Schutz vor teuren frostbedingten Leitungswasserschäden

(verpd) Drohen Dauerfrost oder extreme Minustemperaturen, sollten Hausbesitzer und Mieter besonders umsichtig sein, denn Schäden durch eingefrorene Wasser- und Heizungsrohre können teuer werden. Dies belegt auch eine aktuelle Schadenstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) warnt aktuell vor frostbedingten Leitungswasserschäden. Laut GDV leisten die Wohngebäudeversicherer jedes Jahr für rund 30.000 bis 40.000 Frostschäden an Wasserleitungen und Armaturen in oder an Gebäuden. Die Schadenhöhe liegt für diese Schäden bei rund 120 Millionen bis 150 Millionen Euro.

„Obwohl Frostschäden oftmals leicht vermeidbar wären, machen sie immer noch rund fünf Prozent des Schadenaufwandes für Leitungswasserschäden aus“, die über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, betont Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.

Frostschäden vermeiden

Der GDV rät zu folgenden Maßnahmen, um Frostschäden an wasserführenden Leitungen und Armaturen zu verhindern:

  • Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  • Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  • Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leer laufen lassen.
  • Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden.
  • Frei liegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Auch Sicherheitsvorschriften in den Versicherungs-Bedingungen für Wohn-, aber auch für Hausratversicherungen besagen, dass in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen sind. Zudem muss dies ausreichend häufig kontrolliert werden. Notfalls, also wenn ein ausreichendes Heizen nicht möglich ist, müssen wasserführende Anlagen und Einrichtungen abgesperrt beziehungsweise entleert werden.

Dies gilt insbesondere für Wasserleitungen zum Außenbereich wie zu einem außen liegenden Wasserhahn oder für Wasserzuleitungen zu einem Brunnen im Garten. Wasserhähne an Außenwänden sind nach dem Entleeren zu öffnen. Auch sonstige Wasserleitungen im Freien wie etwa ein Gartenschlauch sollten vor dem Frost entleert werden.

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