Neuer Rekordwert bei der Armutsquote

(verpd) Nach dem jüngsten Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. ist hierzulande die Armutsquote im zweiten Pandemiejahr auf 16,6 Prozent gestiegen. Laut Statistik haben damit rund 13,8 Millionen Bürger ein so niedriges monatliches Einkommen, dass sie als arm gelten. Bei den Erwerbstätigen sind besonders die Selbstständigen von Armut betroffen.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Paritätischer Wohlfahrtsverband) veröffentlicht jedes Jahr auf Basis des Mikrozensus – einer Befragung von je rund einem Prozent der Haushalte – des Statistischen Bundesamtes (Destatis) einen Armutsbericht. Seit Kurzem ist der aktuelle Armutsbericht 2022 abrufbar.

Nach dem aktuellen Armutsbericht waren letztes Jahr 16,6 Prozent der Bevölkerung hierzulande, das sind rund 13,8 Millionen Einwohner, von Armut betroffen. Seit 2006, damals lag die Armutsquote bei 14,0 Prozent, ist der Anteil der Armen an der Gesamtbevölkerung bis 2021 tendenziell gestiegen – und das obwohl im gleichen Zeitraum die Arbeitslosenquote von 10,8 Prozent auf 5,7 Prozent sank.

Wann man als arm gilt

Als von Armut betroffen gelten Personen, die in einem Haushalt leben, dessen Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens (Median) aller Haushalte beträgt.

Im Jahr 2021 lag diese Armuts(gefährdungs)-Schwelle beispielsweise für einen Single bei maximal 1.148 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen.

Bei einem Alleinerziehenden mit einem Kind bis 14 Jahre waren es 1.492 Euro, bei einem kinderlosen Paar 1.721 Euro und bei einem Paar mit zwei Kindern bis 14 Jahren 2.410 Euro Haushaltseinkommen im Monat.

Die Armutsquote von Erwerbstätigen, Arbeitslosen und Rentnern

Besonders häufig von Armut betroffen waren Erwerbslose. Laut Definition der Internationalen Arbeitsorganisation sind arbeitslose Personen jene, die in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einem Job gesucht haben und diesen auch zeitnah antreten könnten. Während von allen Erwerbstätigen 8,4 Prozent ein Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle hatten, lag der Anteil bei den Erwerbslosen bei 48,8 Prozent.

Zudem waren 23,7 Prozent der sonstigen Nichterwerbstätigen von Armut betroffen. Dazu zählen alle Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, aber auch dem Arbeitsmarkt nicht kurzfristig zur Verfügung stehen wie Rentner, Schüler oder Personen, die für längere Zeit keinen Job ausüben, weil sie ein Kind erziehen. Doch auch innerhalb des jeweiligen Erwerbsstatus gibt es deutliche Unterschiede. So liegt bei 8,4 Prozent der abhängig Beschäftigten wie Arbeitern, Angestellten oder Beamten das Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle.

Bei den Selbstständigen sind es dagegen 13,1 Prozent. Bezieher einer Rente weisen sogar eine Armutsquote von 17,9 Prozent auf – beides ein neuer Höchstwert im Vergleich zu den letzten 15 Jahren. In der Coronapandemie hat sich insbesondere bei den Selbstständigen die Armutsquote erhöht. Sie stieg bei dieser Personengruppe von 2019, dem Jahr vor der Pandemie, bis 2021 um 45,6 Prozent. Zum Vergleich: Bei den abhängig Beschäftigten erhöhte sich die Armutsquote im gleichen Zeitraum um 6,3 Prozent, bei den Rentnern um 4,7 Prozent.

Finanzielle Absicherung vor Armutsfallen

Prinzipiell gibt es diverse Ereignisse, die bei Erwerbstätigen zu finanziellen Problemen führen können. Dazu zählen unter anderem eine eintretende Arbeitslosigkeit, ein massiver Umsatzrückgang bei Selbstständigen, eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles, aber auch der Tod des Ehepartners. Ein weiterer Faktor ist eine unzureichende Altersvorsorge für das Rentenalter.

Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich diverse Lösungen an, um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Armutsfallen abzusichern. Zu nennen ist hier beispielsweise die Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung, die im Falle einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente auszahlt. Hauptverdiener können ihre Familie mit einer Risikolebens-Versicherung gegen die Einkommenseinbußen infolge des eigenen Todesfalles absichern.

Sinnvoll ist zudem eine ausreichende Vermögens- und Altersvorsorge, wie sie beispielsweise durch eine private Lebens- und/oder Rentenversicherung möglich ist. Zudem gibt es betriebliche und/oder private Altersvorsorgelösungen, für die es auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, was im Einzelfall sinnvoll ist.

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