Rauchmelder in Mietwohnungen

(verpd) Jedes Jahr sterben zwischen 300 und 400 Menschen durch Brände. Vor allem nachts ist ein Wohnungsbrand besonders gefährlich, weil im Schlaf der menschliche Geruchssinn kaum funktioniert. Ein Rauchmelder hilft, dass Betroffene frühzeitig die Gefahr erkennen können. Zwar besteht in Deutschland mittlerweile fast überall eine Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten, doch selbst wenn die Lebensretter bereits installiert sind, muss man sicherstellen, dass diese auch dauerhaft funktionieren. Je nach Bundesland ist für Mietwohnungen dafür entweder der Mieter oder der Vermieter verantwortlich.

Hierzulande müssen in Neu- und mit Ausnahme von Sachsen auch in Bestandsbauten Rauchmelder installiert sein. In Sachsen ist laut dem Forum Brandrauchprävention e.V. eine Nachrüstpflicht bei Bestandsbauten erst ab 2024 in Planung. Während in den meisten Bundesländern je Wohnung mindestens Rauchmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert sein müssen, gibt es andere Bundesländer, die dies fast für alle Räume vorschreiben. Geregelt ist dies in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

So müssen in Berlin und Brandenburg alle Aufenthaltsräume mit Ausnahme der Küche mit entsprechenden Warngeräten ausgestattet sein. Eine detaillierte Beschreibung, was es bei der Rauchmelderpflicht je Bundesland zu beachten gibt, enthält das Webportal www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht des genannten Forums.

Wer die Verantwortung hat

So ist für die richtige Installation in allen Bundesländern ausschließlich der Wohnungseigentümer und bei vermieteten Wohnungen der Vermieter zuständig. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Rauchmelder, also für die regelmäßige Wartung vom jährlichen Funktionstest der Geräte bis hin zum rechtzeitigen Auswechseln der Batterie, obliegt bei der eigenen selbst genutzten Wohnung ebenfalls dem Eigentümer.

Bei Mietwohnungen ist die Verantwortlichkeit für die Wartung der Rauchmelder je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In sieben Bundesländern, nämlich in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ebenfalls der Vermieter beziehungsweise Eigentümer für die Wartung zuständig. Anders in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein – hier muss sich der Mieter darum kümmern, dass der Rauchmelder funktionsfähig bleibt.

Austausch spätestens nach zehn Jahren

Allerdings kann ein Vermieter die Installation und die Wartung von Rauchmeldern mit einer vertraglichen Vereinbarung auch auf den Mieter übertragen – und zwar auch in den Bundesländern, in denen normalerweise der Vermieter dafür zuständig wäre. Grundsätzlich bleibt jedoch der Vermieter verpflichtet, sich regelmäßig zu vergewissern, dass der Mieter seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Dies gilt selbst dann, wenn die Installation und Wartung eigentlich mittels Vertrag oder laut rechtlicher Regelungen vom Mieter durchzuführen sind.

Hinweis: Rauchmelder sind je nach Geräteart und Herstellerangaben alle acht bis zehn Jahre auszutauschen, da danach die Funktionsfähigkeit der Geräte häufig nachlässt. Für den rechtzeitigen Austausch ist der Wohnungseigentümer verantwortlich – dies gilt auch, wenn der Feuermelder wegen eines Defektes ausgewechselt werden muss.

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