Offizieller Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung

(verpd) Den meisten ist bekannt, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Rundumabsicherung im Krankheitsfall bietet. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Leistungen beispielsweise beim Krankengeld, bei den Vorsorgemaßnahmen sowie den ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen übernommen werden. Interessant ist auch, für wen eine kostenlose Familienversicherung möglich ist und welcher Personenkreis sich komplett privat krankenversichern kann. Entsprechende Informationen enthält ein aktualisierter Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Aktuell sind fast 73,3 Millionen Einwohner hierzulande in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Doch obwohl damit knapp 90 Prozent der Bevölkerung dort versichert ist, wissen viele aufgrund der komplexen gesetzlichen Regelung nicht genau, was und wann die Krankenkassen als Träger der GKV leisten.

Auch unter welchen Kriterien eine kostenpflichtige oder kostenfreie Pflichtversicherung in der GKV besteht, wie sich die Krankenversicherungs-Beiträge berechnen und wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist, ist nicht einfach zu beantworten. Zumal es auch immer wieder gesetzliche Änderungen dazu gibt. Für mehr Transparenz soll daher die Anfang 2022 überarbeitete, 204-seitige, downloadbare Broschüre „Ratgeber Krankenversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sorgen.

Rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung

Das Buch gliedert sich in fünf Kapitel: Das erste informiert, wer in der GKV pflichtversichert ist und wer sich freiwillig versichern kann. Zudem wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich ist. Darüber hinaus gibt es Erläuterungen zu den Beiträgen, über mögliche Wahltarife und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen, über den GKV-Schutz im Ausland, aber auch wie und wann ein Krankenkassenwechsel möglich ist.

Das zweite Kapitel des Ratgebers befasst sich mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Erläutert wird hier unter anderem, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel von der GKV in die PKV oder auch umgekehrt möglich ist. Zudem wird erklärt, nach welchen Kriterien die PKV-Beiträge berechnet werden und warum ein Teil des Beitrages für eine Altersrückstellung verwendet wird. Des Weiteren gibt es Beschreibungen zum Basistarif und zum Standardtarif – Tarife, die jeder private Krankenversicherer anbietet.

Die Ausführungen zur privaten Krankenversicherung fallen in der Broschüre allerdings knapp aus. Ein Versicherungsvermittler kann Fragen hierzu klären. Er berät zum Beispiel darüber, inwieweit eine private Krankenzusatz-Versicherung die Leistungen der GKV ergänzen und so vorhandene Absicherungslücken und Kostenrisiken schließen kann oder wann eine private Krankenvollversicherung sinnvoll und möglich ist.

Von Früherkennungsmaßnahmen …

Das nächste Kapitel informiert ausführlich darüber, welche Früherkennungs- und Rehabilitations-Maßnahmen von der GKV übernommen werden. Unter anderem werden auch die von der GKV bezahlten Schutzimpfungen aufgelistet.

Im vierten Kapitel dreht sich alles um die medizinische Versorgung. Unter anderem wird hier erläutert, warum es auf dem Land mehr medizinische Versorgungszentren (MVZ) geben wird und worauf zu achten ist, wenn man bei der Krankenkasse einen Wahltarif für hausarztzentrierte Versorgung abschließt. Ein Teil des Kapitels geht auf die Patientenrechte ein.

Zudem wird beschrieben, welche Leistungen die GKV bei einer zahnärztlichen Behandlung sowie für bestimmte Personengruppen wie Schwangere, psychisch oder chronisch Kranke übernimmt. Unter anderem wird darauf hingewiesen das chronisch Kranke, die an einem sogenannten Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen, nur ein statt der sonst üblichen zwei Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr als Zuzahlungen leisten müssen. Solche Eigenbeteiligungen werden unter anderem für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, aber auch für Klinikaufenthalte verlangt.

… bis Zuzahlungen

Im fünften und letzten Kapitel dreht sich alles um die Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sowie digitale Gesundheitsanwendungen. Unter anderem wird erklärt, was nicht von der GKV bezahlt wird und wofür Zuzahlungen vom Patienten verlangt werden. Die Zuzahlungsregelungen sind verständlich in Tabellenform beschrieben.

Abschließend werden im Ratgeber diverse Adressen, Webportale und Publikationen, die unter anderem weitere Informations-Möglichkeiten rund um die Themen Krankenversicherung, Gesundheit und Pflege bieten, aufgelistet.

Erwähnenswert sind hier die aufgelisteten Telefonnummern der themenspezifischen Bürgertelefone des BMG, an die sich jeder kostenlos wenden kann, wenn er Fragen zum jeweiligen Bereich hat. Aufgeführt ist hier unter anderem das Bürgertelefon zur Krankenversicherung (030 34060 6601), zur Pflegeversicherung (030 34060 6602) und zur gesundheitlichen Prävention (030 34060 6603) sowie eine Hotline zum Coronavirus (030 34646 5100).

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