Rente und Altersvorsorge: Das steht im Ampel-Koalitionsvertrag

(verpd) Die vermutlich nächste Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat vor Kurzem den Koalitionsvertrag vorgelegt. Unter anderem sind hier diverse geplante Änderungen beim Thema Altersvorsorge enthalten. So sollen Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet werden und die private Ruhestandsvorsorge durch die Einführung eines öffentlich verantworteten Fonds ergänzt werden. Rentenkürzungen oder eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters sind dagegen nicht vorgesehen.

Der SPD-Politiker und designierte Bundeskanzler Olaf Scholz betonte jüngst bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: „Wir halten die Rente stabil und entwickeln die Rente fort.“

Details zu den Vorhaben unter anderem in den Bereichen Rente und Altersvorsorge sind im online downloadbaren Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ nachzulesen.

Rentenniveau soll dauerhaft mindestens 48 Prozent betragen

Zum Thema Rente heißt es dort: „Wir werden […] die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Definition vor der kürzlich durchgeführten Statistikrevision) dauerhaft sichern. In dieser Legislaturperiode steigt der Beitragssatz nicht über 20 Prozent.“

Es werde keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Außerdem will die künftige Bundesregierung zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und -beitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Dies hatten die Parteien bereits zum Ende ihrer Sondierungsgespräche bekannt gegeben.

Fonds der Rentenversicherung erhält Kapitalstock

Neu ist jetzt die Aussage: „Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen.“ Für eine unabhängige Verwaltung hatte sich die FDP in ihrem Wahlprogramm eingesetzt, SPD und Grüne sahen eine öffentliche Institution vor.

„Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro zuführen. Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Ampel bekennt sich zum Drei-Säulenmodell

Der Deutschen Rentenversicherung soll außerdem ermöglicht werden, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Die umlagefinanzierte Rente soll durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung gestärkt werden. „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter“, heißt es weiter. Damit bekennt sich die Ampel-Koalition weiterhin zum Drei-Säulenmodell bei der Altersvorsorge, nämlich der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Vorsorge.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen gestärkt werden. Zusätzlich müsse das mit dem Betriebsrenten-Stärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.

Öffentlich verwalteter Fonds auch in der privaten Altersvorsorge geplant

„Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen“, schreiben die Ampelparteien weiter.

Auf den Prüfstand kommt auch die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als die Riester-Rente. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Für laufende Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz. Der Sparerpauschbetrag soll auf 1.000 Euro erhöht werden.

Selbstständige werden zur Altersvorsorge verpflichtet

Für Selbstständige ist einerseits eine Entlastung geplant, da Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze künftig nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Andererseits wird für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt.

„Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen“, legen die Ampelparteien fest. Dieses müsse insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gelte jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge stehe allen Erwerbstätigen offen, wird knapp hinzugefügt.

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