Mit Hund und Katze sicher im Auto unterwegs

(verpd) Man sieht es leider immer wieder: Hunde, die im Auto einfach nur auf der Rückbank oder bei Kombis oder Vans im Kofferraum liegen oder gar als Beifahrer unterwegs sind. Das ist gefährlich, und zwar sowohl für die Tiere als auch für die Menschen im Auto. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die tierischen Begleiter zu sichern – allerdings sind nicht alle wirklich empfehlenswert.

Laut einer Umfrage des Autoportals Autoscout24 ist knapp jeder fünfte Hund, nämlich 18 Prozent, im Auto nicht oder nur unzureichend gesichert. Dabei ist die Rechtslage gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) hier ganz klar: Laut Paragraf 23 StVO muss ein im Fahrzeug mitgeführtes Transportgut so gesichert werden, dass weder Mitfahrende noch die Verkehrssicherheit allgemein gefährdet werden. Und dieser Paragraf bezieht sich auch auf Tiere wie Hunde und Katzen, die im Auto transportiert werden.

Deshalb sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld von mindestens 35 Euro vor, wenn Tiere nicht adäquat gesichert sind. Geht von einem nicht gesicherten Tier auch noch eine Gefährdung aus, so beträgt das Bußgeld mindestens 60 Euro – bei einer Sachbeschädigung 75 Euro – und es kommt außerdem ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu. Ganz abgesehen davon, ist ein ungesichertes Tier bei einem Unfall nicht nur selbst gefährdet, sondern auch ein Risiko für die Mitinsassen im Auto.

Wenn aus 20 plötzlich 600 Kilogramm werden

Bereits ein ungesicherter, auf der Rückbank liegender mittelgroßer Hund mit einem Gewicht von 20 Kilogramm entwickelt bei einem Unfall mit 50 Stundenkilometern eine Aufschlagskraft von bis zu 600 Kilogramm, wenn er gegen die Rückenlehne von Fahrer- und/oder Beifahrersitz knallt. Das kann für Fahrer, Beifahrer und das Tier tödlich sein. Bei einem schwereren Tier ist die Wucht des Aufpralls entsprechend größer.

Wie die Vierbeiner im Auto transportiert werden sollen, haben die Experten des Automobilclubs ADAC genau untersucht und dabei – natürlich mit einem präparierten Stofftier – auch entsprechende Ausweich- und Bremsmanöver durchgeführt. Grundsätzlich gilt: Auf dem Beifahrersitz hat kein Tier etwas zu suchen. Für den Transport eignen sich nur die Rücksitzbank, der Fußraum im Fonds oder der Laderaum. Welches Sicherungssystem dabei am besten zum Einsatz kommt, hängt unter anderem vom Tier und von dessen Gewicht ab.

Ein kleinerer Hund kann beispielsweise mitfahren, wenn er sich auf dem Rücksitz befindet und dort mit einem Hundegeschirr zum Anschnallen gesichert ist oder er sich in einem Hundesitz oder einer Tiertransportbox befindet, die quer zur Fahrtrichtung gesichert ist. Alternativ kann eine Transporttasche oder Box im hinteren Fußraum oder im Ladeabteil verwendet werden, wobei diese so zu sichern ist, dass sie bei einem Ausweichmanöver nicht umherschleudert. Sinnvoll für größere Hunde ist eine fest eingebaute Box im Laderaum, die jedoch nicht in allen Automodellen Platz findet.

Ein Trennnetz oder Trenngitter reicht nicht

Viele Kombis, Vans oder SUVs sind bereits mit einem Trennnetz oder -gitter ausgestattet. Dieses soll im Fall des Falles die Fahrzeuginsassen vor nach vorn fliegenden Gepäckstücken schützen. Für ein Tier ist eine solche Sicherung ungeeignet beziehungsweise bestenfalls als zusätzliche Sicherung tauglich, auch wenn man damit formal die Vorgaben einer Ladungssicherung erfüllt.

Denn bei einem Unfall sowie einem Ausweich- oder Bremsmanöver fliegt das Tier trotzdem ungesichert durch den Laderaum – mit oftmals tödlichen Folgen für die Fellnasen. Deshalb ist im Sinne des Tierwohls beispielsweise ein Hund im Kofferraum zusätzlich durch eine Box oder ein Gurtsystem zu sichern.

Hinzu kommt, dass die Stabilität der Rücksitzlehnen – das gilt vor allem bei geteilten Lehnen – nicht so hoch ist, wie man das meinen würde. „Aus diesem Grund sollten vorwiegend stabile Laderaumtrenngitter nach DIN 75410-2 verwendet werden, die vom Dachbereich bis zum Ladeboden reichen und eine stabile Verankerung aufweisen“, raten die Experten vom ADAC.

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