Nur wenige haben bis zum Rentenbeginn 45 Jahre gearbeitet

(verpd) Das Rentenniveau, also die Rentenhöhe gegenüber dem bisherigen Einkommen, liegt aktuell bei rund 49 Prozent. Maßgebend bei der Berechnung ist ein sogenannter Standardrentner, der unter anderem 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Von allen, die 2021 eine gesetzliche Altersrente aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Deutschland erhalten haben, hatte allerdings nur jeder Zweite diese Voraussetzung erfüllt. Das persönliche Rentenniveau liegt daher bei vielen weit unter dem offiziellen Wert, der jährlich veröffentlicht wird.

Nach Angaben des Rentenversicherungs-Berichts 2022, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst veröffentlicht hat, lag das Sicherungsniveau vor Steuern (Nettorentenniveau) letztes Jahr bei rund 48,1 Prozent. Es beschreibt die Relation zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Standard- oder Eckrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers im gleichen Jahr.

Bei einem Standardrentner handelt es sich um eine fiktive Person, die vor der Rente 45 Jahre lang ein Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten erzielte und dementsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlte. Doch nur wenige erfüllen in der Realität diese Kriterien.

Nur wenige erfüllen die Kriterien eines Standardrentners

So hatten 2021 nur 38 Prozent der Personen, die im genannten Jahr erstmals eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen haben, Beitragszeiten in der GRV von wenigstens 45 Jahren, wie sie beim Standardrentner angenommen werden. Dies belegt der genannte Rentenversicherungs-Bericht.

Von den knapp 738.700 Neurentnern in 2021 wiesen nur rund 282.900 Personen mindestens 45 Jahre an GRV-Beitragszeiten auf.

Dabei war der geschlechter-spezifische Unterschied enorm. Von den rund 346.900 männlichen Neurentnern hatten 51 Prozent, nämlich über 177.700 Altersrentner, 45 oder mehr GRV-Beitragsjahre. Bei den knapp 391.800 weiblichen Neurentnern waren es dagegen nur knapp 27 Prozent (rund 105.100 Rentenbezieherinnen).

Berücksichtigt wurden bei der genannten Statistik nur die sogenannten Nichtvertragsrenten. Das sind alle gesetzlichen Altersrenten, deren Anspruch dem Grund oder der Höhe unter anderem auf Beitrags- und Berücksichtigungszeiten beruht und nicht auf einem über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungs-Recht. Zu Letzterem, den Vertragsrenten, zählen beispielsweise Altersrenten, die nur aufgrund eines Sozialversicherungs-Abkommens zwischen zwei Staaten gezahlt werden.

Tatsächliche Rentenhöhe versus die eines Eckrentners

Neben der 45-jährigen Beitragszeit wird zur Berechnung des Rentenniveaus eines Standardrentners ein Einkommen in dieser gesamten Zeit in Höhe des jeweiligen Durchschnitts-Bruttoeinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer zugrunde gelegt.

2021 hätte ein Arbeitnehmer nach vorläufigen Daten 41.541 Euro, 2020 39.167 Euro, 2019 39.301 Euro, 2010 31.144 Euro, 2000 27.741 Euro, 1990 21.447 Euro und 1980 15.075 Euro verdienen müssen, um die Kriterien eines Eckrentner zu erfüllen. Denn beim Eckrentner wird angenommen, dass er 45 Jahre lang durchgehend ein Durchschnittseinkommen hatte. Doch nur wenige haben beispielsweise bereits als Berufsanfänger einen Verdienst in dieser Höhe.

Dass die tatsächliche Altersrente bei den meisten erheblich geringer ist als die eines Standardrentners, zeigen auch die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Nettorente vor Steuern eines Standardrentners lag zum 1. Juli 2021 rechnerisch bei 1.369 Euro in den alten und bei 1.340 Euro in den neuen Bundesländern.

Tatsächlich betrug die durchschnittliche Nettoaltersrente vor Steuern in 2021 in Westdeutschland 1.218 Euro für einen männlichen und 809 Euro für einen weiblichen Neurentner. In Ostdeutschland erhielten die Männer im Schnitt eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 1.141 Euro ausbezahlt. Bei den Frauen waren es 1.070 Euro.

Individuelle Analyse notwendig

Wie die statistischen Daten des DRV belegen, sind das Rentenniveau und die Angabe der Rentenhöhe eines Eck- oder Standardrentners für den Einzelnen nicht hilfreich, um seine eigene Altersvorsorge ausreichend planen zu können.

Denn diese Werte geben keinen Rückschluss auf die individuelle Rentenhöhe. Zudem zeigen die Statistiken, dass die gesetzliche Rente alleine in der Regel nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard halten zu können.

Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser kann unter anderem unter Einbeziehung der Inflation analysieren, mit welchem Alterseinkommen man insgesamt, also mit der gesetzlichen Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen, rechnen kann.

Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Alterseinkommen, hilft der Versicherungsexperte auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.

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