Nur selten zahlt die Krankenkasse für eine Brille

(verpd) Über zwei Drittel der ab 16-jährigen Bundesbürger tragen dauerhaft oder gelegentlich eine Brille. Nur wenige gesetzlich Krankenversicherte erhalten die Kosten für eine Brille, selbst wenn diese eine Sehschwäche ausgleichen soll, von der Krankenkasse ersetzt. Denn nur, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine extrem hohe Sehschwäche vorliegen, übernimmt die Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten.

Laut einer vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. (KGS) regelmäßig durchgeführten Studie rund um das Thema Brille trugen 2019 rund 67 Prozent der Bürger ab 16 Jahren eine Brille. Das ist seit Beginn der Umfragen im Jahr 1952 nicht nur der bisher höchste Wert, sondern im Vergleich zu vor fünf Jahren eine Steigerung um über sechs Prozent. Insgesamt nutzten im Berichtsjahr rund 41,1 Millionen Einwohner im Alter ab 16 Jahren dauernd oder gelegentlich eine Brille. Die Mehrheit, nämlich rund 59 Prozent, besitzt mehr als eine Brille.

Seit rund fünf Jahren werden nach Angaben des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) jährlich zwischen knapp zwölf und fast 13 Millionen Brillen verkauft. Die meisten gesetzlich Krankenversicherten müssen für die Brillenkosten jedoch alleine aufkommen.

Wann die Krankenkasse einen Festbetrag zahlt

Denn die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt gemäß Paragraf 33 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) bei den gesetzlich Krankenversicherten nur unter bestimmten Voraussetzungen einen festgelegten Festbetrag für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Die Kosten für ein Brillengestell werden in der Regel von der Krankenkasse gar nicht übernommen. Konkret zahlt die GKV die Kosten für medizinisch notwendige Brillengläser oder Kontaktlinsen bei Minderjährigen bis zu einem bestimmten Festbetrag.

Erwachsene erhalten für Sehhilfen einen solchen Festbetrag nur noch, wenn eine schwere Sehbehinderung vorliegt. Als schwere Sehbehinderung gilt unter anderem, wenn

  • die Sehkraft trotz Brille oder Kontaktlinsen auf dem weniger beeinträchtigten Auge nur noch bei maximal 30 Prozent liegt,
  • Kurz- und Weitsichtige eine Brillenstärke von über sechs Dioptrien benötigen,
  • Hornhautverkrümmung eine Sehschwäche von über vier Dioptrien verursacht oder
  • Augenverletzungen und Augenerkrankungen vorliegen, welche die Sehleistung beeinträchtigen.

Je nach Sehstärke und Glasmaterial beläuft sich der Festbetrag für ein Brillenglas auf zehn bis etwa 160 Euro. Wer lieber Kontaktlinsen statt einer Brille trägt, kann in der Regel maximal den Festbetrag für eine Brille in Anspruch nehmen. Ist es jedoch aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich, dass statt einer Brille Kontaktlinsen verwendet werden, beträgt der Festbetrag je Kontaktlinse bis zu 203 Euro. Wer einen Festbetrag für ein Hilfsmittel wie ein Brillenglas erhält, muss gemäß den Paragrafen 33 und 61 SGB V zudem noch zehn Prozent, maximal aber zehn Euro selbst dazuzahlen.

Die meisten zahlen ihre Brille selbst

Im Rahmen des Festbetrages werden von der GKV nur die Kosten für mineralische Gläser, nicht aber für leichte und bruchsichere Kunststoffgläser bezahlt. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es zum Beispiel für Kinder bis 14 Jahren, Jugendliche mit hoher Sehschwäche und Minderjährige, die eine Sportbrille für den Schulunterricht benötigen. Zusätzliche Wünsche wie entspiegelte oder gehärtete Brillengläser werden nicht von der Krankenkasse übernommen – diese wie auch die Kosten für das Brillengestell muss der gesetzlich Krankenversicherte selbst tragen.

Wer einen Festbetrag in Anspruch nehmen will, muss das Vorliegen der geforderten Sehschwäche vom Augenarzt diagnostizieren lassen, denn die Feststellung durch einen Optiker allein reicht nicht. Nach den Daten des ZVA hatten 2020 nur 14 Prozent derjenigen, die eine Brille beim Optiker kauften, eine ärztliche Verordnung, das heißt, die meisten mit einer Sehschwäche erfüllen die Voraussetzungen nicht, um einen Kostenzuschuss in Höhe eines Festbetrages von der GKV zu erhalten.

Wer jedoch einen Kostenschutz haben möchte, kann eine entsprechende private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche bestehende Police die Kosten für Brillengestelle, aber auch für höherwertige Brillengläser bis zum vereinbarten Betrag.

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