren der Erwerbsminderung muss man zudem wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge beispielsweise als Arbeitnehmer an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Wer wie viele Selbstständige nicht gesetzlich rentenversichert ist, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, auch wenn er erwerbsunfähig ist.

Bei einer reinen Berufsunfähigkeit, wenn man also zwar irgendeine Erwerbstätigkeit, nicht jedoch den bisherigen Beruf wegen eines gesundheitlichen Leidens ausüben kann, erhält man keine gesetzliche Rente. Denn eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde vor rund 20 Jahren abgeschafft. Allerdings lassen sich Einkommenslücken oder der Wegfall des Einkommens bei einer Berufs- oder einer Erwerbsminderung durch eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung absichern.

Absicherung im Todesfall

Wer Kinder hat, sollte sich schon frühzeitig um eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung kümmern. Denn auch in jungen Jahren kann man krankheits- oder unfallbedingt versterben. Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente für hinterbliebene Ehepartner, die noch ein minderjähriges Kind erziehen – sofern überhaupt ein Anspruch auf eine solche Rente besteht –, ersetzt nicht einmal ein Viertel des bisherigen Verdienstes des Verstorbenen. Zudem kann es zu Abzügen bei der Hinterbliebenenrente kommen, wenn der hinterbliebenen Ehepartner ein eigenes Einkommen hat.

Die Vollwaisenrente für ein hinterbliebenes Kind liegt unter zehn Prozent des bisherigen Einkommens des verstorbenen Elternteils, bei einem Halbwaisen sind es sogar weniger als fünf Prozent. Mit dem Abschluss einer ausreichend hohen Risikolebens-Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Eine solche Police zahlt nämlich an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Wer konkret wissen will, wie hoch die Absicherung der eigenen Angehörigen in den verschiedensten Situationen ist, inwieweit eventuell eine Versorgungslücke im Falle des Falles besteht und wie sich diese bedarfsgerecht schließen lässt, sollte sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen. Denn es gibt noch weitere Risiken und Gefahren für Familienmitglieder, deren teils dramatischen Folgen sich zumindest in finanzieller Hinsicht mit entsprechenden Versicherungslösungen absichern lassen.

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