Rentner bekommen ab Juli mehr Geld

(verpd) Die gesetzlichen Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten steigen in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2022 um knapp 5,4 Prozent und in den neuen Bundesländern um über 6,1 Prozent. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jüngst bekannt.

Die rund 21 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente in Deutschland erhalten in diesem Jahr eine deutliche Erhöhung ihrer Ruhestandsbezüge. Zum 1. Juli steigen diese in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent.

Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor Kurzem unter Verweis auf jetzt vorliegende Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.

Höchste Zunahme seit Jahren

Die Rentenanpassung ist die höchste seit 2009. Im Westdeutschland fällt die Steigerung um 0,9 Prozentpunkte höher aus als vor sechs Jahren, der bisherigen höchsten Rentensteigerung im Betrachtungszeitraum, in Ostdeutschland ist sie um knapp 0,2 Prozentpunkte höher.

Im vergangenen Jahr hatten die Rentenbezieher in den alten Bundesländern eine Nullrunde hinnehmen müssen. In den neuen Ländern hatte es nur eine Mini-Erhöhung um 0,72 Prozent gegeben. Eigentlich hätten die Renten wegen einer rückläufigen Lohnentwicklung sogar sinken müssen. Das aber ist durch die vor über einem Jahrzehnt gesetzlich verankerte Rentengarantie ausgeschlossen.

„Das ist eine gute Nachricht für die Menschen, die durch ihre Arbeit jahrelang den Laden am Laufen gehalten haben“, lässt sich Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil in einer Mitteilung zitieren. „Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen – sei es durch steigende Preise oder die internationale Krisenlage – ist es wichtig, zu sehen, dass unser Rentensystem funktioniert. Die Entwicklung der Renten darf nicht von der Entwicklung der Löhne abgekoppelt werden.“

Hintergrund zur Rentenanpassung

Grundsätzlich berechnet sich die jährliche Rentenanpassung nach einer gesetzlich festgelegten Anpassungsformel. Die Rentenerhöhungen richten sich unter anderem nach der Lohnentwicklung sowie verschiedenen anderen Faktoren wie dem Riester-, dem Nachhaltigkeits- und dem Nachholfaktor. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug nach BMAS-Angaben 5,8 Prozent in den alten und 5,3 Prozent in den neuen Ländern. Der Riester-Faktor  kam aktuell nicht zur Anwendung, da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2021 nicht verändert hat.

Anders sieht es beim Nachhaltigkeitsfaktor aus. Dieser wirkte sich um 0,76 Prozentpunkte steigernd auf die Rentenanpassung aus, teilte das BMAS weiter mit. Zum Tragen kam erstmals seit Längerem auch wieder der zusammen mit der Rentengarantie eingeführte Nachholfaktor. Dieser war eigentlich bis 2025 ausgesetzt, wurde aber – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart – nun wieder eingesetzt. Somit wird die theoretisch errechnete, aber praktisch unterbliebene Rentenkürzung aus dem Vorjahr nun nachgeholt.

Die Rentenangleichung Ost fällt in diesem Jahr höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung. Ursache hierfür sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte. Danach muss der Rentenwert Ost 2022 mindestens 98,6 Prozent des Westniveaus erreichen. Im Ergebnis kommt es so zu den oben genannten Werten.

Statistischer Revisionseffekt wurde bereinigt

Das BMAS wies darauf hin, dass im Rahmen der kommenden Rentenanpassung „auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt [werde], durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungs-relevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die Höhe der Renten ausgewirkt hatte“. Damit passe auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sogenanntes Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Im Ergebnis ergebe sich so ein Ausgleichsbedarf in Höhe von minus 1,17 Prozent, der mit der diesjährigen Rentenanpassung abgebaut werde, so das BMAS. Durch die Rentensteigerung erhöhen sich auch die Rentenwerte, die ein Faktor zur Berechnung der Rentenhöhe sind. Derzeit liegen diese bei 34,19 Euro (West) beziehungsweise bei 33,47 Euro (Ost). Ab Juli 2022 sind es dann 36,02 Euro in den alten beziehungsweise 35,52 Euro in den neuen Bundesländern. Die Bruttorente eines Eckrentners steigt damit in Westdeutschland rein rechnerisch von 1.538,55 auf 1.620,90 Euro.

In den neuen Bundesländern gibt es eine Erhöhung dieser Standardrente von 1.506,15 auf 1.598,40 Euro. Ein Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor sie in Rente geht. Auch nach der Rentenerhöhung erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, selbst wenn er 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Nettoverdienstes als gesetzliche Altersrente.

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