Mit dem aktuellen Mindestlohn in die Altersarmut

(verpd) Über 564.000 Personen im Rentenalter hatten Ende letztes Jahr ein so niedriges Einkommen, dass sie auf die Sozialhilfeleistung in Form der Grundsicherung im Alter angewiesen waren. Wie eine Aussage des Bundesministeriums für Arbeit belegt, reicht der aktuelle Mindestlohn nicht aus, um ohne staatliche Hilfe und ohne Grundrente später eine gesetzliche Altersrente zu erhalten, die nur annähernd bei 1.000 Euro oder darüber liegt.

Kann ein Rentner zum Beispiel aufgrund seines niedrigen Gesamteinkommens den Grundbedarf des Lebensunterhaltes nicht selbst bestreiten, kann er eine sogenannte Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Letztes Jahr haben über 564.000 Senioren diese Sozialhilfeart erhalten – der bisher höchste Stand seit Einführung dieser Sozialleistung. Mit ein Grund dafür, dass so viele Rentner davon betroffen sind, ist ein zu niedriges Einkommen während des Erwerbslebens.

In einer Anfrage wollte eine Oppositionspartei von der Bundesregierung wissen, welcher Bruttolohn notwendig wäre, um nach einer 45-jährigen sozialversicherten Beschäftigung eine gesetzliche Altersrente mit oder ohne Grundrente zu erhalten, die höher ist als der Grundsicherungsbedarf. Der Grundsicherungsbedarf, der Ende letzten Jahres netto bei 835 Euro lag, ist das Einkommen, das eine Person zum Leben benötigt, um die Kosten der eigenen Grundversorgung wie Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Miete, Strom und Heizung abzudecken.

Stundenlohn müsste mindestens 12,21 Euro betragen,

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hätte dieser notwendige Stundenlohn Ende letzten Jahres bei 7,27 Euro gelegen, sofern der Rentner nach einer 45-jährigen Vollzeitbeschäftigung mit einer 39-Stunden-Woche eine gesetzliche Altersrente und eine Grundrente erhalten würde.

Allerdings bekommt längst nicht jeder Rentenbezieher mit einer kleinen Rente eine Grundrente. Einen Anspruch darauf hat nämlich nur, wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten hat. Zu diesen Grundrentenzeiten zählen unter anderem Zeiten, in denen man rentenversicherungs-pflichtig beschäftigt war, sowie Kindererziehungs- und/oder Pflegezeiten.

Wer zwar eine kleine gesetzliche Altersrente hat, aber keine Grundrente erhält, zum Beispiel weil er keine 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, hätte bei einer 45-jährigen Vollzeitbeschäftigung einen Stundenlohn von mindestens 12,21 Euro benötigt, um 835 Euro Nettorente zu erhalten.

… damit die Rente nicht unter der Sozialhilfe liegt

Grundrentenbezieher erhalten zudem einen Freibetrag von 223 Euro. Rechnet man diese zu dem durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf von 835 Euro bei einem Einpersonenhaushalt hinzu, ergibt das ein Nettoeinkommen von 1.058 Euro.

Damit ein Vollzeitbeschäftigter, der 45 Jahre gearbeitet hat, eine gesetzliche Altersrente in dieser Höhe bekommen würde, müsste der Stundenlohn rein rechnerisch mit Grundrentenbezug 14,37 Euro und ohne die Auszahlung einer Grundrente sogar 15,48 Euro betragen.

In allen genannten Fällen würde der Rentner übrigens noch eine Gesamtrente haben, die unter der Armuts(gefährdungs)-Schwelle (Armutsgrenze) für Alleinlebende liegt, die laut dem Statistischen Bundesamt bereits 2019 hierzulande bei knapp 1.074 Euro Nettoeinkünften lag.

Altersarmut trotz 15,48 Euro Stundenlohn

Die Berechnungsbeispiele verdeutlichen, dass der derzeitige Mindestlohn bei Weitem nicht ausreicht, damit ein Vollzeitbeschäftigter eine gesetzliche Altersrente erhält, um nicht auf eine Sozialhilfeleistung beziehungsweise auf die Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein.

Nach Einführung des Mindestlohns 2015 betrug der Mindeststundenlohn jedoch nur 8,50 Euro, danach stieg er zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro, zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro, zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro und zum 1. Juli auf 9,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn, wie derzeit gesetzlich festgelegt, auf 9,82 Euro und am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen – und liegt damit immer noch weit unter den berechneten 12,21 Euro bis 15,48 Euro.

Fazit: Der notwendige Stundenlohn bei einer 39-Stunden-Woche, um nach einer 45-jährigen Vollzeitbeschäftigung wenigstens eine gesetzliche Altersrente in Höhe des Grundsicherungsbedarfs zu erhalten, liegt bei 12,21 Euro. Möchte man so abgesichert sein wie ein Rentenbezieher mit einer Grundrente, müsste der Stundenlohn sogar bei 15,48 Euro liegen. Und selbst damit würde die Rentenhöhe allein, also ohne eine zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge, nicht ausreichen, damit der Rentner nicht doch als armutsgefährdet gilt.

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