Reguläre Altersrente im Schnitt unter 700 Euro

(verpd) Nach einer aktuellen Rentenstatistik erhielten letztes Jahr über 18,5 Millionen Bürger eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich nicht ganz 993 Euro. Mehr als 41 Prozent und damit der größte Anteil der Rentenbezieher bekamen eine Regelaltersrente von im Schnitt 697 Euro Rente ausbezahlt. Die Rentenart mit der höchsten Rente, nämlich eine Rente für besonders langjährig Versicherte, erhielt dagegen nur jeder zehnte Altersrentner. Doch selbst diese Rentenart wird in vielen Fällen nicht reichen, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten.

Vor Kurzem wurden im Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die neuesten Daten zu den ausbezahlten Renten in 2021 veröffentlicht. Demnach erhielten letztes Jahr fast 18,52 Millionen eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt.

Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag – also bereits abzüglich der auch von Rentenbeziehern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – betrug je Rentenbezieher monatlich knapp 993 Euro vor Steuern. Die DRV-Statistiken zeigen auch, dass sich die Rentenzahlbeträge je nach Altersrentenarten teils deutlich unterscheiden.

Die häufigste Rentenart hatte die niedrigste Rentenhöhe

Fast 7,66 Millionen Rentner und mit rund 41 Prozent aller Altersrentner anteilig die meisten Rentenbezieher hatten eine reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Sie erhielten im Vergleich zu den Beziehern anderer Altersrentenarten im Schnitt die niedrigste Rentenhöhe, nämlich 697 Euro im Monat.

Die zweithäufigste aktuelle Rentenart war mit knapp 2,22 Millionen Rentenbeziehern (zwölf Prozent aller Altersrentner) die Altersrente für langjährig Versicherte. Deren Rentenhöhe lag im Schnitt bei 1.162 Euro.

Des Weiteren erhielten fast 1,91 Millionen Personen, das war jeder zehnte Altersrentner, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, von durchschnittlich 1.419 Euro. Der Rentenzahlbetrag dieser Rentenart war damit mehr als doppelt so hoch wie die Regelaltersrente, die anteilig häufigste Rentenart.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Bergleute bekamen die höchste Rente

Zudem bezogen letztes Jahr fast 1,80 Millionen Altersrentner (9,7 Prozent) eine Altersrente für Schwerbehinderte. Ihnen wurde im Schnitt 1.227 Euro Rente ausbezahlt. Die wenigsten Rentenbezieher mit einer bestimmten aktuellen Rentenart, nämlich die knapp 38.102 Rentner mit einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, das waren 0,2 Prozent aller Altersrentner, hatten mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 2.255 Euro die höchste Rente.

Über ein Viertel aller Rentenbezieher, konkret 26,5 Prozent, bezogen eine von zwei Altersrentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund rechtlicher Regelungen nur noch für Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt wurden beziehungsweise werden.

Zum einen erhielten fast 3,18 Millionen Frauen eine Altersrente für Frauen mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 962 Euro und zum anderen rund 1,72 Millionen Personen eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit von im Schnitt 1.403 Euro.

Die Rentenhöhe der Neurentner ist teils noch niedriger

Übrigens, bei den 858.368 Neurentnern, die 2021 erstmalig eine Altersrente erhielten, war die durchschnittliche Rentenhöhe mit 1.022 Euro im Vergleich zur Altersrente aller Rentenbezieher etwas höher. Dies gilt jedoch nicht für alle Rentenarten. So hatten die 268.957 Neurentner mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine um knapp acht Euro und die 49 Neurentner mit einer Altersrente für Bergleute eine um knapp 114 Euro höhere Rente als alle Rentenbezieher mit der entsprechenden Rentenart.

Bei den 358.403 Personen, die in 2021 erstmals eine Regelaltersrente erhielten, betrug der Rentenzahlbetrag nur 670 Euro und war damit fast 27 Euro niedriger als bei allen Regelaltersrenten-Beziehern. Die 176.623 Neurentner mit einer Altersrente für langjährig Versicherte hatten im Schnitt einen Rentenzahlbetrag von 1.074 Euro, was rund 88 Euro weniger sind als bei allen Rentnern mit dieser Rentenart. Die 52.990 Erstbezieher einer Altersrente für Schwerbehinderte bekamen im Schnitt 1.180 Euro – eine um fast 47 Euro kleinere Rente als bei allen Beziehern derselben Rentenvariante.

Die genannten Rentenzahlbeträge lassen erahnen, dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreicht, um im Rentenalter das bisherige Einkommen zu erreichen und damit den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene Einkommenslücke ohne eine zusätzliche Altersvorsorge sein wird und welche Lösungen für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge sinnvoll sind, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation.

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