Neue Gehaltsobergrenze für Midijobber seit 2023

(verpd) Im letzten Jahr gab es bereits einige Änderungen bei den Gehaltsunter- und Obergrenzen für Midijobber. Zum Jahresanfang 2023 wurde die Obergrenze erneut erhöht – und zwar von 1.600 Euro auf 2.000 Euro. Ein Beschäftigter mit einem Monatsgehalt unter dieser Grenze hat damit als Midijobber anteilig von seinem Bruttoeinkommen eine geringere Sozialabgabenlast als ein Arbeitnehmer, der mehr als 2.000 Euro verdient.

Am 1. Oktober 2022 wurde die untere Gehaltsgrenze, ab der ein abhängig Beschäftigter nicht mehr als Minijobber sondern als Midijobber gilt, von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die obere Gehaltsgrenze, bis zu der ein Beschäftigter im Rahmen des sogenannten Übergangsbereichs (früher Gleitzone) noch als Midijobber gilt und somit weniger Sozialabgaben entrichtet als ein normaler Arbeitnehmer, von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Seit 1. Januar 2023 beträgt diese obere Gehaltsgrenze nun 2.000 Euro. Ein abhängig Beschäftigter mit einem regelmäßigen Monatsgehalt von über 520 Euro bis maximal 2.000 Euro gilt demnach aktuell als Midijobber. Er ist zwar sozialversicherungs-pflichtig, muss aber für die gesetzliche Renten- (GRV), Arbeitslosen- (ALV), Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (SPV) anteilig weniger Beiträge entrichten als ein normaler Arbeitnehmer, der über der oberen Gehaltsgrenze liegt.

Anreiz für Midi- statt Minijob

Außerdem hat sich ab dem 1. Oktober 2022 auch die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungs-Beiträge der Arbeitgeber und der Midijobber im Vergleich zu früher geändert.

Midijobber sind wie bisher, wie normale Arbeitnehmer, in der GRV, ALV, GKV und SPV pflichtversichert. Sie müssen jedoch im unteren Übergangsbereich anteilig weniger Sozialversicherungs-Beitrage als bisher entrichten. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben, einen größeren Anreiz zu schaffen, damit die Beschäftigten einen Midi-Job statt eines Mini-Jobs ausüben.

Im Gegensatz ist der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen eines Midijobbers im unteren Übergangsbereich seit dem 1. Oktober 2022 etwas höher als früher. Dieser fällt jedoch gleitend bis zur Gehaltsobergrenze auf die reguläre Sozialabgabenlast, die ein Arbeitgeber für einen normalen Arbeitnehmer zu zahlen hat, ab.

Sozialabgabenlast für einen Midijobber …

Seit dem 1. Oktober 2022 beginnt der Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialversicherungen bei einem Verdienst von über 520 Euro nicht wie früher bei rund zehn Prozent der Sozialabgaben eines normalen Arbeitnehmers, sondern bei null.

Zur Ermittlung der Sozialabgaben, die ein Midijobber zu zahlen hat, wird nicht sein tatsächliches Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, sondern im Rahmen der Übergangsregelung im Übergangsbereich ein niedrigerer Wert, die sogenannte beitragspflichtige Einnahme. Diese wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel ermittelt.

Je höher das Gehalt des Midijobbers bis zum Ende des Übergangsbereichs von 2.000 Euro ist, desto höher sind seine anteilig zu zahlenden Sozialversicherungs-Abgaben bis hin zur regulären Sozialabgabenlast, die ein normaler Arbeitnehmer zu tragen hat. Dies sind etwa rund 20 Prozent seines Bruttoeinkommens.

… und für dessen Arbeitgeber

Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen lag vor dem 1. Oktober 2022 für einen Midijobber zu Beginn des Übergangsbereichs noch bei 20 Prozent des Bruttoeinkommens. Seit dem genannten Datum sind es bei knapp über 520 Euro Verdienst nun 28 Prozent – entsprechend der Sozialabgabenlast, den ein Arbeitgeber für einen Minijobber hat.

Je höher das Einkommen des Midijobbers, desto niedriger wird der Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben, bis der reguläre Sozialversicherungs-Beitrag für einen normalen Arbeitnehmer ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro erreicht ist. Das sind etwa 20 Prozent des Bruttoeinkommens.

Mit welchen Sozialabgaben ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber bei einem Midijob ungefähr rechnen müssen, kann man mit dem Midijob-Rechner, der im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kostenlos zur Verfügung steht, selbst ermitteln. Detaillierte Informationen zur Berechnung der Sozialabgaben, darunter auch die Formel für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, enthält ein im Webportal Knappschaft-Bahn-See downloadbares Rundschreiben.

Geringverdiener erhalten auch nur eine geringe Altersrente

Für Arbeitnehmer, die am 30. September 2022 zwischen 450 und 520 Euro verdienten und aufgrund der bisherigen Regelung als Midijobber galten, gibt es eine Übergangsregelung. Sie können weiterhin bis maximal zum 31. Dezember 2023 als Midijobber nach der alten Regelung gelten und sind auch entsprechend sozialversicherungs-pflichtig.

Die Minijob-Zentrale beschreibt die Vorteile eines Midijobs für die Beschäftigten wie folgt: „Midijobber und Midijobberinnen sind sozialversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer. Im Unterschied zu Arbeitnehmern, die mehr als 2.000 Euro (bis 31. Dezember 2022 1.600 Euro) verdienen, zahlen Midijobber weniger Beiträge zur Sozialversicherung.“

Zudem betont die Minijobzentrale: „Trotz der geringeren Beiträge zur Sozialversicherung können Midijobber und Midijobberinnen die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung in Anspruch nehmen. Auch die reduzierten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche der Midijobber aus. Denn dem Rentenkonto wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben.“

Grundsätzlich sollte ein Midijobber jedoch bedenken, dass seine zu erwartende gesetzliche Altersrente gering ist. Wer aktuell beispielsweise 45 Jahre lang ein Monatseinkommen von 2.000 Euro hat, erhält im Schnitt eine gesetzliche Altersrente von rund 900 Euro. Umso wichtiger ist es daher auch für Geringverdiener, sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge zu kümmern.

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